Staudacher | Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben | Buch | 978-3-540-21263-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 240 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 388 g

Staudacher

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben

Buch, Deutsch, 240 Seiten, Paperback, Format (B × H): 155 mm x 235 mm, Gewicht: 388 g

ISBN: 978-3-540-21263-8
Verlag: Springer Berlin Heidelberg


Die verschiedensten Formen von Sonderabgaben sind in der Rechtswissenschaft seit Jahrzehnten in der Diskussion. Das Buch zeigt die Entwicklung der bisherigen Dogmatik zur Beurteilung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in Literatur und Rechtsprechung auf. Der vorherrschende Ansatz des Bundesverfassungsgerichts wird dabei grundlegend in Frage gestellt und im Ergebnis abgelehnt (Teil B). Es wird sodann eine eigenständige umfassende Lösungskonzeption erarbeitet und in den verfassungsrechtlichen Rahmen eingefügt (Teil C). Die praktische Tragfähigkeit der neuen Lösungskonzeption wird schließlich anhand einiger Beispiele von Sonderabgaben im Umweltrecht, im Wirtschaftsrecht und in sonstigen Rechtsgebieten erprobt (Teil D).
Staudacher Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben jetzt bestellen!

Zielgruppe


Professional/practitioner


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Einleitung.- I. Die fortdauernde Problematik der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Sondera bgaben.- 1. Die Zulässigkeit von Sonderabgaben: seit lahrzehnten in der Diskussion.- 2. Der Lösungsansatz des Zweiten Senats des BVerfG mit der Konzeption Gruppenhornogenität, Gruppenverantwortung (Sachnähe) und gruppennützige Verwendung.- 3. Die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit des sogenannten Kohlepfennigs.- 4. Die Verfassungswid rigkeit der Feuerwehr-/Feuerschu tzabgabe.- 5. Anhaltende Zweifel an der Lösungskonzeption des BVerfG.- 6. Die verfassungsrechtliche Zulädes sogenannten Wasserpfennigs.- 7. Kein Fortsc hritt in der Dogmatik durch die Entscheidungen des BVerfG vom 7. Mai 1998 zur sogenannten Verpack ungssteuer und zu den Landesabfallabgaben.- 8. Die Entscheid ung des BVerfG vom 9. November 1999 zum hessischen Sonderurlaubsgesetz.- 9. Das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Sonderabgabe: Die Entscheidung vom 17. l uli 2003 zu den Altenpflege umlagen in 4 Bundesländern.- II. Gesteigerte Anforderungen an die Zulässigkeit von Abgaben: Die Urteile des BVerfG zum sogenann ten Einheitswert für die Vermögensteuer und Erbschaftsteuer.- III. Ergeb nis zu Teil A.- B. Kritik des vorherrschenden Lösungsansat zes des BVerfG.- I. Welche Probleme will die vorherrschende Konzeption lösen?.- II. Die Sonderste llung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem Grundgesetz.- III. Zur begrifflichen Abgrenzung von Sonderabgaben und sonstigen nichtsteuerl ichen Abgaben.- 1. Keine Identität von Begriffs- und Zulässigkeitsmerkmalen von Sonderabgaben?.- 2. Der verfassungsrechtliche Steuerbegriff als Ausgangspunkt für eine Begriffsbildung.- 3. Die begriffliche Abgrenzung von Vorzugslasten, korporativen Verbandslasten und causabezogenen Abgaben von den Steuern.- 4. Die begriffliche Abgrenzung von Sonderabgaben und ähnlichen nichtsteuerlichen Abgaben von den Steuern.- IV. Die vorherrschende Lösungskonzeption von Karl Heinrich Friauf / Zweiter Senat des BVerfG.- 1. Eignung zur Sicherung der Lastengleichheit?.- 1.1 Die Herkunft der Konzeption homogene Gruppe, Gruppenverantwortung (Sachnähe) und gruppennützige Verwendung.- 1.2 Die Abgrenzbarkeit der Gruppe - Voraussetzung für die Feststellung von Homogenität und gruppennütziger Verwendung.- 1.3 Die Hornogenität der Gruppe.- 1.4 Die (behauptete) Verantwortung der Gruppe (Sachnähe).- 1.5 Die Theorie vom staatsfernen Kreislauf oder von der erzwungenen Selbsthilfe.- 1.6 Zwischenergebnis.- 2. Eignung des vorherrschenden Lösungsansatzes zur Sicherung der bundesstaatlichen Machtbalance?.