Beichel-Benedetti / Janda | Hohenheimer Horizonte | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 477 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

Beichel-Benedetti / Janda Hohenheimer Horizonte

Festschrift für Klaus Barwig

E-Book, Deutsch, 477 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm

ISBN: 978-3-8452-7879-7
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die „Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht“ sind eng mit dem Namen Klaus Barwig verbunden: Er hat diese Veranstaltung an der Katholischen Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in den 1980er Jahren ins Leben gerufen und nachhaltig geprägt. Unter dem Motto „Migration ist nicht Störfall, sondern bleibende Gestaltungsaufgabe“ verfolgte er mit seiner Arbeit als Referent des Fachbereichs Migration – Menschenrechte – Nachhaltigkeit das Ziel, Zuwandernde willkommen zu heißen und ihren Rechten zur Geltung zu verhelfen.
2018 fanden die „Hohenheimer Tage“ zum letzten Mal unter seiner Leitung statt – Anlass genug, ihm eine Festschrift zu widmen und auf diese Weise die zahlreichen Impulse aufzugreifen, die Klaus Barwig im Laufe der Jahre gesetzt hat. Die Festschrift versammelt nicht nur wissenschaftliche Beiträge, sondern reflektiert auch ganz persönliche Gedanken und Erfahrungen aus der Sicht von Anwälten, Richtern, Vertretern von Hilfsorganisationen und Wegbegleitern aus der Akademie. Dabei bleibt der Blick nicht auf Deutschland beschränkt, sondern richtet sich auch in die Schweiz, die Niederlande, Griechenland und – ganz allgemein – nach Europa. Die Beiträge widmen sich einer breiten Palette von Themen vom Flüchtlingsrecht über den Status von Unionsbürgern bis hin zu aktuellen Fragen der Integration oder der sozialen Absicherung von Migranten und machen damit die ganze Bandbreite von Klaus Barwigs Wirken sichtbar.
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Weitere Infos & Material


1;Cover;1
2; Grußworte und Danksagungen;14
2.1; Grußwort: Klaus Barwig zum Abschied;16
2.2; Von den Segnungen eines altruistischen Netzwerkers für eine einfache Rechtsanwenderin;22
2.3; Klaus Barwig: Initiator, Förderer und Begleiter des Netzwerks Migrationsrecht;30
2.3.1; Das Netzwerk Migrationsrecht: Die ersten Schritte;31
2.3.2; Ausrichtung und Struktur des Netzwerks;33
2.3.3; Zehn Jahre später;34
2.3.4; Klaus Barwig geht, was bleibt?;36
2.4; Klaus Barwig und die Hohenheimer Tage. Braintrust an der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart seit über 30 Jahren;37
2.4.1; Die Widrigkeiten, also Rückschläge, und auch die Erfolge, mit denen es Klaus Barwig seit über 30 Jahren im Feld der Ausländer-, Asyl- und Integrationspolitik zu tun hatte, gleichen fast jenen, denen man gewachsen sein sollte, wenn man sich in den Dienst der Kirche begibt. Die Kirche ist ein großer Tanker, der zumeist schwerfällig und auf jeden Fall nur sehr langsam vorankommt, ähnlich wie die politischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Asyldebatten. Vielleicht ist es also gar kein Zufall, sondern war es Fügung oder Lenkung des Schicksals, dass der ehemalige Pastoralreferent Klaus Barwig sich in diese schwierigen Diskussionsfelder begab und sie, wie kein anderer in Deutschland außerhalb der professionellen Politik, mit großer nationaler und internationaler Beachtung und Anerkennung vorantrieb.;37
2.4.2; I. Die Welt zu Gast – oder warum dem Christentum Fremde heilig sind;38
