Werner | Die Reformbedürftigkeit des Lichtbildschutzes nach § 72 UrhG aus rechtsökonomischer Perspektive | Buch | 978-3-631-88855-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 21, 254 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 445 g

Reihe: Schriftenreihe zum Urheber- und Kunstrecht

Werner

Die Reformbedürftigkeit des Lichtbildschutzes nach § 72 UrhG aus rechtsökonomischer Perspektive

Buch, Deutsch, Band 21, 254 Seiten, HC gerader Rücken kaschiert, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 445 g

Reihe: Schriftenreihe zum Urheber- und Kunstrecht

ISBN: 978-3-631-88855-1
Verlag: Peter Lang


Infolge der Digitalisierung hat die Verbreitung einfacher Lichtbilder gravierend zugenommen. Damit einhergegangen ist eine Zunahme der Rechtsverfolgung unzulässiger Nutzungen durch Privatpersonen. Der urheberrechtliche Schutz einfacher Lichtbilder ist infolgedessen in die Kritik geraten. Seit Juni 2021 nimmt § 68 UrhG Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke als Umsetzung von Art. 14 der Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-RL) vom Lichtbildschutz aus.

Die Autorin geht im Rahmen einer rechtsökonomischen Analyse der Frage nach, inwieweit der verbleibende Lichtbildschutz nach § 72 UrhG noch legitimiert ist und entwickelt einen Reformvorschlag. Sie beschäftigt sich zudem mit der Erforderlichkeit der Beschränkung des Lichtbildschutzes durch § 68 UrhG und analysiert die konkrete Umsetzung.
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Weitere Infos & Material


Vorwort – Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur – Einleitung – 1. Kapitel: Einführung in die betriebsverfassungsrechtliche Haftungssituation – 2. Kapitel: Haftung des Betriebsrats und dessen

Mitglieder – 3. Kapitel: „Erforderlichkeit“ einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für das betriebsverfassungsrechtliche Ehrenamt – 4. Kapitel: (Praktische) Erkenntnisse der Forschung

Ergebnisse – Literaturverzeichnis – Verzeichnis der Internetquellen – Anlagen – Sachwortverzeichnis


Julia Werner studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Schwerpunkt im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie an der Háskólinn á Akureyri. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster tätig. Ihr Referendariat absolviert sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.


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