Jüngst ist die, von der Praxis lange erwartete Reform des Versorgungsausgleichs mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten. Die vorliegende Neubearbeitung geht in einer systematischen Gesamtdarstellung des Versorgungsausgleichs fundiert auf die Neuregelungen ein, nach der jede Versorgung, die ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird. - Aktuell: Berücksichtigung der zum 1.9.2009 in Kraft getretenen Neubearbeitung des Versorgungsausgleichs - Einzigartige systematische Gesamtdarstellung des Versorgungsausgleichs - Kommentator ist langjähriger Vorsitzender eines Familiensenats - Dadurch: durchgängiger Praxisbezug
Thiele / Bar
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Zielgruppe
Richter/Gerichte, Rechtsanwälte (mit Tätigkeitsschwerpunkt Familien- und Erbrecht), Fachanwälte für Familienrecht, Notare, Behörden, Ministerien, Professoren, Institute, Bibliotheken
Weitere Infos & Material
Burkhard Thiele, Oberlandesgericht Rostock; Christian von Bar, Universität Osnabrück.