2.4.3; II. 33 Jahre Fachbereich Migration – Menschenrechte – Nachhaltigkeit Diskursforum – Impulsgeber – (Nachwuchs-)Netzwerke;40
2.4.4; III. Die Kultur der Hohenheimer Tage;42
2.4.5; IV. Kompaktseminare für Studierende der Sozialarbeit und Sozialpädagogik;42
2.4.6; V. Das Pendant der Weingartner Woche;43
2.4.7; VI. Ein „Netzwerk Migrationsrecht“;43
2.4.8; VII. Studienwoche Migration für Studierende der Öffentlichen Verwaltung;44
2.4.9; VIII. Refugee Law Clinics;44
2.4.10; IX. Schlussakkord: Christen in muslimischen Gesellschaften;45
2.5; Ein Impulsgeber über Dekaden: Klaus Barwig und der Flüchtlingsschutz;47
3; Perspektivwechsel;50
3.1; Die deutschen Flüchtlinge in der Schweiz.;52
3.1.1; Die Flüchtlingskrise von 1849 und deren Bewältigung: Ähnlichkeiten mit aktuellen Ereignissen sind rein zufällig;52
3.1.1.1; I. Einleitung;52
3.1.1.2; II. Die liberalen Revolutionen in Europa und die Flüchtlingskrise in der Schweiz;53
3.1.1.3; III. Elemente der Bewältigung der Massenflucht aus Deutschland;55
3.1.1.3.1; 1. Aufnahmepflicht und Verteilung;55
3.1.1.3.2; 2. Aufnahme: Zwischen Willkommenskultur und Ablehnung;57
3.1.1.3.3; 3. Behördliche Kontroll- und Abwehrmaßnahmen;58
3.1.1.3.4; 4. Weiterwanderung und Rückkehr;61
3.1.1.4; IV. Schluss;62
3.2; Internationale Menschenrechte;64
3.2.1; I. Fragestellung;64
3.2.2; II. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: international bill of rights;66
3.2.3; III. Folgerungen: Menschenrechte erlangen eine internationale Dimension;68
3.2.4; IV. Wirkungen: internationale Menschenrechte und der Fähigkeiten-Ansatz;72
3.2.5; V. Internationale Menschenrechte - Hohenheimer Horizonte;74
3.3; ‚Der gute Hirte und eine gut(organisiert)e Schafherde‘?;77
3.3.1; Zum Verfahren ‚Sindicatul „Pastorul Cel Bun“ gegen Rumänien vor dem EGMR;77
3.3.1.1; Klaus Barwig zu ehren zu dürfen, ist für alle eine große Freude, die mit ihm zusammenarbeiten oder von seinen Aktivitäten ‚profitieren‘ konnten. Fast sein gesamtes berufliches Leben hat er sich andauernd, vielfältig und nachhaltig in Sachen menschenwürdige Migration engagiert. Das hat ihn zu einer Institution gemacht. Davon legt diese Festschrift mit ihren vielfältigen Beiträgen zu diesem Thema ein beredtes Zeugnis ab.;77
3.3.1.2; I. Der EGMR und die Religionsfreiheit;78
3.3.1.3; II. Der EGMR und das Verhältnis von Kirche und Gewerkschaft;80
3.3.1.3.1; 1. Allgemeines zur Koalitionsfreiheit nach Art. 11 EMRK;80
3.3.1.3.2; 2. Das Verfahren Sindicatul “Pastorul Cel Bun”;82
3.3.1.3.2.1; a) Vorgeschichte;82
3.3.1.3.2.2; b) Urteil der (Kleinen) Kammer;82
3.3.1.3.2.3; c) Urteil der Großen Kammer;83
3.3.1.4; III. Kritische Bewertung des Urteils der Großen Kammer;85
3.3.1.5; IV. Ausblick;88
3.4; Heimat in flüchtigen Zeiten;90
4; Gleichheit;98
4.1; Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen nach den EU-Migrationsrichtlinien;100
4.1.1; I. Migrationsrichtlinien der EU (außerhalb des Asylrechts);100
4.1.2; II. Gleichbehandlung;103
4.1.2.1; 1. Allgemein;103
4.1.2.2; 2. Gleichbehandlungsregelungen der verschiedenen Richtlinien;104
4.1.3; III. Exkurs: Rechte, insbesondere Gleichbehandlungsrechte, die sich auch in den Richtlinien finden;109
4.1.4; IV. Schlussfolgerung;110
4.2; Ungleichheit durch Gleichheit;115
4.2.1; I. Gleichheit;115
4.2.2; II. Europarechtliche Diskriminierungsverbote;119
4.2.3; III. Steuerrecht;120
