Winands | Der Schulversuch | Buch | 978-3-428-14298-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 1270, 582 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 778 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR)

Winands

Der Schulversuch

Historische Entwicklung und geltendes Recht

Buch, Deutsch, Band 1270, 582 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 778 g

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht (SÖR)

ISBN: 978-3-428-14298-9
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Der Schulversuch gehört seit Aufkommen der Reformpädagogik Ende des 19. Jahrhunderts zum Handwerkskasten deutscher Schulreformer. Aber auch staatliche Schulpolitik nutzt immer schon Schulversuche dazu, Reformideen vor ihrer generellen Einführung in das Schulsystem zu erproben und dazu von geltendem Schulrecht abzuweichen. Nach einer Darstellung der wechselvollen historischen Entwicklung des Schulversuchs, immer auch unter dem Blickwinkel der jeweiligen rechtlichen Aspekte, werden die aktuelle Rechtslage und hierbei die Ermächtigungsgrundlagen in den Schulgesetzen der Länder – vor allem am Beispiel Nordrhein-Westfalens – aufgezeigt. Ein weites Feld von mit Schulversuchen verbundener Rechtsfragen wird vertieft erörtert.
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Einleitung: Historie, Pädagogik und Recht

Erster Teil: Der Schulversuch im deutschen, zumal im preußischen Schulwesen bis 1945

Verstaatlichung und Modernisierung des Schulwesens im 19. Jahrhundert – Reformpädagogische Schulversuche im wilhelminischen Deutschland – Die Hochkonjunktur des Schulversuchs und der Reformpädagogik in der Weimarer Zeit – Bildungspolitische Zäsur im Nationalsozialismus: Schließung und Gleichschaltung der Versuchsschulen und Ablehnung von Schulversuchen

Zweiter Teil: Der Schulversuch im deutschen Schulwesen von der Nachkriegszeit bis zur Gegenwart

Vorbemerkungen zum Wiederaufbau des Schulwesens und der seitherigen allgemeinen schulgesetzlichen Entwicklung – Erste gesetzliche Regelungen zum Schulversuch in den Stadtstaaten und in Hessen – Schulversuche und Versuchsschulen in der SBZ und der DDR – Forderungen nach mehr Schulversuchen in der Bundesrepublik Deutschland der 1950er Jahre und die Restriktionen des 'Düsseldorfer Abkommens' – Der Durchbruch für Schulversuche durch das 'Hamburger Abkommen' und das seitdem praktizierte KMK-Verfahren – Schrittweise Normalisierung des Schulversuches als bildungspolitisches Instrument – Überblick zu den Schulversuchen der letzten fünfzig Jahre und aktuelle Situation – Versuchsvorschriften im 'Entwurf für ein Landesschulgesetz' der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages (1981) – Schulgesetzliche Entwicklung des Schulversuchs in Nordrhein-Westfalen. Exemplarische Darstellung

Dritter Teil: Die Ausgestaltung des Schulversuchs im geltenden Recht

Zur aktuellen schulgesetzlichen Normierung des Schulversuchs in den Ländern – Die Genehmigung von Schulversuchen aufgrund schulgesetzlicher Ermächtigungen insbesondere am Beispiel § 25 SchulG NRW – Rechtsfragen der Durchführung von Schulversuchen – Beendigung von Schulversuchen

Schlussbemerkungen

Anhang

Literaturverzeichnis, Personen- und Sachregister


Günter Winands, geb. 1956, studierte 1976–1982 Rechtswissenschaft und Politische Wissenschaft an der Universität Bonn. Parallel zum Referendariat arbeitete er 1982–1986 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bonner Institut für öffentliches Recht bei Prof. Josef Isensee. Nach der Zweiten juristische Staatsprüfung 1986 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wechselte 1990 ins Bundeskanzleramt und war dort 1991–1998 Leiter des Kabinett- und Parlamentreferats sowie Ständiger Protokollführer des Bundeskabinetts. 1999–2005 war er beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) tätig, zuletzt in der Position eines Ministerialdirigenten. 2005 erfolgte die Ernennung zum beamteten Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem Regierungswechsel 2010 in den einstweiligen Ruhestand versetzt, begann er neben einer freiberuflichen Beratungstätigkeit eine Promotion, die 2013 an der Universität Bonn mit dem Dr. jur. abgeschlossen wurde. 2011 zum BKM zurückgekehrt, ist er seit 2013 als Ministerialdirektor dort Amtschef und Abteilungsleiter für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt.


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