Riss | Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz | Buch | 978-3-7046-6282-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 300, 497 Seiten, Format (B × H): 168 mm x 233 mm, Gewicht: 920 g

Reihe: Juristische Schriftenreihe

Riss

Einseitig erklärter Eigentumsvorbehalt und Käuferinsolvenz

Vorleistungspflicht, Synallagmaschutz und Gläubigerprivilegierung in der Insolvenz

Buch, Deutsch, Band 300, 497 Seiten, Format (B × H): 168 mm x 233 mm, Gewicht: 920 g

Reihe: Juristische Schriftenreihe

ISBN: 978-3-7046-6282-8
Verlag: Verlag Österreich GmbH


Klärung wesentlicher Rechtsfragen rund um den Eigentumsvorbehalt

Als Sicherungsinstrument für den Warenkredit erfreut sich der Eigentumsvorbehalt großer Beliebtheit. Allerdings stören mehrere Ungereimtheiten seine dogmatische Einbettung. Nicht zufriedenstellend beantwortet ist etwa, wie sich der Eigentumsvorbehalt mit dem Faustpfandprinzip verträgt. Zahlreiche weitere Fragen erheben sich beim einseitig erklärten Eigentumsvorbehalt: Fehlt es dem Kaufvertrag an einer wirksamen Vorbehaltsabrede, versucht der kreditierende Verkäufer nicht selten, dieses Versäumnis nachträglich zu sanieren. Er erklärt bei Übergabe – typischerweise durch Vermerk auf Lieferschein oder Faktura –, das Eigentum an der übergebenen Sache solle entgegen der gesetzlichen Regel (§ 1063 ABGB) nicht vor vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen. Stimmt der Käufer diesem Angebot auf Vertragsänderung nicht zu, spricht man vom einseitig erklärten Eigentumsvorbehalt. Eine solche Konstellation ist an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete angesiedelt: dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, dem Sachenrecht, dem Schuldrecht, dem Insolvenzrecht und nicht zuletzt dem Unternehmensrecht sowie dem Exekutionsrecht. Die Untersuchung entwickelt einen ganzheitlichen Ansatz, der die spezifischen Prinzipien aller dieser Materien einbezieht. Zentrale Fragen sind dabei, ob das Synallagma in der Käuferinsolvenz trotz Vorleistungspflicht gesichert bleibt und ob die einseitige Vorbehaltserklärung eine anfechtbare Rechtshandlung (§§ 27 ff IO) ist.
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Olaf Riss ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt.


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