4.2.3.1; a) Leitender Grundsatz;120
4.2.3.2; b) Doppelbesteuerungen;121
4.2.3.3; c) Steuergebiet und Freizügigkeit;122
4.2.3.4; d) Welteinkünfte und Ehegattensplitting;124
4.2.4; IV. Steuerliche Vergünstigungen;125
4.2.5; V. Lohnt es sich, mehr zu arbeiten?;126
5; Solidarität;130
5.1; Sicherung des Lebensunterhalts durch das AsylbLG – ein Verfassungsproblem!;132
5.1.1; I. Ausgangslage;132
5.1.2; II. Argumente gegen die Grundleistungen (§ 3 AsylbLG);136
5.1.3; III. Argumente gegen Anspruchseinschränkungen (§ 1a AsylbLG);142
5.1.4; IV. Argumente gegen das Sachleistungsprinzip;148
5.1.5; V. Schlussbemerkung;151
5.2; Die Sozialbürgerschaft und das Ende der europäischen Solidarität;152
5.2.1; I. Die Sozialbürgerschaft in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs;153
5.2.1.1; 1. Das Erfordernis der „tatsächlichen Bindung“;154
5.2.1.2; 2. Das Erfordernis des rechtmäßigen Aufenthalts;156
5.2.1.3; 3. Die „Rückkehr des Marktbürgers“?!;157
5.2.2; II. Das Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz;160
5.2.3; III. Ausgrenzung arbeitsuchender Unionsbürger im Recht der sozialen Hilfen;161
5.2.3.1; 1. Sozialrecht und Migrationssteuerung;161
5.2.3.2; 2. Ausreise als Hilfe zur Selbsthilfe?;162
5.2.4; IV. Auswege;164
5.2.4.1; 1. Mobilität und soziale Sicherheit;164
5.2.4.2; 2. Eine „soziale Säule“ für Europa?;165
5.2.4.3; 3. Soziale Sicherheit für alle Einwohner!;166
5.3; Das Soziale Europa und Griechenland;168
5.3.1; I. Vorbemerkung;168
5.3.2; II. Das soziale Europa und Griechenland;168
5.3.3; III. Die Sparmaßnahmen im Bereich der Rentenversicherung seit der Krise;169
5.3.4; IV. Die Rentengesetze aus 2016 und 2017;171
5.3.5; V. Ergebnis;173
5.3.6; VI. Hinweis auf rechtliche Aspekte;173
5.3.7; VII. Ausblick;175
6; Freiheit;176
6.1; Geschützte Zugangswege in die Europäische Union;178
6.1.1; I. Das Problem;178
6.1.2; II. Die Folgen des Schengen-Systems für den Zugang zu internationalem Schutz und die Debatten in den Hohenheimer Ausländerrechtstagen;179
6.1.3; III. Die Suche nach Lösungen und die Debatte in der EU;182
6.1.4; IV. Ausblick - Die Notwendigkeit, zur Tat zu schreiten;188
6.2; Das Bayerische Integrationsgesetz und die Leitkultur;192
6.2.1; I. Übersicht;192
6.2.2; II. Die Präambel;194
6.2.3; III. Art. 13 und 14 BayIntG;203
6.2.4; IV. Resumee;209
6.3; Migrationsrecht und Informationsfreiheit;210
6.3.1; I. Einleitung;210
6.3.2; II. Der Blick zurück – Ausländerrecht als Gnadenrecht;211
6.3.3; III. Erste Auskunftsansprüche;212
6.3.4; IV. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5.9.2005;213
6.3.4.1; 1. Die Grundstruktur des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes;213
6.3.4.2; 2. Informationsersuchen mit migrationsrechtlichem Bezug;214
6.3.4.2.1; a) Zugang zum „Leitfaden Sprachnachweis“;214
6.3.4.2.2; b) Zugang zu Protokollen der Ausländerreferentenbesprechungen;216
6.3.4.2.3; c) Zugang zu den Herkunftsländerleitsätzen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge;218
6.3.5; V. Was bringt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5.9.2005 für das Migrationsrecht;220
6.3.6; VI. Was nun?;222
6.4; Religion als Gefahr und Gefahren für die Religion.;223
6.4.1; Betrachtungen aus der Perspektive des Verfassungsrechts;223
6.4.1.1; I. Religion und Menschenrechtsentwicklung;223
6.4.1.2; II. Gefahren für die Religion;225
6.4.1.3; III. Religion als Gefahrenquelle;227
6.4.1.4; IV. Der Lösungsvorschlag des Grundgesetzes;229
