Die Europäische Union erstreckt im Wege der Assoziierungs- und Handelsabkommen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten ihr Recht über den Territorialbereich der Mitgliedstaaten hinaus. So wird europäisches Wirtschaftsrecht geschaffen, das einen Mindeststandard in ganz Europa darstellt. Eine internationale Tagung, die 1994 in Potsdam stattfand, ging der Frage nach, inwieweit ein solches von westlichen Vorstellungen geprägtes Recht den Erfordernissen von Staaten gerecht wird, die sich in einem wirtschaftlichen, sozialen und politischen Umbruch befinden. Als paradigmatisches Beispiel diente die Rolle und die Funktion des Verbraucherrechts. Die 26 Beiträge beschäftigen sich mit den Themen: Divergente Leitbilder des Verbraucherrechts, Transfer westlichen Verbraucherrechts in die MOE-Staaten, Organisation des Verbraucherinteresses, Gewährleistung und Garantie, unlauterer Wettbewerb, neue Formen kollektiver Rechtsdurchsetzung, Harmonisierung divergenter Leitbilder in West und Ost durch die Europäische Union.
n Beiträge in deutscher und englischer Sprache
Micklitz
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