Steinheimer | Neuerungen im Arbeitsstrafrecht | Buch | 978-3-944731-38-4 | sack.de

Buch, Deutsch, 66 Seiten, SPIRALB

Steinheimer

Neuerungen im Arbeitsstrafrecht

Rechtsprechung, Entwicklungen und Tendenzen

Buch, Deutsch, 66 Seiten, SPIRALB

ISBN: 978-3-944731-38-4
Verlag: TeleLex


Das Arbeitsstrafrecht gilt als ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Die Betreuung von Mandanten in diesem Bereich erfordert für den Rechtsanwalt stets ein sehr hohes Maß an Sorgfalt. Die Komplexität der Delikte, ständig zu beobachtende Rechtsprechung und die richtige Strategie von der Mandatsübernahme bis zum abschließenden Prozess müssen hierbei im Fokus des Verteidigers stehen. Nicht zuletzt reichen Kenntnisse allein zu den Delikten aus dem Strafgesetzbuch nicht aus. Vielmehr muss vertieftes Wissen zum Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und weiteren Gesetzen vorhanden sein.
Das Fachbuch geht auf die neuesten Entwicklungen und Tendenzen in diesem anspruchsvollem Rechtsgebiet ein. Es gibt Neues zum Straftatbestand Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB) bzw. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB).
Der Autor, selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht, stellt hierbei anhand seiner eigenen Tätigkeit und Erfahrung kompakt und zielgruppengerecht die Materie dar.
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Zielgruppe


Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bzw. Strafrecht, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Strafrecht


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Einführung
2 Ausweitung der straf- und bußgeldrechtlichen Haftung mittels Zurechnungsnormen
2.1 Handeln für einen anderen (§ 9 OWiG/§ 14 StGB)
2.2 Generalverantwortung der Leitungsebene (§ 130 OWiG als „Auffangtatbestand“)
2.3 Geplantes Verbandsstrafrecht
2.4 Aktuelle Rechtsprechung
2.4.1 Verbotene Schleichwerbung
2.4.2 Der unwissende Geschäftsführer
2.4.3 Anwendbarkeit des § 130 OWiG auf Konzernsachverhalte
2.4.4 Unterlassene Aufsichtsmaßnahmen zur Verhinderung vertikaler Preisabsprachen
2.4.5 Notwendige Feststellungen für die selbstständige Verbandsbuße gegen die juristische Person
3 Kernstrafrecht
3.1 Unerlaubte Bildaufnahmen, § 201a StGB
3.1.1 Videoüberwachung in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Raum
3.1.2 „Betriebsöffentlicher“ Raum ohne Kundenkontakt
3.1.3 Videoüberwachung in einem gegen den Einblick besonders geschützten, nicht „betriebsöffentlichen“ Raum
3.1.4 Videoüberwachung außerhalb des Arbeitsplatzes
3.2 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, § 233 StGB
3.3 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB
3.3.1 Struktur des § 266a StGB
3.3.2 Aktuelle Rechtsprechung
3.4 Lohnwucher, § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB
4 Nebenstrafrecht und arbeitsstrafrechtliche Bußgeldtatbestände
4.1 Das Mindestlohngesetz
4.1.1 Einführung
4.1.2 Arbeits- und sozialrechtliche Folgen bei Unterschreiten des Mindestlohns
4.1.3 Arbeitsstrafrechtliche Folgen bei Unterschreitung des Mindestlohns
4.1.4 Ausblick
4.2 Der Arbeitsschutz
4.2.1 Allgemeines zum Arbeitsschutz
4.2.2 Aktuelle Rechtsprechung
4.3 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Aktuelle Rechtsprechung
4.4 Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Aktuelle Rechtsprechung
4.5 Das Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG)
4.5.1 Allgemeines
4.5.2 Aktuelle Rechtsprechung
4.6 Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
5 Ausblick


Das Arbeitsstrafrecht ist in der juristischen Literatur ein fester Begriff geworden und nicht mehr aus ihr wegzudenken. Selbst wenn seine Definition im Sinne der klassischen Rechtsdisziplinen nicht immer trennscharf vorgenommen werden kann, hat es sich als Sonderfeld innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts etabliert.
Verknüpft mit dem Thema Compliance ergibt sich in zunehmendem Maße ein Terrain weit vor der eigentlichen Strafverteidigung, das Präventivberatung erfordert.
Anlass genug für uns, ein Werk mit dem Titel „Neuerungen und Tendenzen im Arbeitsstrafrecht“ aufzunehmen, das schlaglichtartig die aktuellen Entwicklungen in den letzten Jahren beleuchtet.
Nürnberg, im August 2016
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