Schlüter / Luserke / Roth | Schlüter, T: Handbuch Wohnungsgenossenschaften | Buch | 978-3-648-10735-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 06765, 478 Seiten, Buch, Format (B × H): 176 mm x 250 mm

Reihe: Haufe Fachbuch

Schlüter / Luserke / Roth

Schlüter, T: Handbuch Wohnungsgenossenschaften

Buch, Deutsch, Band 06765, 478 Seiten, Buch, Format (B × H): 176 mm x 250 mm

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-10735-5
Verlag: Haufe


Dieses Buch ist für die Anforderungen der täglichen Arbeit aufbereitet - speziell für Wohnungsgenossenschaften. Es vermittelt Praktikern einen schnellen Überblick über die zentralen Fragestellungen des aktuellen Genossenschaftsrechts und orientiert sich an der üblichen Mustersatzung und den Mustergeschäftsordnungen. Die Autoren sind Rechtsanwälte und auf das Genossenschaftsrecht spezialisiert. Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps, Mustertexten und Checklisten beantworten sie häufig gestellte Fragen leicht verständlich.

Inhalte:

- Gründung einer Wohnungsgenossenschaft
- Rechte und Pflichten der Mitglieder, Kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat
- Geschäftsanteil, Geschäfts- und Auseinandersetzungsguthaben
- Generalversammlung und Vertreterversammlung
- Auflösung und Abwicklung einer Genossenschaft

Arbeitshilfen online:

- Mustertexte
- Checklisten
- Gesetzestexte
Schlüter / Luserke / Roth Schlüter, T: Handbuch Wohnungsgenossenschaften jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Abkürzungsverzeichnis

Vorwort zur 2. Auflage

Genossenschaftsgründung und Mitgliedschaft im Prüfungsverband
- Gründung einer Wohnungsgenossenschaft
- Mitgliedschaft im Prüfungsverband

Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand der Genossenschaft
- Firma
- Sitz
- Zweck und Gegenstand der Genossenschaft

Die Mitgliedschaft
- Begründung der Mitgliedschaft
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Rechte und Pflichten
- Geschäftsanteil
- Geschäftsguthaben
- Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben - Grundsätze
- Nachschusspflicht

Organe der Genossenschaft
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Generalversammlung - Vertreterversammlung

Auflösung und Abwicklung (Liquidation) der Genossenschaft
- Gründe der Auflösung einer Wohnungsgenossenschaft
- Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
- Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Verschmelzung

Literaturverzeichnis
Die Autoren
Stichwortverzeichnis


Der Vorstand als Organ der Genossenschaft

Der Vorstand ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Jede Genossenschaft muss daher einen Vorstand haben (§ 9 Abs. 1 Satz 1 GenG); ein Verzicht aufgrund einer Satzungsregelung ist deshalb - im Gegensatz zu einem Verzicht auf einen Aufsichtsrat bei sog. Kleinstgenossenschaften (§ 9 Abs. 1 Satz 2 GenG) (siehe Rn. 610) - nicht möglich.

Die Aufgaben des Vorstands können auch nicht durch eine Satzungsregelung - und zwar weder ganz noch teilweise - auf andere Organe übertragen werden. Abweichungen von den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes durch eine Satzungsregelung sind nämlich nur insoweit möglich, als dies das Gesetz ausdrücklich zulässt (§ 18 Satz 2 GenG). So hat nach dem Genossenschaftsgesetz der Vorstand die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (Leitungsbefugnis, § 27 Abs. 1 Satz 1 GenG). Das Gesetz lässt in diesem Zusammenhang aber zu, dass die Satzung Beschränkungen der Leitungsbefugnis vorsieht (Zustimmungsvorbehalte), die der Vorstand zu beachten hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GenG). Die Mustersatzung enthält solche Zustimmungsvorbehalte („Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat", § 28 MS) (siehe Rn. 544 ff.).


Luserke, Mirjam
Mirjam Luserke ist seit 1996 Syndikusanwältin beim Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften und befasst sich in ihrer täglichen Arbeit überwiegend mit Mietrecht und Genossenschaftsrecht.

Roth, Stefan
Dr. Stefan Roth ist seit 1997 Syndikusanwalt beim Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Genossenschaftsrecht.

Schlüter, Thomas
Thomas Schlüter ist selbständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf mit den Schwerpunkten Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Zuvor war er unter anderem Justitiar des Verbandes der Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalen.


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