Buch, Deutsch, Band 8, 298 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 405 g
Zugleich ein Beitrag zur Interpretation des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG.
Buch, Deutsch, Band 8, 298 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 405 g
Reihe: Abhandlungen zu Bildungsforschung und Bildungsrecht
ISBN: 978-3-428-10224-2
Verlag: Duncker & Humblot
Peter Reichenbach versucht, diese Problematik anhand des Art. 3 III 2 GG aus rechtswissenschaftlicher Perspektive aufzuarbeiten. Insofern geht es zunächst darum, dem verfassungsrechtlichen Behinderungsbegriff eigenständige Konturen zu verleihen. Dieser wird ganz vorrangig dahingehend verstanden, daß eine Behinderung die Betroffenen daran hindern kann, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen. Die zentrale These der Arbeit geht dementsprechend dahin, den Gleichheitsbegriff des Art. 3 III 2 GG im Sinne von Chancengleichheit zu interpretieren. Für behinderte Kinder und Jugendliche bedeutet dies, daß sie jedenfalls grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, ihren individuellen Begabungen entsprechend optimal gefördert zu werden. Daß dies praktisch möglich ist, wird anhand der einschlägigen Vorschriften der Schulgesetze Niedersachsens und Bayerns aufgezeigt.
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Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einleitung und Problemaufriß: Problemstellung - Gang der Untersuchung - Zweiter Teil: Die Beurteilung des Unterrichts für behinderte Kinder und Jugendliche in Rechtsprechung und Lehre: Der Meinungsstand vor der Einführung des Art. 3 III 2 GG - Die Entwicklung seit der Reform des Grundgesetzes - Zusammenfassende Würdigung: Die Beurteilung der bisherigen Diskussion und mögliche Auswirkungen auf das niedersächsische Schulrecht - Dritter Teil: Ausgangspunkt - Die Einschlägigkeit des Art. 3 III 2 GG: Die Bestimmung des Begriffes 'Behinderung' - Die Benachteiligung 'wegen' einer Behinderung - Anwendung des Behinderungsbegriffs im Schulrecht - Vierter Teil: Eigener Ansatz - Die Gleichbehandlung behinderter Kinder und Jugendlicher im Schulrecht: Die mögliche Benachteiligung behinderter Kinder und Jugendlicher im Schulrecht - Der Gleichheitsbegriff der Art. 3 I, III 2 GG und seine Bedeutung für die Unterrichtung behinderter Kinder und Jugendlicher - Art. 3 III 2 GG als Garantie der Chancengleichheit für behinderte Kinder und Jugendliche im Schulwesen - Fünfter Teil: Die Grenzen des Art. 3 III 2 GG: Der 'zwingende Grund' als Legitimation einer Ungleichbehandlung - Die Begrenzung durch kollidierendes Verfassungsrecht: Die Schulaufsicht des Staates gem. Art. 7 I GG - Die Begrenzung durch kollidierendes Verfassungsrecht: Grundrechte der nicht behinderten Schülerinnen und Schüler - Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis