Datenbank, Deutsch, 2908 Seiten, Kunststoff Ordner
Kommentar. Onlinedatenbank mit 59. Aktualisierung (Stand Dezember 2023)
Datenbank, Deutsch, 2908 Seiten, Kunststoff Ordner
Verlag W. Reckinger
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Das Arbeiten mit der digitalen Ausgabe bringt viele Vorteile mit sich: Die verlinkten Inhaltsverzeichnisse sowie die komfortablen, auch werkübergreifenden Suchmöglichkeiten erlauben einen schnellen Zugriff. Inhalte können mit Anmerkungen (Texte, Bilder, Audiokommentare), Hervorhebungen und Lesezeichen individuell bearbeitet werden. Textausschnitte und Anmerkungen sind in andere Dokumente übertragbar. Einzelne Seiten können problemlos ausgedruckt werden.
Mit der 59. Aktualisierung (Stand Dezember 2023) wird das Werk in Teilbereichen umfassend aktualisiert. Die Texte der Trennungsentschädigungsverordnung, der Auslandskostenerstattungsverordnung und des Landesreisekostengesetz werden auf den aktuellen Stand gebracht. Neu aufgenommen werden Art. 3 (Änderung des Landesreisekostengesetzes) des Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und über die Gewährung einer Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vom 8. November 2022 sowie die Zehnte Verordnung zur Änderung der Auslandskostenerstattungsverordnung vom 6. Dezember 2022.
Die Aktualisierung enthält die komplett überarbeitete Kommentierung der Auslandskostenerstattungsverordnung unter Berücksichtigung der aktualisierten Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder durch die 10. Änderungsverordnung.
Außerdem werden die aktuellen Tarifverträge eingearbeitet und der Tarifvertrag Gesundheit neu aufgenommen sowie die Teile C 2 (Tabellen und Übersichten), C 3 (Besondere Regelungen für Landesbedienstete), C 4a und C 4b (Steuerrechtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Inland und das Ausland), C 5 (Sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften) und C 6 (Sonstige Auslandsregelungen) aktualisiert bzw. ergänzt.
Zielgruppe
Sachbearbeiter in den Festsetzungsstellen und andere, die das nordrhein-westfälische Umzugskostenrecht kennen und anwenden müssen.