In ihrem Sondergutachten 29 konstatiert die Monopolkommission, daß die Deutsche Telekom AG im Ortsnetz weiterhin über ein nahezu unangefochtenes Monopol bei den Teilnehmeranschlüssen und eine überaus starke Marktstellung bei den Ortsgesprächen verfügt. Die Märkte für Fern- und Auslandsgespräche sind zwar durch eine deutlich höhere Wettbewerbsintensität gekennzeichnet; diese ist jedoch vor allem als Folge der Regulierung einzuschätzen und läßt sich keinesfalls als funktionsfähiger Wettbewerb deuten. Die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts reicht daher gegenwärtig noch nicht aus. Vielmehr empfiehlt die Monopolkommission die Beibehaltung der Ex-ante-Entgeltregulierung, solange die alternativen Anbieter zwingend auf die Netzinfrastruktur und andere wesentliche Vorleistungen der Telekom angewiesen sind. Auch die Regulierung der Endkundenpreise ist zum jetzigen Zeitpunkt unverzichtbar, um wettbewerbsbehindernde Quersubventionierung und Preisdumpingstrategien zu verhindern. Im Bereich der Briefbeförderung spricht sich die Monopolkommission gegen eine Verlängerung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG aus.
Monopolkommission
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