Buch, Deutsch, 100 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 173 g
Buch, Deutsch, 100 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 220 mm, Gewicht: 173 g
ISBN: 978-3-95934-690-0
Verlag: Diplomica Verlag
Autoren/Hrsg.
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Textprobe:
Kapitel B, Strategisches Controlling:
2.1, Aufgaben der Unternehmensführung:
Die Aufgaben der Unternehmensführung verteilen sich nach dem deutschen Aktiengesetz auf drei Organe: 1. Hauptversammlung, 2. Aufsichtsrat, 3. Vorstand.
In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat bezieht sich die Aufgabe des Vorstands primär auf die Entwicklung und Umsetzung der strategischen Ziele und Ausrichtung des Unternehmens. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat im Rahmen einer vierteljährlich stattfindenden Sitzung Bericht zu erstatten. Gemäß Aktiengesetz muss der Vorstand nicht in die generelle Zielplanung eingebunden werden, doch er nimmt solch eine Funktion war und daher beiwohnt er den Sitzungen des Aufsichtsrats. Er nimmt durch das Hervorbringen von Ideen, eine Indikatorfunktion wahr. Zudem unterbreitet der Vorstand genauere Vorschläge in puncto Gewinnverwendung. Diese wird detaillierter im Rahmen der Hauptversammlung entschieden. Generell vertritt er die Aktiengesellschaft gerichtlich und außergerichtlich nach außen. Die Hauptversammlung, die zur externen Führung gezählt wird, ist das höchste Organ einer Aktiengesellschaft und findet mindestens einmal jährlich statt. Die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat, Änderungen der Statuten sowie die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende sind wichtige Aufgaben der Hauptversammlung. Des Weiteren gehört die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands ebenfalls zur Tagesordnung. Die Hauptversammlung hat also strategische Aufgaben zu erfüllen. Eine Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, die Geschäftsführung, also den Vorstand, zu überwachen. Zudem hat er Prüfungspflichten sowie Berichtspflichten. Der Aufsichtsrat ernennt die Vorstände und beruft diese auch ab. Er bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre (eine wiederholte Bestellung ist grundsätzlich zulässig). Der Aufsichtsrat tagt mindestens viermal im Jahr und hat bei außerordentlichen Vorgängen die Hauptversammlung einzuberufen. Neben seiner Kontrollfunktion besitzt der Aufsichtsrat, aber auch eine beratende Führungsunterstützungsfunktion. Laut Satzung kann der Aufsichtsrat zusätzlich mit in die Geschäftsführung eingebunden werden. Als kontrollierendes und koordinierendes Organ hat der Aufsichtsrat die wichtigste Funktion im Bereich der obersten Führung. Über die Mitwirkung des Aufsichtsrats und Vorstands sowie Hauptversammlung in Bezug auf die Zielplanung (Sach-/ Wert,- und Humanziele) macht das deutsche Aktiengesetz keine Ausführung. Hierbei stellt sich die Frage, welches der drei Organe in der Praxis letztlich für die Zielbildung zuständig ist. Die Aufsichtsratssitzung dient nicht nur als Schnittstelle zwischen externer und interner Führung, sondern auch als Gremium für die Zielkreierung, da bei der generalisierenden Zielbildung die Interessen vieler "Stakeholder" ebenfalls einfließen sollen.
Der Aufsichtsrat setzt sich einerseits aus den Arbeitgebern (u. a. also Anteilseigner, d. h. Eigenkapitalgebern, hierunter bspw. auch ein Hauptlieferant, Hauptkunde oder Banken) und andererseits Arbeitnehmern (u. a. Arbeiter, Angestellte und Gewerkschaften) zusammen. Diese beiden Gruppen bilden somit weitestgehend auch das Spektrum der Interessensgruppen bei der Zielbildung ab. Innerhalb der Aufsichtsratssitzung bringt der Vorstand die bereits im Vorfeld abgestimmten Zielvorstellungen im Plenum der Aufsichtsratssitzung vor, anschließend findet eine Abstimmung statt. Als Lenkungsorgan hängt seine Funktion mit der Tatsache zusammen, dass der Vorstand im Rahmen seiner alltäglichen Aufgaben über intensive Kontakte zu allen Stakeholdern verfügt und somit deren Zielvorstellungen kennt. Dies steht eigentlich im Widerspruch zum Aktiengesetzt, da der Vorstand ein rein operatives Organ sein muss. Nach der Abstimmung der politischen Ziele, muss im Anschluss eine Ableitung erfolgen. Hierbei müssen die Ziele konkretisiert werden und der Controller trägt dabei die Verantwortung bei der Konkreti