6.4.1.5; V. Ein Vergleich mit der Sicht des Zweiten Vaticanum;230
6.4.1.6; VI. Ausblick;232
6.5; Glaubhaft Glauben? Zum Schutz vor Verfolgung aus religiösen Gründen.;233
6.5.1; I. Sorge um Verfolgte;233
6.5.2; II. Grundvoraussetzungen der Schutzgewährung;233
6.5.3; III. Konstellationen;235
6.5.3.1; 1. Glaubenszugehörigkeit und Verfolgungspraxis bekannt;235
6.5.3.2; 2. Das subjektive Element;236
6.5.3.3; 3. Konversion;236
6.5.3.4; 4. Freie Beweiswürdigung;237
6.5.3.5; 5. Negation des Glaubens;239
6.5.4; IV. Verfassungsrechtlich gebotene Korrektur;239
6.5.4.1; 1. Plausibilitätsprüfung;240
6.5.4.2; 2. Schranken;241
6.5.4.3; 3. Rückwirkung auf die religiöse Praxis im Zufluchtsstaat;242
6.5.5; V. Taufen in Verantwortung;243
6.6; Die Menschenrechte als Argument zur Beschränkung der Freiheit.;244
6.6.1; Zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen;244
6.6.1.1; I. Einleitung;244
6.6.1.2; II. Zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen;244
6.6.1.2.1; 1. Anlass, Inhalt und Begründung des Gesetzgebungsvorhabens;244
6.6.1.2.2; 2. Allgemein: Zum falschen Blickwinkel des Vorhabens;248
6.6.1.2.3; 3. Zur rechtlichen Kritik im Einzelnen;250
6.6.1.2.3.1; a) UN-Kinderrechtskonvention (Konvention);251
6.6.1.2.3.2; b) Europarecht;252
6.6.1.2.3.3; c) GFK;252
6.6.1.2.3.4; d) Art. 6 GG und 8 EMRK;253
6.6.1.2.3.5; e) Art. 4 GG;253
6.6.1.2.3.6; f) Gleichberechtigte sexuelle Selbstbestimmung (Art. 3 i.V.m. Art. 2 und 4 GG);254
6.6.1.3; III. Fazit;255
6.7; Anmerkungen zur sogenannten Kopftuchdebatte vor dem Europäischen Gerichtshof;256
6.7.1; I. Vorspiel: Vom „Wir“ der Debatte und Frauen, die Kopftücher tragen;256
6.7.2; II. Auftritt: Kokott;258
6.7.3; III. Auftritt: Sharpston;265
6.7.4; IV. Der Abgang: EuGH;269
6.7.5; V. Nachspiel?;270
7; Gerechtigkeit in der Migrationsgesellschaft;272
7.1; Rechtsstaat hinter Gittern?;274
7.1.1; Zur Diskussion über den Einsatz von Abschiebungshaft gegen „Gefährder“;274
7.1.1.1; I. Einleitung;274
7.1.1.2; II. Die einschlägigen rechtsstaatlichen Prinzipien und ihre Bedeutung für die Abschiebungshaft;274
7.1.1.3; III. Wer ist ein „Gefährder“?;276
7.1.1.4; IV. Abschiebungshaft für „Gefährder“?;278
7.1.1.5; V. Ergebnis;280
7.2; Reformbedarf bei Mehrstaatigkeit und Generationenschnitt?;281
7.2.1; I. Debatte und Vorschläge;282
7.2.2; II. Handlungs- und Regelungsoptionen;286
7.2.2.1; II.1 Generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit;288
7.2.2.2; II.2 Generationenschnitt;290
7.2.2.2.1; II.2.1 Generationenschnitt im Inland;291
7.2.2.2.2; II.2.2 Generationenschnitt im Ausland;295
7.2.3; III. Ergänzende Maßnahmen, Zusammenfassung und Schlussfolgerungen;298
7.3; Die rechtswidrige Verweigerung des Nachzugs von Stiefkindern;300
7.3.1; I. Stiefkindliche Behandlung von Stiefkindern;301
7.3.2; II. Kein nur theoretisches Problem;303
7.3.3; III. Stiefkinder Deutscher;304
7.4; Das Umgangsrecht des leiblichen – „rechtlosen“ – Vaters: EGMR/BGH und die Realität;305
7.4.1; I. Fallgeschichte;305
7.4.2; II. Umgangsrecht und Aufenthalt;308
7.5; Amra M. – Ein Bericht über das nationale Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen;310
7.5.1; I.;310
7.5.2; II.;315
7.5.3; III.;320
8; Europäisches Migrationsrecht unter Druck?;322
8.1; Flüchtlingssteuerungsrecht: Auf der Suche nach der verlorenen Souveränität;324
8.1.1; I. Unilaterale Flüchtlingssteuerung;326
