Voli | Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich | Buch | 978-3-428-18595-5 | sack.de

Buch, Deutsch, 393 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 230 mm, Gewicht: 584 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen

Voli

Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich

Buch, Deutsch, 393 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 230 mm, Gewicht: 584 g

Reihe: Strafrechtliche Abhandlungen

ISBN: 978-3-428-18595-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die Arbeit liefert eine umfangreiche rechtsvergleichende Behandlung der Pönalisierung der Leugnung historischer Tatsachen. Die in der Rechtsprechung und in der Theorie vertretenen geschützten Rechtsgüter der aufhetzenden und der schlichten (§ 130 Abs. 1, 3 StGB) Leugnung werden kritisch betrachtet. Für die Autorin ist die historische Wahrheit kein legitimes Rechtsgut und daher ist die Bestrafung des schlichten Leugnens historischer Tatsachen illegitim. Anderes gilt für die aufhetzende Leugnung historischer Tatsachen, die die persönliche Sicherheit, die ›Freiheit von Furcht‹ und das Recht von Minderheiten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt.

Darauffolgend setzt sich die Autorin kritisch mit der Deliktsnatur der Tatbestände mit einer Eignungsklausel auseinander. Verfassungsrechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt und es wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, ob ein gesetzgebungskritisches Rechtsgutskonzept auch verfassungsrechtliche Relevanz aufweist.
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Weitere Infos & Material


Einleitung
Die 'Leugnung von historischen Tatsachen' – Themeneingrenzung und -abgrenzung – Stand der
rechtswissenschaftlichen Forschung – Gang der Untersuchung
A. Die Leugnung von historischen Tatsachen im internationalen Vergleich
Einleitung – Internationale Vorgaben – Die Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Leugnung von historischen Tatsachen – Einzelne Staaten – Leugnung von historischen Tatsachen im internationalen Vergleich – Zwischenergebnis
B. Das geschützte Rechtsgut des Volksverhetzungsparagraphen
Was darf der Staat unter Strafe stellen? – Das geschützte Rechtsgut der Bestrafung der Holocaustleugnung in der Rechtsprechung – Das geschützte Rechtsgut der Bestrafung der Holocaustleugnung in der Theorie – Die in Betracht kommenden Rechtsgüter im Einzelnen – Die Ermittlung des geschützten Rechtsgutes des § 130 Abs. 1 StGB – Wirkung der Tathandlungen auf die Angriffsobjekte – Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – Die Sicherheit – Freiheit von Furcht – Straftheoretische Überlegungen – Deliktssystematische Einordnung
C. Verfassungsrechtliche Einschätzung
Die schlichte Leugnung von historischen Tatsachen (§ 130 Abs. 3 StGB) – Die Schranke des Jugendschutzes – Weitere verfassungsrechtliche Schranken – Die aufhetzende Leugnung von historischen Tatsachen – Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit – Das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) – Schlussfolgerung
D. Zusammenfassung und Epilog
Zusammenfassung – Kritische Anmerkungen
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis


Afroditi Voli studierte Jura an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen. Nach Abschluss des LL. M. im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München folgte die Promotion im Strafrecht bei Herrn Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin. Die Autorin ist Rechtsanwältin (Dikigoros, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Athen). Seit 2020 ist sie Professorin an der Hochschule für Nationale Sicherheit in Athen. Im Juni 2021 begann sie ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Vizepräsidenz der griechischen Regierung.

Afroditi Voli studied law at the Faculty of Law of the National and Kapodistrian University of Athens. After completing the LL. M. in European and International Business Law at the Ludwig-Maximilians-University in Munich, she earned her doctoral degree in criminal law under Professor Dr. Dr h.c. mult. Claus Roxin. The author is a lawyer (member of the Athens Bar Association). Since 2020 she has been a professor at the National Security Academy in Athens. In June 2021 she started working as a research associate at the Vice Presidency of the Greek Government.


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