Schade | Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG - Zu den Grenzen und dem Bedürfnis nach einer spezialgesetzlichen Regelung | Buch | 978-3-428-13951-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 281 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 390 g

Reihe: EFS - Entrepreneurial and Financial Studies

Schade

Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG - Zu den Grenzen und dem Bedürfnis nach einer spezialgesetzlichen Regelung

Buch, Deutsch, 281 Seiten, Format (B × H): 156 mm x 233 mm, Gewicht: 390 g

Reihe: EFS - Entrepreneurial and Financial Studies

ISBN: 978-3-428-13951-4
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Dirk Schade untersucht die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 auf ihre Vereinbarkeit mit Europa- und Völkerrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die strengen Substanzanforderungen mit den europäischen Grundfreiheiten und Völkerrecht unvereinbar sind. Nachfolgend untersucht er, wie der deutsche Gesetzgeber auf diesen Befund reagieren sollte. Basierend auf der Analyse verschiedener Treaty-Shopping-Sachverhalte kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass kein Bedürfnis für eine spezialgesetzliche Anti-Treaty-Shopping-Regelung besteht und die allgemeine Missbrauchsregelung des § 42 AO ausreichend ist. Im Anschluss stellt er kurz die zum 1.1.2012 in Kraft getretene geänderte Fassung des § 50d Abs. 3 EStG dar und kommt zu dem Ergebnis, dass auch diese mit den europäischen Grundfreiheiten unvereinbar ist, weshalb er seine Forderung nach einer Abschaffung der Norm bestätigt sieht.
Schade Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG - Zu den Grenzen und dem Bedürfnis nach einer spezialgesetzlichen Regelung jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung

B. Das in dieser Arbeit zu erörternde Problem

C. Mechanismus der Kapitalertragsteuererstattung an ausländische Anteilseigner

Erhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden – Teilweise Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden – Gestaltungen zur Reduzierung der deutschen Quellensteuern

D. Überblick über die Maßnahmen zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen in Inbound-Fällen

Einseitige deutsche Anti-Treaty-Shopping-Bestimmungen – Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen auf Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen

E. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG

Der persönliche Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG – Der sachliche Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG

F. Vereinbarkeit von § 50d Abs. 3 EStG mit Europarecht

Die Grundfreiheiten des AEUV als Prüfungsmaßstab für § 50d Abs. 3 EStG – Grundfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote – Die Prüfung von Verstößen gegen die Grundfreiheiten – Betroffene Grundfreiheiten – Prüfung von § 50d Abs. 3 EStG am Maßstab der Grundfreiheiten – Verstoß gegen die Mutter-/Tochter-Richtlinie

G. Vereinbarkeit von § 50d Abs. 3 EStG mit Völkerrecht

DBA als völkerrechtliche Verträge – § 50d Abs. 3 EStG als Treaty Overriding

H. Handlungsoptionen im Hinblick auf die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG

Nichtstun – Europarechtskonforme Ausgestaltung

I. Ergebnis

J. Ergänzung: Änderung des § 50d Abs. 3 EStG durch das BeitrRLUmsG

Literatur- und Sachverzeichnis


Dr. Dirk Schade, geb. 1976, hat nach seinem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth 2001 sein erstes und 2003 sein zweites juristisches Staatsexamen abgelegt. Die Promotion erfolgte 2012 an der Universität Bayreuth. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem in internationalen Rechtsanwaltskanzleien in München im Bereich Internationales Steuerrecht tätig. Er berät zu Fragen der nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung, insbesondere zu Fragen der internationalen Steuerplanung, M&A-Transaktionen, postakquisitorischen Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie zu steuerrechtlichen Finanzierungsfragen.


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