Schmundt | Die Prognose von Ertragsteuern im Discounted Cash Flow-Verfahren | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 282 Seiten, eBook

Schmundt Die Prognose von Ertragsteuern im Discounted Cash Flow-Verfahren

Eine Analyse der Decision Usefulness der IAS 12 und SFAS 109

E-Book, Deutsch, 282 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9748-7
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Investoren müssen beim Vergleich von Investitionsalternativen zukünftige Ertragsteuerzahlungsströme prognostizieren. Sie benötigen dazu Informationen, deren Vermittlung das erklärte Ziel der nach IFRS und US-GAAP erstellten Jahresabschlüsse ist. Wilhelm Schmundt untersucht, in welchem Maß die internationalen Standardsetter diesem Ziel im Bereich der Ertragsteuerbilanzierung nach IAS 12 bzw. SFAS 109 gerecht werden.



Dr. Wilhelm Schmundt ist Berater im Bereich Financial Services und Corporate Development bei The Boston Consulting Group.
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Research


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1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;7
3;Abbildungsverzeichnis;16
4;Tabellenverzeichnis;17
5;Abkürzungsverzeichnis;21
6;Symbolverzeichnis;30
7;Einleitung ;33
7.1;1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit;33
7.2;2. Gang der Untersuchung;34
8;Erster Teil: Investorenziele und die Analyse von Investitionsalternativen;36
8.1;1. Marktwertmaximierung als Ziel der Investoren und des Unternehmens;36
8.2;2. Der Vergleich von Investitionsalternativen mit der DCF-Methode;42
8.3;3. Informationsbedarf und -quellen bei der Prognose steuerlicher Zahlungsströme mit der Discounted Cash Flow-Methode;55
8.4;4. Der Jahresabschluss als prognoseorientierter Informationsträger?;60
8.5;5. Die Anforderungen an prognoseorientierte Jahresabschlussinformationen;62
8.6;6. Zwischenergebnis;70
9;Zweiter Teil: Die Ertragsteuerbilanzierung nach IFRS und US-GAAP ;72
9.1;1. Einführung;72
9.2;2. Ansatz;73
9.3;3. Bewertung;116
9.4;4. Ausweis;127
9.5;5. Zwischenergebnis;135
10;Dritter Teil: Die Entscheidungsnützlichkeit der Jahresabschlussinformationen für die Prognose der Ertragsteuerzahlungsströme ;136
10.1;1. Typ 1 – Tatsächliche Steuerschulden/-forderungen;136
10.2;2. Typ 2 – Latente Steuerschulden/-forderungen;146
10.3;3. Typ 3 – Der künftige Ertragsteuersatz und das;224
11;Thesenförmige Zusammenfassung;273
12;Literaturverzeichnis;278

Investorenziele und die Analyse von Investitionsalternativen.- Die Ertragsteuerbilanzierung nach IFRS und US-GAAP.- Die Entscheidungsnützlichkeit der Jahresabschlussinformationen für die Prognose der Ertragsteuerzahlungsströme.


Zweiter Teil: Die Ertragsteuerbilanzierung nach IFRS und US-GAAP (S. 41-42)

1. Einführung

Ein zentraler Grundsatz der Rechnungslegung nach IFRS und US-GAAP ist das in F.22 und IAS 1.25 bzw. Con 6.139ff. kodifizierte Accrual Principle, das für die Ertragsteuerbilanzierung eine große Bedeutung erlangt. Es besagt, dass Geschäftsvorfälle unabhängig von ihrer Zahlungswirkung im Jahresabschluss der Periode erfasst werden müssen, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.230 Damit soll sichergestellt werden, dass den Investoren nicht nur Informationen über in der Vergangenheit geleistete Zahlungen, sondern auch über zukünftige Zahlungsverpflichtungen oder Ressourcen, die zu Zahlungszuflüssen führen, zur Verfügung stehen. Im engen Zusammenhang dazu steht auch das Matching Principle gem. F.95 und Con 6.147, das eine gleichzeitige Erfassung von Aufwendungen und Erträgen verlangt, die aus einem erfolgswirksamen Geschäftsvorfall resultieren.231

Der Grund für die besondere Bedeutung des Accrual Principle bei der Ertragsteuerbilanzierung ist, dass die Steuerfestsetzung seitens des Fiskus nicht auf der Basis des nach IFRS bzw. US-GAAP ermittelten Periodengewinns/-verlusts erfolgt.232 Ihre Bemessungsgrundlage ist vielmehr eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung, deren Bilanzierungsvorschriften von den Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach IFRS und US-GAAP abweichen können.

Durch die Verwendung unterschiedlicher Rechenwerke entsteht eine Differenz zwischen der während der steuerlichen Gewinnermittlung ermittelten Steuerbelastung/-entlastung (tatsächliche Steuern) und der aufgrund des Jahresabschlusses nach IFRS bzw. US-GAAP (Financial Statement) zu erwartenden Steuerbelastung/-entlastung. Kehrt sich diese Differenz in Zukunft nicht um und beeinflusst zukünftige Zahlungsströme nicht, erfolgt nach dem Accrual Principle keine Abgrenzung. Kommt es hingegen zu einer Umkehr der Differenz, ist die entsprechende Steuerbelastung/-entlastung abzugrenzen (Interperiod Tax Allocation), um dem Jahresabschlussadressaten Informationen über künftige Steuerzahlungen/- erstattungen zu liefern.

Diese Aufgabe wird von den latenten Steuern wahrgenommen, durch deren Ansatz der nach IFRS bzw. US-GAAP ausgewiesene Steueraufwand/- ertrag mit dem dort ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondieren und eine korrekte Darstellung der Vermögenslage bewirken soll.234 Eine Darstellung der Regelungen zur Ertragsteuerbilanzierung in IAS 12 und SFAS 109 kann sich demnach nicht auf tatsächliche Steuern beschränken, sondern muss umfassend auf die Bestimmungen zur Steuerabgrenzung eingehen.235

2. Ansatz

2.1. Einzelabschluss/Handelsbilanz I

2.1.1. Tatsächliche Ertragsteuern (Current Taxes)

Unter tatsächlichen Ertragsteuern (Current Taxes) ist gem. IAS 12.5 und SFAS 109 App. E der Betrag an geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern zu verstehen, der aus dem zu versteuernden Einkommen (steuerlichen Verlust) der Periode resultiert.236 Zu den Ertragsteuern zählen gem. IAS 12.2 und SFAS 109.4a) bzw. App. E alle in- und ausländischen Steuern, die auf Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens erhoben werden.

Diese beinhalten auch Quellensteuern, die in Folge von Ausschüttungen an ein berichtendes Unternehmen von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen geschuldet werden. Tatsächliche Ertragsteuern sind gem. IAS 12.58 grds. erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zu erfassen, sofern der Charakter des die Ertragsteuerzahlung/-erstattung auslösenden Geschäftsvorfalls ebenfalls erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral ist. Eine Ausnahme besteht für Steuerzahlungen, die das Unternehmen in einigen Ländern bei Ausschüttung einer Dividende stellvertretend für die Anteilseigner leisten muss (z.B. Kapitalertragsteuer in Deutschland).


Dr. Wilhelm Schmundt ist Berater im Bereich Financial Services und Corporate Development bei The Boston Consulting Group.


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