Tiefenthaler / Wallner-Friedl / Heiss | Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsrecht (EuGVO) | Buch | 978-3-7007-6024-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 936 Seiten, GB, Format (B × H): 123 mm x 185 mm, Gewicht: 882 g

Reihe: Kommentar

Tiefenthaler / Wallner-Friedl / Heiss

Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsrecht (EuGVO)

Brüssel Ia-Verordnung (EuGVVO 2012) und Übereinkommen von Lugano 2007. Kommentar

Buch, Deutsch, 936 Seiten, GB, Format (B × H): 123 mm x 185 mm, Gewicht: 882 g

Reihe: Kommentar

ISBN: 978-3-7007-6024-5
Verlag: LexisNexis Österreich


Die neue Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO oder EuGVVO 2012) löst mit 10. 1. 2015 die alte EuGVVO 2000 (VO Nr. 44/2001) ab. Sie regelt insb die internationale Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten. Wesentliche Änderungen betreffen einzelne Zuständigkeitsbestimmungen, die Gerichtsstandsvereinbarung, die rügelose Einlassung und die internationale Rechtshängigkeit. Völlig neu geregelt wurde zudem die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.
Das vorliegende Werk stellt die erste Kommentierung der EuGVVO 2012 dar. Daneben werden insb auch die Abweichungen des Übereinkommens von Lugano kommentiert, das vor allem im Verhältnis zur Schweiz nach wie vor anzuwenden ist.
Das Werk befindet sich auf dem Stand vom 10. 1. 2015 und stellt die vierte Auflage des 1997 erschienenen, von Dietmar Czernich und Stefan Tiefenthaler herausgegebenen Kurzkommentars „Die Übereinkommen von Lugano und Brüssel“ dar.
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InhaltsverzeichnisVorwort zur vierten Auflage VVerzeichnis der Bearbeiter XVIIIHinweise für die Benutzer XIXÜbergreifende Literatur und Gesamtdarstellungen XXIAbkürzungsverzeichnis XXVIIEinleitung 1Literaturhinweise 1I. Das Brüsseler Übereinkommen 17II. Die Verträge von Amsterdam und von Lissabon 19III. Die Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) 22IV. Die Brüssel Ia-Verordnung (EuGVVO 2012) 23V. Die Gliederung der Brüssel I(a)-Verordnung 26VI. Das Verhältnis der Brüssel I(a)-Verordnung zum österreichischen Recht 27VII. Die Bedeutung der Brüssel I(a)-Verordnung 30VIII. Die Auslegung der Brüssel I(a)-Verordnung 32IX. Das Verfahren vor dem EuGH 35X. Weitere Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit 371. Die Insolvenz-Verordnung 382. Die Beweisaufnahme-Verordnung 383. Die Brüssel IIa-Verordnung 384. Die Vollstreckungstitel-Verordnung 395. Die Mahnverfahrens-Verordnung 396. Die Bagatellverfahrens-Verordnung 397. Die Zustell-Verordnung 398. Die Unterhalts-Verordnung 399. Die Erbrechts-Verordnung 4010. Die Schutzmaßnahmen-Verordnung 4011. Die Kontenpfändungs-Verordnung 40XI. Ausblick 41XII. Die Übereinkommen von Lugano 42Verordnung (EU) Nr 1215/2012 vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil und Handelssachen (EuGVVO 2012) 45Erwägungsgründe 45Kapitel IAnwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 59Artikel 1 [Anwendungsbereich] 59Artikel 2 [Begriffsbestimmungen] 89Artikel 3 [Begriffsbestimmungen] 91Kapitel IIZuständigkeit 92Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen 92Artikel 4 [Grundsatz der Wohnsitzzuständigkeit] 92Artikel 5 [Verpönte nationale Gerichtsstände] 96Artikel 6 [Zuständigkeit gegenüber Personen aus Drittstaaten] 100Abschnitt 2Besondere Zuständigkeiten 104Artikel 7 [Wahlgerichtsstände] 104Artikel 8 [Gerichtsstände des Sachzusammenhangs] 188Artikel 9 [Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb von Seeschiffen] 204Abschnitt 3Zuständigkeit für Versicherungssachen 205Artikel 10 [Allgemeines] 205Artikel 11 [Klagen gegen Versicherer] 214Artikel 12 [Haftpflichtversicherung und Versicherungunbeweglicher Sachen] 219Artikel 13 [Direktklage des Geschädigten] 220Artikel 14 [Klagen des Versicherers] 227Artikel 15 [Gerichtsstandsvereinbarungen in Versicherungssachen] 230Artikel 16 [Großrisiken] 237Abschnitt 4Zuständigkeit bei Verbrauchersachen 244Artikel 17 [Begriff der Verbrauchersache] 244Artikel 18 [Zuständigkeiten in Verbrauchersachen] 269Artikel 19 [Gerichtsstandsvereinbarungen in Verbrauchersachen] 273Abschnitt 5Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge 275Artikel 20 [Begriff des Arbeitsvertrags] 275Artikel 21 [Zuständigkeit für Klagen gegen den Arbeitgeber] 288Artikel 22 [Zuständigkeit für Klagen gegen Arbeitnehmer] 295Artikel 23 [Gerichtsstandsvereinbarungen in Arbeitsrechtssachen] 297Abschnitt 6Ausschließliche Zuständigkeiten 299Artikel 24 [Ausschließliche Zuständigkeiten] 299Abschnitt 7Vereinbarung über die Zuständigkeit 327Artikel 25 [Gerichtsstandsvereinbarungen] 327Artikel 26 [Zuständigkeitsbegründung durch rügelose Einlassung] 380Abschnitt 8Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit desVerfahrens 396Artikel 27 [Amtswegige Prüfung der Zuständigkeit] 396Artikel 28 [Prüfung der Zuständigkeit im Säumnisfall] 401Abschnitt 9Anhängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren 409<


Mag. Dr. Dietmar Czernich, LL.M. (NYU), ist Rechtsanwalt bei CHG Czernich Rechtsanwälte in Innsbruck und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck. Dr. Georg E. Kodek, LL.M., ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs und Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Peter G. Mayr, ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck.


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