Paulus / Hettinger | Abhandlungen zum Strafprozessrecht und zum Strafrecht | Buch | 978-3-428-14063-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 252, 286 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 392 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Paulus / Hettinger

Abhandlungen zum Strafprozessrecht und zum Strafrecht

Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. von Michael Hettinger.

Buch, Deutsch, Band 252, 286 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 392 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-14063-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Einen Schwerpunkt in diesem Band bilden Probleme rund um den Beweis. So fragt Rainer Paulus nach der prozesslogischen Struktur der Beweisverbote als 'Prozesshandlungs'-Hindernisse und den Folgen für deren Einordnung; nach 'Abstraktion und Konkretisierung in der ›gesetzlichen Beweistheorie‹ des Strafverfahrens, was ihn zu einer höchst kritischen Würdigung der 'persönlichen Gewissheit' i.S. eines irrationalen Fürwahrhaltens führt, sowie nach den strafprozessualen Beweisstrukturen. Wie er die derzeit herrschende Meinung kritisiert, die die 'prozessuale Wahrheit' in einer Kombination aus 'Gewissheit' und objektiver 'hoher Wahrscheinlichkeit' rational-argumentativ verbinden will, so sind alle in diesem Band versammelten Arbeiten – auch die dem materiellen Recht und der Methodik gewidmeten – der Überprüfung und Widerlegung herrschender Meinungen verpflichtet, nicht der Bestätigung des schon vielfach als (angeblich) richtig Bestätigten. Dass eine Meinung gerade 'herrschte', war für Paulus häufig Motiv zur Nachprüfung, ob sie denn auch begründet sei. Alle seine Arbeiten durchzieht ein frischer Ton und der Wille, dem Recht zu dienen.
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Weitere Infos & Material


Die 'falsche Aussage' als Zentralbegriff der §§ 153–163 StGB

Methodik der Fallbearbeitung. Rechtsdogmatische Bemerkungen zum Urkundenbeweis in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens

Bedingungen rechtswissenschaftlicher Begriffsbildung

Beweisverbote als Prozeßhandlungshindernisse

Dogmatik der Verteidigung

Prozessuale Wahrheit und Revision

Rechtsstaatliche Übermaßverbote im gemeinrechtlichen Inquisitionsprozeß

Materielles Strafrecht im 'prozessualen Raum'

Die begründete 'Verfahrensrüge' in der strafprozessualen Revision

Abstraktion und Konkretisierung in der 'gesetzlichen Beweistheorie' des Strafverfahrens

Gerichtsüberzeugung als Prozesshandlungsvoraussetzung

Strafprozessuale Beweisstrukturen


Hettinger, Michael
Michael Hettinger, geboren in Speyer/Rhein. 1968 Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg, ab 1969 in Heidelberg. 1973 Erstes, 1978 Zweites Staatsexamen, dazwischen Grundwehrdienst und Referendarzeit. Mitarbeit in einer Anwaltskanzlei, dann wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg (Prof. Dr. W. Küper). 1981 Promotion zum Dr. iur. utr., 1987 Habilitation (Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte). 1990 Professur an der Universität Göttingen, 1991 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht in Würzburg (Nachfolge Prof. Dr. G. Spendel), seit Sommer 1998 in Mainz (Nachfolge Prof. Dr. E.-W. Hanack).

Paulus, Rainer
Rainer Paulus (*20.01.1939 in Ochsenfurt am Main, † 15.05.2011 ebenda) studierte Rechtswissenschaft in Würzburg und München. 1962 Erstes, 1966 Zweites Examen. Danach Stationen am LG Würzburg, ab 1974 Richter am AG Gemünden/Main. Promotion 1965 bei Walter Sax (Würzburg) mit der Schrift »Der Zueignungsbegriff im Strafrecht«, ausgezeichnet von der unterfränk. Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft. 1983/84 Habilitation mit der Arbeit »Beweisverbote im Strafprozeß«. 1984 Erteilung der Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht, 1990 Verleihung des Titels außerplanmäßiger Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Rainer Paulus (*20.01.1939 in Ochsenfurt am Main, † 15.05.2011 ebenda) studierte Rechtswissenschaft in Würzburg und München. 1962 Erstes, 1966 Zweites Examen. Danach Stationen am LG Würzburg, ab 1974 Richter am AG Gemünden/Main. Promotion 1965 bei Walter Sax (Würzburg) mit der Schrift 'Der Zueignungsbegriff im Strafrecht', ausgezeichnet von der unterfränk. Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft. 1983/84 Habilitation mit der Arbeit 'Beweisverbote im Strafprozeß'. 1984 Erteilung der Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht, 1990 Verleihung des Titels außerplanmäßiger Professor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Michael Hettinger, geboren in Speyer/Rhein. 1968 Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg, ab 1969 in Heidelberg. 1973 Erstes, 1978 Zweites Staatsexamen, dazwischen Grundwehrdienst und Referendarzeit. Mitarbeit in einer Anwaltskanzlei, dann wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie in Heidelberg (Prof. Dr. W. Küper). 1981 Promotion zum Dr. iur. utr., 1987 Habilitation (Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte). 1990 Professur an der Universität Göttingen, 1991 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht in Würzburg (Nachfolge Prof. Dr. G. Spendel), seit Sommer 1998 in Mainz (Nachfolge Prof. Dr. E.-W. Hanack).


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