Vollmer | Vollmer, S: Bearbeitungsentgelte im Darlehensrecht | Buch | 978-3-428-18021-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 214, 186 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 290 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

Vollmer

Vollmer, S: Bearbeitungsentgelte im Darlehensrecht

Buch, Deutsch, Band 214, 186 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 290 g

Reihe: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft

ISBN: 978-3-428-18021-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Über Jahrzehnte entsprach es der üblichen Bankenpraxis, in Darlehensverträgen als 'Bearbeitungsentgelt ' oder 'Bearbeitungsgebühr' bezeichnete laufzeitunabhängige Entgelte zu erheben. In mehreren Entscheidungen seit dem Jahr 2014 hat der BGH diese Entgelterhebung in Form von AGB für unwirksam erklärt. Sebastian Vollmer unterzieht diese Rechtsprechung einer umfassenden kritischen Würdigung und befasst sich dabei eingehend mit den Grundlagen des AGB-Rechts. Gegenstand der Untersuchung sind sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerdarlehensverträge sowie besondere Darlehensformen wie Bausparverträge und Förderkreditverträge. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Bearbeitungsentgelten in Darlehensverträgen entgegen der Rechtsprechung des BGH der richterlichen Inhaltskontrolle von AGB entzogen ist. Auf Grundlage seiner Ergebnisse entwickelt Sebastian Vollmer abschließend einen alternativen Ansatz zur Kontrolle von Entgeltregelungen in AGB.
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A. Einleitung

B. Die Bedeutung von Bearbeitungsentgelten im Kreditgeschäft
Tatsächliche Erscheinungsformen – Bankbetriebswirtschaftlicher Hintergrund – Verhältnis zur Vorfälligkeitsentschädigung – Abgrenzung von einem Disagio – Vereinbarung in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen

C. Allgemeine Überlegungen zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Der Schutzzweck der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB – Die Rechtfertigung der Inhaltskontrolle – Abgrenzung von Inhalts- und Transparenzkontrolle

D. Die Eröffnung der Inhaltskontrolle bei Entgeltklauseln
Keine richterliche Kontrolle von Preisen und Leistungsangeboten – Kontrollfähigkeit von Entgeltklauseln nach der Rechtsprechung

E. Bearbeitungsentgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen
Eröffnung der Inhaltskontrolle – Teleologische Kontrollüberlegung zur Eröffnung der Inhaltskontrolle – Inhaltskontrolle nach § 307 BGB – Ergebnis

F. Bearbeitungsentgeltklauseln in Unternehmerdarlehensverträgen
Allgemeine Überlegungen zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Unternehmerbereich – Eröffnung der Inhaltskontrolle – Inhaltskontrolle nach § 307 BGB – Ergebnis

G. Bearbeitungsentgeltklauseln in besonderen Darlehensverträgen
Kontokorrentkredit – Avalkredite – Konsortialkredite – Förderdarlehensvertrag – Bausparvertrag

H. Alternativer Ansatz zur Kontrolle von Entgeltregelungen
Bedürfnis nach einer Kontrolle von Entgeltregelungen – Teleologische Reduktion von § 307 Abs. 3 S. 1 BGB – Folgen für die Angemessenheitsprüfung nach § 307 BGB

I. Zusammenfassung
Allgemeine Überlegungen zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen – Die Eröffnung der Inhaltskontrolle bei Entgeltklauseln – Bearbeitungsentgeltklauseln in Verbraucherdarlehensverträgen – Bearbeitungsentgeltklauseln in Unternehmerdarlehensverträgen – Bearbeitungsentgeltklauseln in besonderen Darlehensverträgen – Alternativer Ansatz zur Kontrolle von Entgeltklauseln

Literaturverzeichnis


Sebastian Vollmer schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Jahr 2014 mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Nach dem Referendariat am Landgericht Stuttgart war er promotionsbegleitend in einer internationalen Großkanzlei tätig. Seit April 2019 ist er Rechtsanwalt im Bereich Dispute Resolution bei Haver & Mailänder in Stuttgart.

Sebastian Vollmer completed his law studies at the Albert-Ludwigs-University of Freiburg with the first state examination in 2014. After his legal clerkship at the district court of Stuttgart he worked for a major international law firm while completing his doctorate. Since 2019 he is an attorney at law in the practice group Dispute Resolution at Haver & Mailänder in Stuttgart.


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