- 2.1 Die Entwicklung des vorherrschenden Lösungsansatzes ohne jeden Bezug auf die Sicherung der bundesstaatlichen Machtbalance.- 2.2 Die fehlende Eignung des vorherrschenden Lösungsansatzes zur Sicherung der bundesstaatlichen Machtbalance.- 2.3 Zwischenergebnis.- 3. Eignung des vorherrschenden Lösungsansatzes zur Sicherung des Budgetrechts des Parlaments?.- 4. Ergebnis der Beurteilung der vorherrschenden Lösungskonzeption.- V. Lässt sich den Entscheidungen des Ersten Senats des BVerfG eine tragfähige Lösungskonzeption entnehmen?.- 1. Die Entscheidung zur Abgabe nach dem Schwerbehindertengesetz.- 2. Das Urteil zur Erstattungspflicht der Arbeitgeber nach § 128 AFG.- 3. Der Beschluss zur Feuerwehrabgabe in Baden-Württemberg bzw. zur Feuerschutzabgabe in Bayern.- 4. Ergebnis zu den Kriterien des Ersten Senats des BVerfG.- VI. Ergebnis zu Teil B.- C. Eigene Auffassung zu den verfassungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien für Sonderabgaben.- I. Thesenförmige Zusammenfassung der Überlegungen und Ergebnisse der eigenen Auffassung.- II. Der Gesamtzusammenhang zwischen dem Grundrechtsschutz gegen Abgabenerhebung, dem System der parlamentarischen Demokratie, den Aufgaben des modernen Staates und der Eigentums- und Wirtschaftsordnung des Grundgesetzes.- 1. Der Gesamtzusammenhang bei der Steuer als bedeutendster finanzrechtlicher Abgabe.- 1.1 Der Grundrechtsschutz bei der Erhebung von Steuern: die herkömmliche Auffassung.- 1.2 Die Mitwirkung der Stande an der Steuerbewilligung und die damit zusammenhangende Entwicklung zu einer parlamentarischen Demokratie.- 1.3 Die Situation unter dem Grundgesetz: Die Grundrechte als materielle Gewährleistung der Rechte des Bürgers und somit zweite Ebene der Kontrolle staatlicher Eingriffe.- 1.4 Die Funktionsschwache des Verhaltnismatiigkeitsprinzips bei der Steuererhebung.- 1.5 Die Voraussetzungslosigkeit und damit Zweckoffenheit der Steuer: ein Essential für den Steuerstaat in unserer parlamentarischen Demokratie.- 1.6 Die Kompensation der verminderten Grundrechtsrelevanz bei der Steuer durch die kontinuierliche Legitimation der Steuererhebung durch das Parlament als Haushaltsgesetzgeber.- 1.7 Zwischenergebnis zur Situation bei der Steuer.- 2. Der Gesamtzusammenhang bei den Vorzugslasten.- 2.1 Die geringere Notwendigkeit eines intensiven Grundrechtsschutzes bei Vorzugslasten: individueller Vorteil und autonome Entscheidungsfreiheit.- 2.2 Vorzugslasten und der Grundsatz der Verhältnismäßaigkeit.- 2.3 Die Problematik von Verleihungsgebuhren wie z. B. dem sogenannten Wasserpfennig.- 2.4 Zwischenergebnis zur Situation bei Vorzugslasten.- 3. Der Gesamtzusammenhang bei den Verbandslasten.- 3.1 Vorverlagerter Grundrechtsschutz gegen Verbandslasten durch die negative Vereinigungsfreiheit sowie Kompensation durch Teilhaberechte.- 3.2 Zwischenergebnis zur Situation bei den Verbandslasten.- 4. Ergebnis zur Situation bei den herkömmlichen Abgaben des Finanzrechts.- III. Die Konsequenzen für die finanzverfassungsrechtliche Beurteilung von Sonderabgaben oder anderen nichtsteuerlichen Abgaben.- IV. Die Auswirkungen der erarbeiteten Grundprinzipien auf Sonderabgaben.- 1. Die Auswirkungen bei rechtspflichtbezogenen Sonderabgaben.- 1.1 Begriffliche Abgrenzung.- 1.2 Der entbehrliche Grundrechtsschutz gegen die Erhebung rechtspflichtbezogener Sonderabgaben.- 1.3 Die Siche rung der Lastengleichheit bei rechtspflichtbezogenen Sonderabgaben.- 1.4 Bundesstaatliche Machtbalance und Budgetrecht der Parlaments: Bei rechtspflichtbezogenen Sonderabgaben nicht gefährdet.- 1.5 Ergebnis.- 2. Die Auswirkungen bei Sonderabgaben, die auf eine Marktordnung bezogen sind.- 2.1 Begriffl iche Abgrenzung.- 2.2 Marktordnungsbezogene Sonderabgaben und der Grundrechtsschutz.- 2.3 Die Lastengleichheit bei marktordnungsbezogenen Sonderabgaben.- 2.4 Bundesstaatliche Machtbalance und Budgetrecht des Parlaments: Bei marktordnungsbezogenen Sonderabgaben nicht gefährdet.- 2.5 Ergebnis.