Tafelmaier | Tafelmaier, A: Schiedsspruch und staatliche Gerichtsbarkeit. | Buch | 978-3-428-15463-0 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 249, 316 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

Tafelmaier

Tafelmaier, A: Schiedsspruch und staatliche Gerichtsbarkeit.

Buch, Deutsch, Band 249, 316 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 490 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

ISBN: 978-3-428-15463-0
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit hat die Rolle des staatlichen Gerichts bei der Aufhebung, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung in- und ausländischer Schiedssprüche zum Gegenstand. Als Ausgangspunkt der Untersuchung dient das sog. Gleichwertigkeitspostulat: Die Schiedsgerichtsbarkeit ist als ein gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit alternatives, eigenständiges, auf Privatautonomie beruhendes Streitentscheidungssystem zu begreifen, welcher ein hinreichend autonomer Handlungs- und Entscheidunsgspielraum jenseits staatlicher 'Nachprüfungsmöglichkeiten' zukommen muss. Neben der detaillierten Darstellung einzelner, gesetzlich normierter Rahmenkontrollmechanismen arbeitet die Autorin auch deren Umfang und Grenzen heraus, insbesondere indem sie eine Gegenüberstellung mit den staatlichen Rechtsmittelverfahren der Zivilprozessordnung angesichts der ursprünglich dem Revisionsrecht entstammenden révision au fond vornimmt sowie Parallelen der ordre public-Kontrolle zum Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts zieht. Letztlich ist auch vor einem Schiedsgericht kein beliebiger Rechtsschutz einholbar, da lediglich eine 'gleichwertige Rechtsschutzmöglichkeit', aber kein darüberhinausgehender Rechtsschutz zu gewähren ist.
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1. Einleitung

2. Problemstellung: Rolle und Verhältnis der Schiedsgerichtsbarkeit zur staatlichen Gerichtsbarkeit

Ausgangspunkt: § 1026 ZPO und § 1062 ZPO: Umfang staatsgerichtlicher Tätigkeit – Abgrenzung der staatsgerichtlichen 'Hilfs- und Unterstützungs-' zur 'Kontroll- und Überprüfungsfunktion': Klärung der Begrifflichkeiten – Legislatorische Grundvorstellung: Gleichwertigkeit von Schiedsgerichtsbarkeit und staatlicher Gerichtsbarkeit – Festlegung des Begriffs der Schiedsgerichtsbarkeit – Folgen der Gleichwertigkeitsthese für die Herangehensweise der Untersuchung und Festlegung des Gegenstands der Untersuchung

3. Grundlagen für das Verständnis des Verhältnisses zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und staatlicher Gerichtsbarkeit

Schiedsgerichtsbarkeit und ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit – Verhältnis von staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit in rechtsgeschichtlicher Sicht – Die Schiedsvereinbarung als 'Schnittstelle' zur Schiedsgerichtsbarkeit: Umfang und Grenzen der Privatautonomie

4. Das postarbitrale Verfahren vor dem staatlichen Gericht: einzelne Möglichkeiten einer 'Rahmenkontrolle'

Verfassungsrechtlich gebotene 'Rahmenkontrolle' schiedsgerichtlicher Entscheidungen – Abgrenzung zwischen inländischen und ausländischen Schiedssprüchen – Inländische Schiedssprüche – Ausländische Schiedssprüche

5. Schlussfolgerungen für das Verhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und staatlicher Gerichtsbarkeit

Gleichwertigkeitspostulat – Notwendigkeit einer 'Rahmenkontrolle' – Ausgestaltung der Synthese zwischen der Privatautonomie und dem Sicherungsinteresse rechtsstaatlicher Mindeststandards – Vergleich zum staatlichen Rechtsmittelverfahren, der Bundesverfassungsbeschwerde und der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile – Fazit

Literaturverzeichnis- und Sachverzeichnis


Angelika Ruth Tafelmaier studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und an der Paul-Cézanne-Université in Aix-en-Provence, Frankreich. Parallel absolvierte sie eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung im Französischen und Amerikanischen Recht und nahm an einer Summer-School zum Thema Art Law am Sotheby's Institute of Art in New York teil. Im Anschluss an die Erste Juristische Staatsprüfung Anfang 2015 verfasste sie ihre Dissertation am Institut für Internationales und Ausländisches Privatrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit Ende 2016 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg mit Auslandsstationen unter anderem in New York und Buenos Aires.

Angelika Ruth Tafelmaier studied law at the Ludwig-Maximilians-University of Munich and the Paul-Cézanne-University in Aix-en-Provence (France) while completing a Foreign Languages for Lawyers Training in French and American Law. In 2013, she participated in a summer school at Sotheby's Institute of Art in New York. After passing her first state law examination in the beginning of 2015, she wrote her PhD thesis at the Institute for International and Foreign Private Law at the Albert-Ludwigs-University in Freiburg. Afterwards, she started her legal clerkship at the Higher Regional Court in Hamburg including traineeships in New York and Buenos Aires.


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