Soergel / Häuser / Hadding | Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Schuldrecht 9/3 | Buch | 978-3-17-020477-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 11/3, 388 Seiten, In Schuber, Format (B × H): 185 mm x 291 mm, Gewicht: 1075 g

Reihe: Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Soergel / Häuser / Hadding

Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Schuldrecht 9/3

Band 11/3: §§780-822 BGB Schuldrecht 9/3

Buch, Deutsch, Band 11/3, 388 Seiten, In Schuber, Format (B × H): 185 mm x 291 mm, Gewicht: 1075 g

Reihe: Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

ISBN: 978-3-17-020477-5
Verlag: Kohlhammer


Im Jahre 1921 begründeten die bayerischen Juristen Hofrat Soergel und Oberjustizrat Lindemann einen neuen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, bei dem sie vor allem darauf bedacht waren, die "einschlägigen Entscheidungen und Ergebnisse der Rechtsprechung und Rechtslehre vollständig" zusammenzustellen, und griffen auf Praktiker als Mitarbeiter zurück. In seiner ersten Auflage beschränkte sich der Kommentar auf zwei Bände (Band 1: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse; Band 2: Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Einführungsgesetz) und konnte diesen Umfang auch über einige Auflagen hin halten. Die nach dem Krieg erschienene 8. Auflage (1952 ff.) umfasste dann schon vier Bände und führte die bisherige Tradition des auf reichhaltige Kasuistik bedachten Fundstellennachweis mit Erläuterungen fort. An dieser Auflage arbeiteten erstmals neben Praktikern auch Wissenschaftler mit. Der "Soergel" entwickelte sich in den Folgejahren zu einer "der Praxis wie der Wissenschaft gleichermaßen dienliche, vollständige und systematisch gestraffte Darstellung des gesamten Rechtsstoffes", die ihren Beitrag zur Fortentwicklung des Bürgerlichen Rechts und zur Klärung von Streitfragen leisten konnte. Der verstärkten Kodifizierung bürgerlich-rechtlicher Materien in eigenständigen Gesetzen musste der Kommentar Rechnung tragen und sich diesen "Nebengesetzen" öffnen. Dies und das zunehmende Bestreben nach Einzelfallgerechtigkeit, welches sich in Zahl und Umfang der gerichtlichen Entscheidungen niederschlägt, steigerten den Umfang der Gesamtkommentierung stetig. Um die Einzelbände in einem handlichen Umfange zu halten, wurde die 13. Auflage (2000 ff.) auf 32 Bände angelegt. Für die Mitarbeit am Soergel konnten und können ausgewiesene und anerkannte Juristen, sowohl Praktiker als auch Wissenschaftler gewonnen werden, die jeweils Spezialisten der von Ihnen behandelten Gebiete und durch einschlägige Publikationen hervorgetreten sind. Die Zusammenarbeit von erfahrenen Praktikern und Wissenschaftlern gewährleistet Vollständigkeit und Praxisnähe.

Zu Band 11/3
Band 11/3 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der §§ 780-822 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die §§ 780-782 (Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis), §§ 783-792 (Anweisung), 793-808 (Schuldverschreibung auf den Inhaber), §§ 809-811 (Vorlegung von Sachen) sowie die §§ 812-822 (Ungerechtfertigte Bereicherung).
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Zielgruppe


Rechtsanwälte, Zivilgerichte, Universitäten, Bibliotheken.

Weitere Infos & Material


Bandredaktor ist Prof. Dr. Walther Hadding; bearbeitet von Prof. Dr. Franz Häuser, Prof. Dr. Walther Hadding, Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Dr. Franz Schnauder sowie Prof. Dr. Reinhard Welter.


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