Schulze-Bühler | Schulze-Bühler, S: Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafr | Buch | 978-3-428-18113-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 361, 330 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 505 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Schulze-Bühler

Schulze-Bühler, S: Zivilrechtsakzessorietät im Urheberstrafr

Buch, Deutsch, Band 361, 330 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 505 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18113-1
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Das Urheberstrafrecht steht in einer inhaltlichen Abhängigkeit zu den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Dies wird durch den Begriff der Akzessorietät ausgedrückt. Da die Akzessorietät im Urheberstrafrecht vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes zu sehen ist, besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, diese konsequent und streng anzuwenden. Gleichzeitig bedarf es aber aufgrund gleichfalls verfassungsrechtlich begründeter Erwägungen auch einer gewissen Autonomie des Strafrechts. Die Konstellation der lediglich im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht zulässigen nachträglichen Genehmigung bildet hierfür nur ein Beispiel. Die vorliegende Arbeit löst diese und weitere – vermeintliche – Widersprüche dadurch auf, dass der Autor die Akzessorietät dogmatisch herleitet und ihre Grenzen einer Systematisierung unterzieht. Dabei arbeitet er allgemeingültige Merkmale der Akzessorietät heraus, mit denen sich die einzelnen Grenzen einordnen lassen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis. Außerdem wurde die Veröffentlichung gefördert von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
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Einleitung

1. Das Strafrecht innerhalb des Urheberrechts:

Die Vorschriften des Urheberstrafrechts – Das Verhältnis des Urheberstrafrechts zum Urheberzivilrecht

2. Das Prinzip der Urheberzivilrechtsakzessorietät: Herleitung und Einordnung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Urheberzivilrechtsakzessorietät im Vergleich – Urheberzivilrechtsakzessorietät im Spannungsfeld der Blankett-Gesetzgebung – Strafrecht zwischen allgemeiner Akzessorietät und Relativität der Rechtsbegriffe

3. Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Merkmale einer streng angewandten Urheberzivilrechtsakzessorietät: Die Genehmigung im Spannungsfeld der Zivilrechtsakzessorietät – Die fehlende Fahrlässigkeitsstrafbarkeit vor dem Hintergrund der Zivilrechtsakzessorietät – Das strafrechtliche Analogieverbot als nur scheinbares Problem der Zivilrechtsakzessorietät?

4. Anwendung der Urheberzivilrechtsakzessorietät – Spezielle Grenzen in den einzelnen Straftatbeständen: Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 106 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 107 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108 UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108a UrhG – Inhalt und Grenzen der Zivilrechtsakzessorietät in § 108b UrhG

Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Sebastian Schulze-Bühler studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Studienschwerpunkt Wettbewerbs-, Kartell- und Urheberrecht. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen im Juni 2018 verfasste er seine Promotion zu einem urheberstrafrechtlichen Thema und war währenddessen am Tübinger Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht von Prof. Dr. Bernd Heinrich tätig. Gleichzeitig arbeitete er im Bereich Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart. Im Juni 2020 wurde er von der Eberhard Karls Universität Tübingen promoviert.

Die Promotion wurde ausgezeichnet mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis. Außerdem wurde die Veröffentlichung gefördert von der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Sebastian Schulze-Bühler studied law at the University of Tübingen with a special focus on competition law, antitrust law and copyright law. After his first state examination in June 2018, he wrote his PhD thesis. During this time, he worked as a research assistant at the Chair for Criminal Law, Criminal Procedure and Copyright Law of Prof. Dr. Bernd Heinrich in Tübingen. At the same time, he worked for an international law firm in Stuttgart in the field of competition law. In June 2020, he received his doctorate at the University of Tübingen on a criminal copyright law topic.


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