Raue | Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff | Buch | 978-3-428-11895-3 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 74, 328 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 242 mm, Gewicht: 437 g

Reihe: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht (TSSV)

Raue

Die Zwangsvollstreckung als Nagelprobe für den modernen Enteignungsbegriff

Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts, kritisch hinterfragt anhand der Eigentumsübertragung nach § 817 Abs. 2 ZPO - Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 14 GG

Buch, Deutsch, Band 74, 328 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 242 mm, Gewicht: 437 g

Reihe: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht (TSSV)

ISBN: 978-3-428-11895-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung?

Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind.

Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf.

Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
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Inhaltsübersicht: A. Einleitung - B. Die Verfassungsmäßigkeit des Eigentumsentzugs nach § 817 Abs. 2 ZPO, gedacht als Enteignung: Die Anforderungen des Art. 14 Abs. 3 GG - Die Eröffnung des Rechtswegs (Art. 19 Abs. 4 GG) - Zusammenfassung - C. Die Enteignungsdefinition des Bundesverfassungsgerichts und die Zwangsvollstreckung: Verlust einer "konkreten durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Rechtsposition" - Der "Zugriff des Staates auf das Eigentum des Einzelnen" - Der zielgerichtete Entzug - Das "zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben" - D. Zusammenfassende Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Auslegung des Art. 14 GG: "Eigentum": Der Gegenstand des Grundrechts - Das "werden gewährleistet": Die Pflichten des Staates im Hinblick auf das "Eigentum" und die damit korrespondierenden Rechte des Eigentümers - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in den Abwehrgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - Die beiden Hauptfehler der Eigentumsgrundrechtsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts - E. Zusammenfassende Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung: Der Eigentumsverlust nach § 817 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 808 ff. ZPO - Ausblick auf sonstige Konstellationen der Zwangsvollstreckung - Literatur- und Sachverzeichnis


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