Westermeier | Westermeier, G: Erledigung der Hauptsache im VerfahrensR | Buch | 978-3-428-11634-8 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 189, 441 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 570 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

Westermeier

Westermeier, G: Erledigung der Hauptsache im VerfahrensR

Buch, Deutsch, Band 189, 441 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 570 g

Reihe: Schriften zum Prozessrecht

ISBN: 978-3-428-11634-8
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Für die Hauptsacheerledigung, vornehmlich im Zivil- und Verwaltungsprozeß, erachtet Georg Westermeier allein den prozessualen Erledigungsbegriff als tragfähig. Danach führt bereits die einseitige Erledigungserklärung des Klägers unter der Voraussetzung, daß ein erledigendes Ereignis vorliegt, das eine ursprünglich zulässige und begründete Klage erfolglos werden ließ, zur Rechtshängigkeitsbeendigung des Rechtstreits in der Hauptsache, wobei der Streit um die Wirksamkeit dieser Erledigungserklärung in einem Zwischenstreit ausgetragen wird.

Die vom Verfasser gefundene Lösung vereint unterschiedliche Theorieansätze, begreift die Hauptsacheerledigung als einheitliches Rechtsinstitut für möglichst viele Verfahrensordnungen und stellt den Kontext zu anderen prozessualen Rechtsinstituten wie Klagerücknahme und Prozeßvergleich her. Eine solchermaßen entwickelte Vereinigungslehre leistet zugleich einen bedeutsamen Beitrag für die allgemeine Prozeßrechtslehre.
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Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Die gesetzliche Regelung: Zivilprozeß - Verwaltungsprozeß - Arbeitsgerichtsgesetz - Finanzgerichtsprozeß - Sonstiges - Ergebnis - 2. Die übereinstimmende Erledigungserklärung: Die Voraussetzungen - Die Wirkungen - Die "Bindung" des Gerichts an die übereinstimmenden Erledigungserklärungen - Abgrenzung von der prozessualen Überholung - Abgrenzung von der Klagerücknahme - Ausblick zu anderen Verfahrensordnungen - Die Kostenentscheidung - Ergebnis: Schutzzweck der Vorschriften für die übereinstimmende Erledigungserklärung - 3. Das Institut der einseitigen Erledigungserklärung: Notwendigkeit - Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten - 4. Der Begriff der Erledigung: Die gesetzliche Regelung - Darstellung des Meinungsstandes - Bewertung - Andere Prozeßordnungen - Eigene Begriffsdefinition - Zulässiger Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses - Ursache der Erledigung - 5. Einführung der Erledigung in den Prozeß: Zivilprozeß - Verwaltungsprozeß - Andere Prozeßordnungen - 6. Dogmatische Einordnung der einseitigen Erledigungserklärung: Darstellung des Meinungsstandes - Rechtsnatur der Erledigungserklärung als Prozeßhandlung - Bewertung der unter II. genannten Theorien und Auffassungen - Vergleichbare Prozeßlagen - Zusammenfassende Darstellung der eigenen Lösung - Das "Erledigungsurteil": Prozeß- oder Sachurteil? - 7. Die Stellung und Bedeutung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO sowie vergleichbarer Regelungen: Systematische Stellung - Beispiele für einen Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - Die herrschende Meinung - Kritik an der herrschenden Meinung und der Argumentation mit § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugunsten eines besonderen Beklagteninteresses für die Prüfung der Erfolgsaussichten der Eingangsklage - Allgemeine Einordnung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in das Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung - 8. Klärung von Einzelfragen: Eintritt des erledigenden Ereignisses nach Abgabe der Erledigungserklärung - Das hilfsweise Stellen eines Erledigungsantrags - Das hilfsweise Aufrechterhalten des Hauptantrags - Die Erledigung zwischen den Instanzen und in der Rechtsmittelinstanz - Die Erledigung des Rechtsmittels - Die einseitige Erledigungserklärung des Beklagten - Sonderprobleme im Verwaltungsprozeß - Rechtskraftwirkung des Erledigungsurteils - Kostenrechtliche Aspekte - 9. Beiträge zu einer allgemeinen Prozeßrechtslehre in Thesen - Literaturverzeichnis - Entscheidungsverzeichnis - Sachwortverzeichnis


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