Penßel | Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts | Buch | 978-3-412-22231-4 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 33, 553 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 236 mm, Gewicht: 933 g

Reihe: Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht

Penßel

Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Von 1800 bis 1919

Buch, Deutsch, Band 33, 553 Seiten, Format (B × H): 164 mm x 236 mm, Gewicht: 933 g

Reihe: Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht

ISBN: 978-3-412-22231-4
Verlag: Böhlau


Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
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Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Einführung
I. Themenstellung
II. Gang der Untersuchung
1. Teil: Begriffliche Grundlagen: Der Begriff der „öffentlich-rechtlichen Körperschaft“ als Rechtsform für „Religionsgesellschaften“
I. Definition der „Körperschaftseigenschaft“ von Religionsgesellschaften
1. Die Entwicklung des Begriffes der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ als Rechtsform für Religionsgesellschaften
a) Das heutige Begriffsverständnis und seine Unklarheiten
b) Zum Begriffsverständnis unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung
c) Zum Begriffsverständnis vor Erlass der Weimarer Reichsverfassung
d) Schlussfolgerung
2. Entwurf einer Arbeitsdefinition
a) Selbständige Rechtsfähigkeit
b) Fähigkeit zur Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse
aa) Zum Begriff der „öffentlich-rechtlichen Befugnis“ im materiellen Sinn
bb) „Hoheitlicher“ Charakter der Dienstherrenfähigkeit
cc) „Hoheitlicher“ Charakter der Disziplinargewalt
dd) „Hoheitlicher“ Charakter der Rechtsetzungsbefugnis
ee) „Hoheitlicher“ Charakter des Selbstorganisationsrechts
ff) „Hoheitlicher“ Charakter des Parochialrechts
gg) „Hoheitlicher“ Charakter des Widmungsrechts
hh) „Hoheitlicher“ Charakter des Besteuerungsrechts
ii) „Hoheitlicher“ Charakter durch Beteiligung an Aufgaben „gemeinsamen Interesses“
jj) „Hoheitlicher“ Charakter durch Betrauung mit Staatsaufgaben
kk) Zusammenfassung
c) Schlussfolgerung
3. Der Begriff der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ in Art. 137 Abs. 5 WRV
4. Fazit: Zur weiteren Verwendung des „Körperschaftsbegriffes“
II. Zum Träger der „Körperschaftseigenschaft“: Der Begriff der „Religionsgesellschaft“
1. Der Begriff der „Religionsgesellschaft“ in Art. 137 Abs. 5 WRV
a) Bedeutung
b) Definition
2. Der Begriff der „Religionsgesellschaft“ im älteren Recht
3. Fazit: Zur weiteren Verwendung des Begriffes der „Religionsgesellschaft“
2. Teil: Die Entwicklung der Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung
I. Die Entwicklung bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts im Überblick
1. Die Anfänge: Jüdische Gemeinschaften vom Früh- bis ins Hochmittelalter
2. Jüdische Gemeinden und Gemeinschaften vom Spätmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
a) Die vorhandenen Organisationsformen
b) Rechtscharakter der vorhandenen Verbände
aa) Öffentlich-rechtlicher Charakter
bb) Selbständige Rechtsfähigkeit
cc) Eigenschaft als Religionsgesellschaft
3. Zusammenfassung:

