Herausragendes Merkmal des gemeinschaftlichen Integrationsprozesses ist bekanntlich die grosse Bedeutung, welche darin dem Recht, und namentlich dem Wirtschaftsrecht, zukommt. Zweck der vorliegenden Arbeit ist es, diese zentrale Stellung und die Funktion des Wirtschaftsrechts näher darzustellen. Dabei werden in einem ersten Teil drei zentrale Aspekte des Wirtschaftsrechts diskutiert, nämlich (1) der Konflikt zwischen Flexibilisierung und Justiziabilität, (2) die tatsächlichen Steuerungskapazität des Wirtschaftsrechts und (3) die begrenzten Regelungsmöglichkeiten nationalen Wirtschaftsrechts. Die vorliegende Arbeit kommt dabei zum Schluss, dass in einer ordnungspolitisch eindeutig ausgerichteten Wirtschaftsverfassung das wirtschaftsrechtliche Verhältnismässigkeitsprinzip eine wichtige Orientierungshilfe bietet, die einer drohenden „Aufweichung“ der bisher starken Position des Wirtschaftsrechts entgegengehalten werden kann. In einem zweiten Teil wendet die Arbeit die gewonnenen Erkenntnisse auf das gemeinschaftliche Wirtschaftsrecht an. Basierend auf der klar marktwirtschaftlichen Grundausrichtung der gemeinschaftlichen Wirtschaftsverfassung fordert die Arbeit die Anerkennung des marktwirtschaftlichen Verhältnismässigkeitsprinzips durch den EuGH. Dieser Befund wird anschliessend am Beispiel des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts diskutiert, bevor in einem dritten und abschliessenden Teil der Versuch unternommen wird, die Frage nach der Stellung und der Funktion des gemeinschaftlichen Wirtschaftsrechts im Integrationsprozess der Gemeinschaft zu beantworten.
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