Vetter | Der verantwortlichkeitsrechtliche Organbegriff gemäss Art. 754 Abs. 1 OR | Buch | 978-3-03751-004-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 252, 252 Seiten, GB, Format (B × H): 155 mm x 225 mm, Gewicht: 586 g

Reihe: Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht

Vetter

Der verantwortlichkeitsrechtliche Organbegriff gemäss Art. 754 Abs. 1 OR

Buch, Deutsch, Band 252, 252 Seiten, GB, Format (B × H): 155 mm x 225 mm, Gewicht: 586 g

Reihe: Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht

ISBN: 978-3-03751-004-9
Verlag: Dike Verlag


Gestützt auf Art. 754 Abs. 1 OR sind die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung befassten Personen für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Die vorliegende St. Galler Dissertation befasst sich mit den verschiedenen Kategorien von Passivlegitimierten der aktienrechtlichen Verwaltungs- und Geschäftsführungshaftung gemäss Art. 754 Abs. 1 OR. Um von dieser Organhaftung erfasst zu werden, ist eine organtypische Stellung notwendig. In einer organtypischen Stellung befinden sich die gesetzmässigen und stillen Verwaltungsratsmitglieder als formelle Organe wie auch die Geschäftsleitungsmitglieder und faktischen verantwortlichkeitsrechtlichen Organe als materielle und faktische Organe der jeweiligen Aktiengesellschaft.
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