Die Ausgangslage zu Beginn des 19. Jahrhunderts
II. Die Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung
1. Königreich Westfalen
a) Zur Bedeutung des königlich-westfälischen Rechts
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaft(en)
aa) Die vorhandenen Organisationsformen
bb) Öffentlich-rechtliche Befugnisse
cc) Selbständige Rechtsfähigkeit
dd) Eigenschaft als Religionsgesellschaft
c) Zusammenfassung
2. Baden
a) Das badische Staatskirchenrecht und die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem „Ersten Konstitutionsedikt“ von 1807
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Edikt von 1809
aa) Die vorhandenen Organisationsformen
bb) Öffentlich-rechtliche Befugnisse
cc) Selbständige Rechtsfähigkeit
dd) Eigenschaft als Religionsgesellschaft
ee) Zusammenfassung
c) Die Entwicklung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
aa) Die Rechtsstellung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Badens
bb) Die Rechtsstellung der israelitischen Austrittsgemeinde in Karlsruhe
d) Die Entwicklung nach der Revolution von 1918
e) Zusammenfassung
3. Württemberg
a) Die Systematik des württembergischen Staatskirchenrechts
b) Die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gemeinschaften bis zum Gesetz von 1828
c) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Gesetz von 1828
aa) Zur Bedeutung des Gesetzes
bb) Die durch das Gesetz konstituierten Organisationseinheiten
cc) Die Rechtsnatur der israelitischen „Kirchengemeinden“
dd) Die Rechtsnatur der Gesamtorganisation
d) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Gesetz von 1912
aa) Zur Bedeutung des Gesetzes
bb) Die vorhandenen Organisationsformen
cc) Die Rechtsnatur der „Israelitischen Religionsgemeinschaft“
dd) Die Rechtsnatur der israelitischen Kirchengemeinden
ee) Die Rechtsnatur der Rabbinatsbezirke
ff) Zusammenfassung und Ausblick
4. Bayern
a) Die Systematik des bayerischen Staatskirchenrechts von 1809/1818
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften nach dem Religionsedikt von 1809 und dem Edikt von 1813
aa) Zur Bedeutung des Edikts von 1813
bb) Die durch das Edikt konstituierten Organisationseinheiten
cc) Die Rechtsnatur der Gemeinden als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“
c) Zusammenfassung und Ausblick
5. Hessen-Darmstadt
a) Die Systematik des hessen-darmstädtischen Staatskirchenrechts
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften
aa) Die vorhandenen Gemeinschaften
bb) Die Rechtsnatur der Landjudenschaften Oberhessens und Starkenburgs
cc) Die Rechtsnatur der Rabbinatsbezirke
dd) Die Rechtsnatur der Religionsgemeinden
ee) Das Verhältnis der Religionsgemeinden zu den Landjudenschaften
ff) Die Rechtsnatur der Austrittsgemeinden
6. Preußen
a) Das Staatskirchenrecht des Allgemeinen Landrechts
aa) Vor Inkrafttreten der Verfassung von 1850
bb) Nach Inkrafttreten der Verfassung von 1850
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften bis 1812
c) Die Rechtsstellung nach dem Edikt von 1812
d) Die Rechtsstellung in den ab 1815 hinzugewonnenen Provinzen
e) Die Neuregelung durch das Gesetz von 1847
aa) Die vorhandenen Organisationsformen
bb) Die Rechtsstellung der Synagogengemeinden
cc) Die Rechtsstellung der Austrittsgemeinden
f) Die Rechtslage in den nach 1847 zu Preußen gekommenen Provinzen (Überblick)
g) Zusammenfassung
7. Mecklenburg
a) Das Staatskirchenrecht des Doppelherzogtums Mecklenburg
5. Die Existenz und Rechtsstellung von „Austrittsgemeinden“
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften
aa) Mecklenburg-Schwerin
bb) Mecklenburg-Strelitz
8. Sachsen
a) Die Systematik des sächsischen Staatskirchenrechts
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften bis zum Gesetz von 1904
aa) Die vorhandenen Gemeinschaften
bb) Die Rechtsstellung der Gemeinden von Dresden und Leipzig
cc) Die Rechtsstellung der nach 1867 neu gegründeten Gemeinden
c) Die Rechtsstellung der jüdischen Religionsgemeinden nach dem Gesetz von 1904
aa) Die vorhandenen Religionsgemeinschaften
bb) Selbständige Rechtsfähigkeit
cc) Öffentlich-rechtliche Befugnisse
9. Hamburg
a) Die Systematik des hamburgischen Staatskirchenrechts
b) Die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinschaften
aa) Die vorhandenen Gemeinschaften
bb) Zum Gang der Judengesetzgebung
cc) Die Rechtsstellung der jüdischen Verbände bis zum Gesetz von 1864
dd) Die Rechtsstellung der Gemeindeverbände nach dem Gesetz von 1864
3. Teil: Die verschiedenen Regelungsmodelle im Vergleich
I. Zeitpunkt und Reichweite der Reformen
II. Die Ergebnisse der Reformen
1. Die vorhandenen Verbände
2. Rechtsfähigkeit und Unabhängigkeit der vorhandenen Verbände
3. Ausstattung mit öffentlich-rechtlichen Befugnissen
4. Einordnung der jüdischen Gemeinschaften in die Ordnungskategorien des territorialen Staatskirchenrechts
Schlussfolgerungen
Quellen- und Literaturverzeichnis
I. Quellen
1. Gedruckte Quellen/Quellensammlungen
2. Ungedruckte Quellen/Archivalien
II. Literatur
Personen- und Ortsregister
Sachsregister


Penßel, Renate
Die Autorin hat Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Neuere und neueste Geschichte und Soziologie in Erlangen studiert. Sie ist Akademische Rätin a.Z. am Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht, Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Heinrich de Wall (Universität Erlangen-Nürnberg).

Renate Penßel ist Akademische Rätin a.Z. am Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht der Universität Erlangen-Nürnberg.


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