Walter | Praxishandbuch VOL/B - mit Arbeitshilfen online | Buch | 978-3-648-03225-1 | sack.de

Buch, Deutsch, 545 Seiten, Mit Arbeitshilfen online, Format (B × H): 180 mm x 249 mm, Gewicht: 1051 g

Reihe: Haufe Fachbuch

Walter

Praxishandbuch VOL/B - mit Arbeitshilfen online

Die rechtssichere Vertragsabwicklung nach der Auftragsvergabe

Buch, Deutsch, 545 Seiten, Mit Arbeitshilfen online, Format (B × H): 180 mm x 249 mm, Gewicht: 1051 g

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-03225-1
Verlag: Haufe


Dieser Titel befasst sich als erster auf dem Markt mit den Vertragsbedingungen, die nach (!) der Auftragsvergabe zu beachten sind. Alles über die Konsequenzen aus dem BGB und den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Dabei werden die Bedingungen vorgestellt, zu denen der bereits vergebene Auftrag abzuwickeln ist (Ausführungsfristen, Rechnungen, Zahlungen usw.).

Inhalte:

- Welche Fälle zu regeln sind: Änderung der Leistung nach Vertragsabschluss, zusätzliche Leistungen, Preisanpassungen
- Vertragsabschlüsse rechtssicher gestalten
- Teure Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern vermeiden
- Arbeitshilfen online: Muster und Formulare für Verträge und Vergabeunterlagen
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Vorwort

1 Öffentliche Auftraggeber und Ihre Verpflichtung zur Anwendung der VOL/B

2 Grundsätze bei der Gestaltung von Vertragsbedingungen
2.1 Einbeziehung der VOL/B in den Vertrag
2.2 Inhaltskontrolle der VOL/B und ergänzender Vertragsbedingungen
2.3 Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen
2.4 Besondere Vertragsbedingungen

3 Vertragsbestandteile
3.1 Vorbemerkungen
3.2 Leistungsbeschreibung
3.3 Weitere Vertragsbestandteile
3.4 Vertragsbedingungen

4 Praxishinweise
4.1 Art und Umfang der Leistung
4.2 Änderung der Leistung
4.3 Ausführungsunterlagen
4.4 Ausführung der Leistung
4.5 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
4.6 Art der Anlieferung und Versand
4.7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers
4.8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber
4.9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer
4.10 Obhutspflichten
4.11 Vertragsstrafen
4.12 Güteprüfung
4.13 Abnahme
4.14 Mängelansprüche und Verjährung
4.15 Rechnung
4.16 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
4.17 Zahlung
4.18 Sicherheitsleistung
4.19 Streitigkeiten

5 Musterbriefe und -vereinbarungen

Anhang
Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis (Auszug)

Stichwortverzeichnis

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszüge

Bekanntmachung der Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen


3 Vertragsbestandteile

Bei Leistungen, die von öffentlichen Auftraggebern im Wettbewerb vergeben werden, bestehen die Vertragsunterlagen meist aus mehreren Bestandteilen. Der Vertrag setzt sich in der Regel aus vorformulierten und individuellen Abschnitten zusammen.

3.1 Vorbemerkungen
Vorbemerkungen bei Beschaffungsvorgängen zu formulieren ist bei vielen öffentlichen Auftraggebern üblich. Sie enthalten in der Regel allgemeine Hinweise zu der beabsichtigten Leistung, die vor dem Hintergrund der vorgegebenen Systematik weder in die Leistungsbeschreibung noch in die Vertragsbedingungen (Rechte und Pflichten) gehören. Genannt werden hier zum Beispiel rechtliche Grundlagen und allgemeine Angaben:

- Vertragstyp (zum Beispiel Kaufvertrag)
- Hinweise auf Regelwerke (zum Beispiel DIN-Normen)
- Hinweise auf Stellen, bei denen weitere Informationen eingeholt werden können
- Ziel der zu erbringenden Leistung
- Verwendungszweck
- Leistungen oder Planungen des Auftraggebers, die sich auf die Leistung des Auftragnehmers auswirken können

In den Verdingungsunterlagen ist vorzusehen, dass die Vorbemerkungen beachtet werden müssen und Vertragsbestandteil sind.


Walter, Otmar
Otmar Walter ist seit 1988 bei einem kommunalen öffentlichen Auftraggeber beschäftigt. Bis zum Jahr 2005 war er als Rechtssachbearbeiter für Ausschreibungen sowie die Ausarbeitung und Abwicklung zivilrechtlicher Verträge bei Neubauprojekten verantwortlich. In diesem Zeitraum veröffentlichte er mehrere Beiträge über die Berechnung von Ingenieurhonoraren und die Gestaltung von Verträgen beim Wirtschaftsdienst Ingenieure und Architekten*. Darüber hinaus war er regional als Dozent für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmer tätig. Daneben gehören die Durchführung von Vergabeverfahren nach der VOL/A und die Erstellung von Vertragsbedingungen auf Grundlage der VOL/B zu seinen ständigen Aufgaben. Seit dem 01.01.2006 leitet er die Verwaltung des Gebäudemanagements. Das Aufgabengebiet umfasst die Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren und die Abwicklung der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge. Durch die jahrelange Tätigkeit in den Bereichen der Vergabe öffentlicher Aufträge und privatrechtliche Verträge der öffentlichen Hand ist er zu einem Fachmann in diesen Rechtsgebieten geworden.

Otmar Walter ist seit 1988 bei einem kommunalen öffentlichen Auftraggeber beschäftigt. Bis zum Jahr 2005 war er als Rechtssachbearbeiter für Ausschreibungen sowie die Ausarbeitung und Abwicklung zivilrechtlicher Verträge bei Neubauprojekten verantwortlich. In diesem Zeitraum veröffentlichte er mehrere Beiträge über die Berechnung von Ingenieurhonoraren und die Gestaltung von Verträgen beim Wirtschaftsdienst Ingenieure und Architekten*. Darüber hinaus war er regional als Dozent für öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmer tätig. Daneben gehören die Durchführung von Vergabeverfahren nach der VOL/A und die Erstellung von Vertragsbedingungen auf Grundlage der VOL/B zu seinen ständigen Aufgaben. Seit dem 01.01.2006 leitet er die Verwaltung des Gebäudemanagements. Das Aufgabengebiet umfasst die Durchführung von europaweiten Vergabeverfahren und die Abwicklung der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge. Durch die jahrelange Tätigkeit in den Bereichen der Vergabe öffentlicher Aufträge und privatrechtliche Verträge der öffentlichen Hand ist er zu einem Fachmann in diesen Rechtsgebieten geworden.


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