Anforderungen an die Anlageklasse Büroimmobilie aus Sicht eines Core-Investors
Buch, Deutsch, 112 Seiten, Format (B × H): 190 mm x 270 mm
ISBN: 231-462014052-6
Verlag: Diplomica Verlag
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftssektoren & Branchen Immobilienwirtschaft
- Wirtschaftswissenschaften Finanzsektor & Finanzdienstleistungen Anlagen & Wertpapiere
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Unternehmensorganisation, Corporate Responsibility Corporate Social Responsibility (CSR), Nachhaltiges Wirtschaften
- Geowissenschaften Umweltwissenschaften Bauökologie, Baubiologie
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Bauökologie, Baubiologie, Bauphysik, Bauchemie
Weitere Infos & Material
Textprobe:
Kapitel 4.2.2.4, Energetische Anforderungen:
Die Schlagwörter ‘nachhaltiges Bauen’ und ‘nachhaltige Gebäude’ kursieren seit Jahren in der Immobilienwirtschaft. Dabei wurde viel über diese Themen geredet, doch umgesetzt wurde wenig. Das scheint sich nun zu ändern. Aspekte der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz rücken sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter ökologischen Gesichtspunkten ins Blickfeld der Immobilienwirtschaft.
Motor für das Umdenken in ökonomischer Sicht ist der Pessimismus, welcher mit den progressiv steigenden Energiekosten einhergeht. Mit dem Hintergrund, dass 40% aller genutzten Energie im Zusammenhang mit Immobilien verbraucht wird und diese in Städten für bis zu zwei Drittel des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes verantwortlich sind, wird auch der ökologische Aspekt in Zeiten des Klimawandels eine zentrale Rolle in der Immobilienwirtschaft einnehmen.
4.2.2.4.1, Politische Rahmenbedingungen:
Durch die lange Nutzungsdauer beeinflussen Immobilien maßgeblich den zukünftigen Energie-, Wasser-, und Ressourcenbedarf und tragen somit erheblich zur globalen Umweltverschmutzung bei. Zirka 30% des Rohstoffverbrauchs, 40% des Energieverbrauchs und 40% dieser Treibhausgase sind dabei direkt auf den Bau, Betrieb und Abriss von Gebäuden zurückzuführen. Eine durch den Bundesverband der deutschen Industrie in Auftrag gegebene Studie von McKinsey ergab, dass in Deutschland, ohne Einbußen für Wirtschaftswachstum und Lebensqualität, ein Abbau des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 31 Prozent gegenüber von 1990 machbar ist.
In der Immobilienwirtschaft wird es zu tief greifenden Veränderungen kommen. Die ehemals in der Politik ‘grüne’ Forderung nach Energieeinsparmaßnahmen und nach Förderung regenerativer Energien ist längst zum überparteilichen Themenbestandteil in der Politik geworden. Seitdem die Bundesregierung die Immobilie als den großen Umweltverschmutzer ausgemacht hat, sehen sich Investoren und Nutzer mit einer ständig wachsenden Zahl gesetzlicher Vorschriften konfrontiert, die zum einen dem Erreichen der Energie- und Klimaziele dienen und darüber hinaus die Nachhaltigkeit der Gebäudenutzung sicherstellen sollen.
Auf Basis des europäischen Ratsbeschlusses im März 2007 wurde in Deutschland ein umfassendes Klimapaket verabschiedet, welches am 01.09.2009 in Kraft treten wird. Enthalten sind in diesem Klimapaket eine Novellierung der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009), der Heizkostenverordnung 2009 (HeizKV 2009) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Im Vordergrund der EU-Richtlinien stehen dabei die ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden, die energetische Optimierung bei Modernisierungsmaßnahmen im Bestand sowie die transparentere Darstellung der Gebäudeeffizienz.
Gerade in der EnEV 2009 werden die Anforderungen gegenüber der EnEV 2007 deutlich erhöht. Die primärenergetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten werden um 30% verschärft, bis ins Jahr 2012 soll eine Verschärfung um weitere 30% folgen. Die Gebäudehüllen eines Neubaus sollen sich dabei verstärkt den Passivhausstandards annähern. Bei Bestandssanierungen werden die Einzelanforderungen an Bauteile deutlich erhöht. Zur Erfüllung der Forderungen der EU-Richtlinien nach mehr Transparenz wird ab Juli 2009 der Energieausweis auch für gewerbliche Gebäude Pflicht. Während Neubauten nur nach dem bedarfsorientierten Ausweis bewertet werden dürfen, besteht bei Bestandsgebäuden bis 2011 noch die Wahlmöglichkeit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. An diesem Punkt wird der Energieausweis stark kritisiert. In Verbindung mit den großen Unterschieden zwischen den einzelnen Gewerbebauten steht die unterschiedliche Aussagekraft durch die Wahlfreiheit zwischen den Ausweistypen. Der Energieausweis in der augenblicklichen Fassung trägt aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit nicht ausreichend zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der Energieeffizienz bei.
Dennoch werden das verabschiedete Klimapaket und insbeso