Möller | Ausländische einvernehmliche Privatscheidungen und hoheitliche Mitwirkung. | Buch | 978-3-428-18685-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 17, 400 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 228 mm, Gewicht: 602 g

Reihe: Studien zum vergleichenden Privatrecht / Studies in Comparative Private Law

Möller

Ausländische einvernehmliche Privatscheidungen und hoheitliche Mitwirkung.

Zur Anerkennung und Wirksamkeitsprüfung von Scheidungen im autonomen IZVR und IPR.

Buch, Deutsch, Band 17, 400 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 228 mm, Gewicht: 602 g

Reihe: Studien zum vergleichenden Privatrecht / Studies in Comparative Private Law

ISBN: 978-3-428-18685-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit untersucht ausländische einvernehmliche Privatscheidungen unter hoheitlicher Mitwirkung im autonomen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Ein Vergleich gerade mit gerichtlichen Scheidungen zeigt, dass Privatscheidungen wie ausländische Scheidungsurteile verfahrensrechtlich anerkennungsfähig sind (§ 109 FamFG), wenn sie unter hoheitlicher Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen zustande kommen und eine erhöhte Beständigkeit besitzen.

Fehlt es daran, ist eine Wirksamkeitskontrolle der Privatscheidungen nach den IPR-Regeln (Art. 17 II EGBGB i.V.m. der Rom III-VO) durchzuführen. Dies führt insbesondere dazu, dass bei der Anwendbarkeit deutschen Scheidungsrecht die Wirksamkeit der Privatscheidung an § 1564 S. 1 BGB scheitert und es bei der Anwendbarkeit eines Rechts, das ebenfalls eine Privatscheidung kennt, auf die genaue Ausgestaltung der kontrollierenden Mitwirkungsmodalitäten ankommt. Daneben bedarf es großzügigerer Regeln de lege ferenda.
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Weitere Infos & Material


1. Einleitung
Die einvernehmliche Scheidung in einzelnen Rechtsordnungen – Unterschiedliche Behandlung von Entscheidungen und Rechtsgeschäften auf 'Anerkennungsebene' im internationalen Privat und
Zivilverfahrensrecht – Einordnungsfragen auf kollisionsrechtlicher Ebene

2. (Methodische) Einordnung des Untersuchungsgegenstands und Gang der Arbeit
Die Problemkreise unter methodischem, internationalem Blickwinkel – Gegenstand und Gang der Untersuchung – Terminologischer Hinweis zum Untersuchungsgegenstand

3. Grundlagen der Qualifikation im autonomen internationalen Privatrecht
Verwurzelung im internationalen Privatrecht – Qualifikation lege fori und funktional-teleologische Methode – Ablehnung der Qualifikation lege causae

4. (Privat-)Scheidungen im autonomen Anerkennungsrecht (§ 109 FamFG)
(Methodischer) Überblick zum Entscheidungsbegriff (§ 109 FamFG) – Prinzipielle Einbeziehungsmöglichkeit von Behörden bzw. Notaren – Die als 'Entscheidung' (§ 109 FamFG) anerkennungsfähigen Akte

5. (Privat-)Scheidungen im autonomen internationalen Privatrecht
Unterschiedliche Fragestellungen als Ausgangspunkt – Ausländische Privatscheidung und Scheidungsstatut (lex causae) mit hoheitlichem, namentlich gerichtlichem Gestaltungsakt – Besondere Konstellationen drittstaatlicher Privatscheidungen unter Geltung eines anderen ausländischen Scheidungsstatuts

6. Privatscheidungen de lege ferenda
'Anerkennung' von Heimatstaatsprivatscheidungen – Art der Verweisung des Art. 17 II EGBGB de lege ferenda

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Laura Möller schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften in Mainz 2017 mit dem Ersten Staatsexamen ab und erwarb daneben, im Rahmen des deutsch-französischen Studiengangs, die Maîtrise in Dijon und einen LL.M. in Mainz. Von 2017 bis 2021 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Gruber an der Universität Mainz tätig, wobei sie von 2017 bis 2018 nebenbei auch als juristische Mitarbeiterin in einer Kanzlei in Frankfurt a.M. arbeitete. Seit Oktober 2021 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Karlsruhe.

Laura Möller undertook her legal studies in Mainz and Dijon. After getting her master’s degree in Dijon (Maîtrise) and Mainz (LL.M.), she passed the First State Examination 2017 in Mainz. From 2017 to 2021, she worked as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Gruber in Mainz and also, from 2017 to 2018, in part-time as a legal assistant at a law firm in Frankfurt a.M. Since October 2021, she has worked as a legal clerk (Rechtsreferendarin) in Karlsruhe.


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