Schulte | Schulte, N: Baukultur und Klimaschutz. | Buch | 978-3-428-15643-6 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 190, 267 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 410 g

Reihe: Schriften zum Umweltrecht

Schulte

Schulte, N: Baukultur und Klimaschutz.

Buch, Deutsch, Band 190, 267 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 410 g

Reihe: Schriften zum Umweltrecht

ISBN: 978-3-428-15643-6
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Vereinbarkeit von (inter-)nationalen Klimaschutzzielen mit den Belangen der Baukultur stellt Eigentümer, Bauherren, Architekten sowie Bauverwaltungen vor neue Aufgaben und Herausforderungen im Städtebau. Der Bundesgesetzgeber versucht diese Herausforderungen mit der Sonderregelung § 248 BauGB als spezielle bauplanungsrechtliche Abweichungsvorschrift zu bewältigen und den Konflikt zwischen Baukultur und Klimaschutz zu lösen. Ziel der Arbeit ist es, die unbestimmten Rechtsbegriffe der Baukultur und der baukulturellen Belange in der Sonderregelung § 248 BauGB als Begriffe des Bodenrechts in Abgrenzung zum Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht der Länder zu konkretisieren und verfassungskonform auszulegen. Wesentliche Bedeutung für die Auslegung kommt dem Begriff der Kultur im Rechtssinne sowie dem Baugestaltungs- und Denkmalrecht zu. Die Arbeit nimmt zu der Frage Stellung, ob der Eingriff durch § 248 BauGB in die Planungshoheit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 GG) gerechtfertigt ist.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung

Vereinbarkeit von Baukultur und Klimaschutz. Aktuelle Aufgaben und Herausforderungen für den Städtebau – Ziel und Gang der Untersuchung

B. Grundlagen für die Begriffsbestimmung von Baukultur im Rechtssinne

Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe – Die Wortzusammensetzung von Bau und Kultur – Der Ober- und Universalbegriff der Kultur im Rechtssinne – Zum Begriff der Baukultur im Rechtssinne – Baukultur als Regelungsmaterie des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts – Begriff des Vorhabens nach § 29 Abs. 1 BauGB

C. Baugestaltungsrecht als Instrumentarium zur Erhaltung und Entwicklung von Baukultur

Gesetzgeberische Zielsetzung von Baukultur – Regelungsgegenstand und Begriffsumschreibung von Baugestaltung – Kompetenz zur Regelung der Materie Baugestaltungsrecht – Städtebauliche Baugestaltungsvorschriften im BauGB und in der BauNVO

D. Landesrechtliche Regelungen zur Erhaltung und Entwicklung von Baukultur

Bauordnungsrecht – Denkmalschutzrecht

E. Sonderregelung des § 248 BauGB zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

Gesetzgebungsverfahren und Intention des Gesetzgebers zu § 248 BauGB – Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Abweichungen nach § 248 BauGB – Rechtsfolge: Gebundene Entscheidung – Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen des § 248 BauGB – Eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten

F. Struktur von bauplanungsrechtlichen Abweichungsvorschriften und Vergleich mit § 248 BauGB

Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 1 BauGB – Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB – Spezielle bauplanungsrechtliche Abweichungsvorschriften

G. Verfassungskonformität von § 248 BauGB – Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 GG

Gewährleistungsbereich – Eingriff in den Gewährleistungsbereich: Planungshoheit – Rechtfertigung des Eingriffs

H. Ergebnisse der Arbeit

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Niklas Schulte hat Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt Staat und Verwaltung (Umwelt- und Planungsrecht) studiert (Erstes Staatsexamen OLG Hamm). Sein Referendariat hat er im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg absolviert und das zweite Staatsexamen vor dem OLG Celle abgelegt. Seit 2011 ist Niklas Schulte Rechtsanwalt und seit 2016 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er berät und vertritt Städte und Gemeinden sowie private Bauherrn und Unternehmen in den Bereichen des öffentlichen Baurechts und Umweltrechts. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor von wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Bereich des öffentlichen Baurechts und Umweltrechts. Seine Dissertation wurde von Herrn Prof. Fabian Wittreck (WWU Münster) wissenschaftlich betreut.


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