8.1.1.1; 1. Sind Obergrenzen mit dem internationalen Flüchtlingsschutz vereinbar?;328
8.1.1.2; 2. Sind Obergrenzen mit Unionsrecht vereinbar?;331
8.1.1.2.1; a) Einreiseverweigerung nach der Dublin-Verordnung;332
8.1.1.2.2; b) Sonderregelungen für Asylanträge an der Grenze?;334
8.1.2; II. Die Steuerung erzwungener Migration durch kooperative Maßnahmen;336
8.1.2.1; 1. Rückgewinnung der Kontrolle innerhalb der EU durch kooperative Maßnahmen;337
8.1.2.2; 2. Rückgewinnung der Kontrolle über die EU-Außengrenzen durch Kooperation mit Drittstaaten;341
8.1.2.2.1; a) Die Türkei als sicherer Drittstaat?;343
8.1.2.2.2; b) Verletzung des Rechts auf Ausreise;347
8.1.2.2.3; c) Rahmenbedingungen für kooperativen Flüchtlingsschutz;348
8.1.3; III. Folgen für die territoriale Integrität und Souveränität der Staaten;350
8.2; Family Reunification in Germany, Netherlands and the EU since 2000.;354
8.2.1; Reciprocal Influence and the Role of National and EU Actors;354
8.2.1.1; I. Introduction: Klaus Barwig and Europe;354
8.2.1.1.1; 1. European harmonization and mutual influence;354
8.2.1.2; II. Channels of influence;356
8.2.1.2.1; 1. During the negotiations on the directive;356
8.2.1.2.2; 2. After adoption of the directive;359
8.2.1.2.3; 3. Case law as channel of mutual influence;360
8.2.1.2.4; 4. The directive is binding law after all;361
8.2.1.3; III. Which issues?;364
8.2.1.3.1; 1. Age-limit;364
8.2.1.3.2; 2. Language requirement;365
8.2.1.3.3; 3. Time limit for refugees;366
8.2.1.4; IV. Case Study: language or integration test abroad;368
8.2.1.4.1; 1. The German model pushed in the Netherlands;368
8.2.1.4.2; 2. Negotiations in Brussels;369
8.2.1.4.3; 3. National legislation implementing the Family Reunification Directive;370
8.2.1.4.4; 4. Influence through national courts and the EU Court of Justice (Imran case triggering the debate);371
8.2.1.4.5; 5. Effects of the Commission’s position in Imran in Germany;372
8.2.1.4.6; 6. Effects of the Commission’s position in Imran in the Netherlands;374
8.2.1.4.7; 7. Infringement procedures started by the European Commission;375
8.2.1.4.8; 8. Little German support for Dutch efforts to amend Directive 2003/86 and Directive 2004/38;377
8.2.1.5; V. Conclusion;379
8.3; Perspektiven der Europäischen Asylpolitik;381
8.3.1; I. Einleitung;381
8.3.2; II. Nationaler Refoulement-Schutz statt internationaler Flüchtlingsschutz;384
8.3.3; III. Europäisierung des asylrechtlichen Schutzes;385
8.3.4; IV. Ziele und Eckwerte des GEAS;387
8.3.5; V. Neue Legislativvorschläge im Lichte der Re-Politisierung des Asylrechts;389
8.3.5.1; 1. Zuständigkeit (Dublin und Eurodac);390
8.3.5.2; 2. Die weiteren Asyl-Rechtsakte;392
8.3.5.3; 3. Die Vorschläge zur EU-Agentur für Asylfragen und zu Resettlement;392
8.3.5.4; 4. Zusammenfassung und Bewertung;393
8.3.6; VI. Lösungsansätze für ein gemeinsames Europäischen Flüchtlingsschutzsystem;394
9; Veränderung;400
9.1; Vom subsidiären Schutz zum europäischen Flüchtlingsbegriff;402
9.1.1; I. Der Kampf um das gleiche Recht;402
9.1.2; II. Bürgerkriegsflüchtlinge als Neu-Bürger im Wartestand;402
9.1.3; III. Das Konzept des subsidiären Schutzes: Entstehung und rechtliche Konturen;404
9.1.3.1; 1. Völkerrechtliche Nebenverfassung für das EU-Flüchtlingsrecht;404
9.1.3.2; 2. Primärrechtliche Anerkennung des subsidiären Schutzes;406
9.1.3.3; 3. Zwei Referenzpunkte für den subsidiären Schutz in der Anerkennungs-Richtlinie;407