- 3. Die Unvereinbarkeit anderer Sonderabgaben mit den erarbeiteten Grundprinzipien.- 3.1 Die Abgabe auf Sonderabfall nach dem LandesabfallabgabenG Baden-Württemberg als Ausgangsbeispiel.- 3.2 Die Problematik eines ausreichenden Individuals chutzes bei derartigen Sonderabgaben.- 3.2.1 Keine Vernachlässigung des Grundrecht sschutzes bei der Erhebung von Abgaben.- 3.2.2 Exkurs: Die Gefahr einer Umgehung des Grundrechts schutzes.- 3.2.3 Konkrete Anwendung der Befunde auf das Beispiel „Abgabe nach dem LandesabfallabgabenG Baden-Wurttemberg“.- 3.3 Aspekte der Lastengleichheit.- 3.4 Die Gefährdung des bundesstaatlichen Machtgleichgewichts.- 3.5 Die Umgehung des Budgetrechts des Pariaments.- 3.6 Ergebnis.- D. Anwendung der eigenen Auffassung auf einige Beispiele von Sonderabgaben bzw. nichtsteuerlichen Abgaben.- I. Abgaben, die dem Schutz bzw. der Verbesserung der Umwelt dienen sollen.- 1. Der Wasserpfennig oder: heiligt der Zweck die Mittel?.- 1.1 Der Anlass: die Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes für Wasserentnahmen nach § 17a WasserG Baden-Württemberg bzw. § 1 Grundwasserabgabengesetz Hessen.- 1.2 Die Begündung des BVerfG.- 1.3 Kritik.- 1.3.1 Notwendige Präzisierung der Hauptthese des BVerfG und Einwendungen gegen deren inhaltliche Richtigkeit.- 1.3.2 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Hauptthese des BVerfG.- 1.4 Ergebnis zum Wasserpfennig:.- 2. Abgaben, die den Individualverkehr eindämmen sollen (z.B. Nahverkehr sabgabe).- 2.1 Der Anlass für solche Abgaben und Modelle zu deren Ausgestaltung.- 2.2 Die Unzulässi gkeit der Erhebung einer Nahverkehrsabgabe.- 2.3 Die verfassung srechtliche Problematik einer Pendlerabgabe.- 3. Abgaben zur Verbesserung der Qualität eine s Umweltmediums.- 3.1 Beurteilung der vorgesehenen C02- / Energieabgabe.- 3.2 Ausgleichsabgaben nach dem Naturschutzrecht (§ 8 BNaturSchG).- 4. Verfassun gsrechtliche Beurteilung des Solidarfonds Abfallrückführung.- 4.1 Anlass und Ausgestaltung des Solidarfonds Abfallrückführung.- 4.2 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Solidarfonds Abfallrückführung.- 5. Sonstige Abgaben, die dem Schutz bzw. der Verbesserung der Umwelt dienen sollen.- II. Wirtschafts verwaltungsrechtliche Abgaben.- 1. Die Universaldienstleistungsabgabe nach § 21 Telekommunikationsgesetz.- 1.1 Der Anlass zur Einführung dieser Abgabe.- 1.2 Finanzverfassungsrechtliche Beurteilung der Universaldienstleistungsabgabe.- 1.2.1 Exkurs: Die Indienstnahme Privater für öffentliche Zwecke und die Parallelität der Rechtfert igung einer solchen Sonderbel astung zum Gesichtpunkt der Lastengle ichhe it bei Sonderabgaben.- 1.2.2 Zur Zulässigkeit einer Indienstnahme nach § 18 TKG.- 2. Die Unzulässigkeit der Sonderabgabe nach § 10 des AbsatzfondsG.- 3. Die Unzulässigkeit der Sonderabgabe nach § 43 Weingesetz.- 4. Marktordnungsabgaben.- III. Die Diskussion über Sonderabgaben und ähnliche Abgaben in anderen Rechtsgebieten.- 1. Die Altenpflegeumlagen nach den einschlägigen landesrechtlichen Regelungen.- 1.1 Der Disku ssionsstand zu den Altenpflegeumlagen in NordrheinWestfalen und Baden-Württernberg vor der Entscheidung des BVerfG yom 17.07.2003.- 1.2 Kritik an der Entscheidung des BVerfG yom 17.07.2003.- 2. Die Ablösung der Stellplatzpflicht.- 3. Zur Schwerbehindertenabgabe und zur Feuerwehr-/ Feuerschutzabgabe.- 4. Die Zulässigkeit einer Arbeitsmarktabgabe für Beamte und Selbständige.- E. Ausblick.- F. Zusammenfassung der Ergebnisse.- Ergebnis zu Teil A: Einleitung.- Ergebnis zu Teil B: Kritik des vorherrschenden Lösungsansatzes des BVerfG.- Ergebnis zu Tei1 C: Eigene Auffassung zu den verfassungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien für Sonderabgaben.- Ergebnis zu Teil D: Anwendung der eigenen Auffassung auf einige Beispiele von Sonderabgaben bzw. nichtsteuerlichen Abgaben.- 1. Umweltbezogene Sonderabgaben.- 2. Sonderabgaben im Wirtschaftsverwaltungsrecht.- 3. Sonstige Sonderabgaben.- G. Literaturverzeichnis.


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.