Petersohn | Die Abhängigkeit von Geldbußtatbeständen von einer Einzelentscheidung der Verwaltungsbehörden | Buch | 978-3-89971-265-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band Band 005, 401 Seiten, Format (B × H): 172 mm x 250 mm, Gewicht: 893 g

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW)

Petersohn

Die Abhängigkeit von Geldbußtatbeständen von einer Einzelentscheidung der Verwaltungsbehörden

Dargestellt am Beispiel der verwaltungsaktsakzessorischen Kartellordnungswidrigkeiten im Sinne des § 81 Abs. 2 Nummern 1, 2 lit. a, 2 lit. b, 5 und 6 GWB

Buch, Deutsch, Band Band 005, 401 Seiten, Format (B × H): 172 mm x 250 mm, Gewicht: 893 g

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW)

ISBN: 978-3-89971-265-0
Verlag: V & R Unipress GmbH


Die Auseinandersetzung um die Probleme der Akzessorietät von Sanktionstatbeständen hat sich bislang vor allem auf das Strafrecht bezogen. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit die verwaltungsaktsakzessorischen Geldbußtatbestände an (rechtswidrige) Verfügungen der Kartellbehörden gebunden sind. Anhand von Beispielen werden die Probleme aufgezeigt, die sich beim Überschneiden des Verwaltungsrechts und des Kartellordnungswidrigkeitenrechts ergeben, und es wird die Frage herausgearbeitet, inwieweit das Kartellordnungswidrigkeitenrecht an die Vorgaben des Verwaltungsrechts gebunden ist.Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Abhängigkeit der Kartellordnungswidrigkeiten von einer zuvor erlassenen rechtswidrigen Verfügung der Kartellbehörde.
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Weitere Infos & Material


Achenbach, Hans
Prof. Dr. Hans Achenbach ist emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück.

Petersohn, Nadine
Dr. Nadine Petersohn ist Rechtsreferendarin beim OLG Oldenburg.

Schall, Hero
Prof. Dr. Hero Schall war Professor für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Osnabrück (emeritiert seit 2008). Er ist Mitglied im Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht.

Dr. Nadine Petersohn ist Rechtsreferendarin beim OLG Oldenburg.


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