9.1.3.3.1; a) Erster Orientierungspunkt: komplementärer nationaler Schutz;407
9.1.3.3.2; b) Zweiter Orientierungspunkt: komplementärer völkerrechtlicher Schutz;408
9.1.3.3.3; c) Legislative Kompromissbildung;409
9.1.4; IV. Internationaler Schutz als einheitlicher Status;411
9.1.5; V. Ein europäischer Flüchtlingsbegriff;414
9.2; Das Recht der Ausweisung im Wandel der Zeit;416
9.2.1; I. Vom gastrechtlichen Vorverständnis;416
9.2.2; II. Abschreckung und Ausweisung – Irrationales;418
9.2.3; III. Ausweisung im demokratischen Rechtsstaat;419
9.2.3.1; 1. Grundrechte versus Schematisierung – vom AuslG zum AufenthG 1990;420
9.2.3.2; 2. Rationalisierung durch Europa- und Konventions- und Verfassungsrecht;421
9.2.3.3; 3. Das neue Ausweisungsrecht seit 2016 – Fortschritte und erneut Irrationales;424
9.2.4; IV. Ein Ausblick;426
9.3; Vom Zuwanderungs- zum Einwanderungsgesetz?;427
9.3.1; Vorschlag einer Dogmatik für ein neues Einwanderungsrecht;427
9.3.1.1; I. Ausgangspunkt der Überlegungen: Einwanderung als Normalfall;428
9.3.1.2; II. Abkehr vom geltenden Zuwanderungsrecht;428
9.3.1.3; III. Erläuterung des dogmatischen Neuansatzes;431
9.3.1.3.1; 1. Recht auf Einreise und Aufenthalt;431
9.3.1.3.2; 2. Einschränkung des Rechts;432
9.3.1.3.3; 3. Rechtfertigung der Einschränkung;432
9.3.1.3.3.1; a) Einschränkbarkeit des Rechts;433
9.3.1.3.3.2; b) Rechtfertigung der Einschränkung?;433
9.3.1.4; IV. Weitere Überlegungen;435
9.3.1.4.1; 1. Gibt es weiterhin (befristete) Aufenthaltstitel?;435
9.3.1.4.2; 2. Wie sind Fragen der Aufenthaltsbeendigung zu lösen?;435
9.3.1.4.3; 3. Gibt es Recht auf Familiennachzug?;436
9.3.1.4.4; 4. Welche Bleibeperspektiven gibt es?;436
9.3.1.4.4.1; a) Arbeitsmarktzugang;437
9.3.1.4.4.2; b) Integration;437
9.3.1.4.5; 5. Beibehaltung des Ausländerstrafrechts?;438
9.3.1.5; V. Vereinbarkeit solcher Überlegungen mit dem Europäischen Recht?;438
9.3.1.6; VI. Fazit: Vorteile dieses Ansatzes;439
9.4; Zu Verschärfungen in der deutschen Ausländer- und Flüchtlingspolitik.;441
9.4.1; Warum Klaus Barwigs „Hohenheim“ seit Jahrzehnten trotzdem wirkt;441
9.4.1.1; I. Befristete Einschränkung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte nach der Richtlinie 2011/95/EU;444
9.4.1.1.1; 1. Einbettung in die nationalen Regelungen zur Familienzusammenführung;445
9.4.1.1.2; 2. Das Recht der Europäischen Union;446
9.4.1.1.2.1; a) Die Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG;446
9.4.1.1.2.2; b) Regelungen in Zusammenhang mit dem Assoziierungsabkommen;448
9.4.1.1.3; 3. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zu Art. 8 und 14 EMRK;448
9.4.1.2; II. Erschwerung der aufenthaltsrechtlichen Verfestigung für GFK-Flüchtlinge;451
9.4.1.2.1; 1. Das Zuwanderungsgesetz;453
9.4.1.2.2; 2. Das Integrationsgesetz;454
9.4.1.3; III. Fazit;458
9.5; Was zu hoffen bleibt;460
10; Lebenslauf;466
10.1; Berufliche Tätigkeit;466
10.1.1; 1.1. Studienleiter für Fragen der Migration;466
10.1.2; 1.2. Studienleiter für Fragen der Nachhaltigkeit im kirchlichen Bereich;468
10.1.3; 1.3. Schnittstellenmanagement im Bereich der Anwendersoftware der Akademie; Verantwortlichkeit für den Adressbestand und den hauseigenen Verlag;468
10.1.4; 1.4. Vorsitzender der Mitarbeitervertretung der Akademie (seit 2010);468
11; Schriftenverzeichnis;470
11.1; 1. Sammelbände;470
11.2; 2. Aufsätze;472
12; Verzeichnis der Autorinnen und Autoren;476


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