Schweppe | Mehrfache Schutzrechtsverletzungen in Fällen von Doppelschutz, Kumulation und verbundenen Schutzrechten (KWI 33) | Buch | 978-3-452-28866-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 33, 348 Seiten, GB, Format (B × H): 149 mm x 213 mm, Gewicht: 465 g

Reihe: Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (KWI)

Schweppe

Mehrfache Schutzrechtsverletzungen in Fällen von Doppelschutz, Kumulation und verbundenen Schutzrechten (KWI 33)

Zur Zulässigkeit getrennter Verfahren bei der Durchsetzung von Verletzungsansprüchen

Buch, Deutsch, Band 33, 348 Seiten, GB, Format (B × H): 149 mm x 213 mm, Gewicht: 465 g

Reihe: Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (KWI)

ISBN: 978-3-452-28866-0
Verlag: Carl Heymanns Verlag


Ursprünglich war das Recht des Geistigen Eigentums durch eine klare Trennung der einzelnen Schutzrechte geprägt. Heutzutage führen die Absenkung der Schutzvoraussetzungen und die Erweiterung der Schutzbereiche infolge europäischer Harmonisierung immer häufiger zu Schutzrechtsüberschneidungen. Dem folgend lässt sich in der Praxis der deutliche Trend erkennen, eine geistige Leistung durch möglichst viele Schutzrechte abzusichern. Während ein hiermit einhergehender Mehrfachschutz zunächst insbesondere für den Schutzrechtsinhaber als vorteilhaft erscheint, zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass mit diesem nicht nur auf materiell-rechtlicher Ebene, sondern insbesondere bei der prozessualen Durchsetzung von Verletzungsansprüchen erhebliche Probleme verbunden sind.
Das vorliegende Werk befasst sich mit der Problematik der getrennten Verfahrenseinleitung bei der Durchsetzung von Verletzungsansprüchen im Bereich eines solchen Mehrfachschutzes. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage der generellen Zulässigkeit einer solchen getrennten Verfahrenseinleitung. Auf der Grundlage einer Betrachtung der Hintergründe und Ausprägungen des Mehrfachschutzes sowie einer Analyse der Nachteile, die im Zusammenhang mit der getrennten Verfahrenseinleitung bei mehrfacher Schutzrechtsverletzung entstehen, wird gezeigt, dass die bisher vorhandenen spezifischen Koordinationsmechanismen, wie § 145 PatG, Art. 109 UMVO und Art. 95 GGVO, die Problematik nur teilweise erfassen. Ergänzend zu diesen Regelungen bedarf es neben einer Anwendung der zivilprozessualen Institute von Rechtshängigkeit und Rechtskraft sowie des prozessualen Missbrauchsverbots auch der Schaffung von Neuregelungen.
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