Warmbrunn, Johannes
Dr. med. Johannes Warmbrunn ist Facharzt für Psychiatrie und Psy-chotherapie und arbeitete langjährig im Sozialministerium Baden-Württemberg und vor seinem Eintritt in den Ruhestand als Ministe-rialrat im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Er ist Koau-tor der zweiten und dritten Auflage des Kommentars zum Unter-bringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltete von 1999 bis 2018 gemeinsam mit Konrad Stolz ein Seminar zum Unterbrin-gungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.
Wiedwald, Achim
Achim Wiedwald ist Jurist und arbeitet als Richter am Amtsgericht beim Amtsgericht Ludwigsburg, war am Landgericht Stuttgart und abgeordnet am Oberlandesgericht Stuttgart. Er war im Wege einer Abordnung im Sozialministerium Baden-Württemberg tätig und hat entscheidend an der umfassenden gesetzlichen Grundlage für frei-heits-entziehende Maßnahmen bei der Durchführung der Unterbrin-gung von psychisch kranken und sucht- oder drogenkranken Straftä-terinnen und Straftätern (Maßregelvollzug) mitgewirkt.
Juchart, Klaus
Klaus Juchart ist Jurist, war langjährig als Ministerialrat im Sozialministerium Baden-Württemberg tätig und arbeitet seit seiner Pensionierung als selbständiger Rechtsanwalt. Er war maßgeblich an der Erarbeitung des Unterbringungsgesetzes Baden-Württemberg beteiligt und ist Autor des ersten Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg. Er hat gemeinsam mit Johannes Warmbrunn die zweite Auflage und zusätzlich gemeinsam mit Konrad Stolz die dritte Auflage des Kommentars herausgegeben.
Stolz, Konrad
Prof. Konrad Stolz ist Jurist und war als Richter am Amtsgericht Stuttgart tätig, u.a. als Jugendrichter, Familienrichter und Unterbringungsrichter. Danach übernahm er eine Professur für Familien- und Jugendhilferecht an der Fachhochschule Esslingen. Im Ruhestand ist er ehrenamtlich im fachlichen Beirat der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg sowie in mehreren Betreuungsvereinen engagiert und war langjährig Mitglied der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart. Er ist Koautor der dritten Auflage des Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltete von 1999 bis 2018 gemeinsam mit Johannes Warmbrunn ein Seminar zum Unterbringungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.
Meyder, Julia
Julia Meyder ist Juristin und arbeitet als Regierungsdirektorin im Sozialministerium Baden-Württemberg. Sie war während der Gesetzesnovellierung im Psychiatriereferat tätig und an der Erarbeitung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen maßgeblich beteiligt.
Julia Meyder:
Julia Meyder ist Juristin und arbeitet als Regierungsdirektorin im Sozialministerium Baden-Württemberg. Sie war während der Gesetzesnovellierung im Psychiatriereferat tätig und an der Erarbeitung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen maßgeblich beteiligt.
Achim Wiedwald:
Achim Wiedwald ist Jurist und arbeitet als Richter am Amtsgericht beim Amtsgericht Ludwigsburg, war am Landgericht Stuttgart und abgeordnet am Oberlandesgericht Stuttgart. Er war im Wege einer Abordnung im Sozialministerium Baden-Württemberg tätig und hat entscheidend an der umfassenden gesetzlichen Grundlage für frei-heits-entziehende Maßnahmen bei der Durchführung der Unterbrin-gung von psychisch kranken und sucht- oder drogenkranken Straftä-terinnen und Straftätern (Maßregelvollzug) mitgewirkt.
Konrad Stolz:
Prof. Konrad Stolz ist Jurist und war als Richter am Amtsgericht Stuttgart tätig, u.a. als Jugendrichter, Familienrichter und Unterbringungsrichter. Danach übernahm er eine Professur für Familien- und Jugendhilferecht an der Fachhochschule Esslingen. Im Ruhestand ist er ehrenamtlich im fachlichen Beirat der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg sowie in mehreren Betreuungsvereinen engagiert und war langjährig Mitglied der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle Psychiatrie Stuttgart. Er ist Koautor der dritten Auflage des Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltete von 1999 bis 2018 gemeinsam mit Johannes Warmbrunn ein Seminar zum Unterbringungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.
Johannes Warmbrunn:
Dr. med. Johannes Warmbrunn ist Facharzt für Psychiatrie und Psy-chotherapie und arbeitete langjährig im Sozialministerium Baden-Württemberg und vor seinem Eintritt in den Ruhestand als Ministe-rialrat im Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Er ist Koau-tor der zweiten und dritten Auflage des Kommentars zum Unter-bringungsgesetz Baden-Württemberg und gestaltete von 1999 bis 2018 gemeinsam mit Konrad Stolz ein Seminar zum Unterbrin-gungsrecht in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Baden-Württemberg.
Klaus Juchart:
Klaus Juchart ist Jurist, war langjährig als Ministerialrat im Sozialministerium Baden-Württemberg tätig und arbeitet seit seiner Pensionierung als selbständiger Rechtsanwalt. Er war maßgeblich an der Erarbeitung des Unterbringungsgesetzes Baden-Württemberg beteiligt und ist Autor des ersten Kommentars zum Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg. Er hat gemeinsam mit Johannes Warmbrunn die zweite Auflage und zusätzlich gemeinsam mit Konrad Stolz die dritte Auflage des Kommentars herausgegeben.