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E-Book, Deutsch, 252 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

Binder Schnelleinstieg Controlling

Verständlich und praxisnah auf den Punkt gebracht

E-Book, Deutsch, 252 Seiten, E-Book

Reihe: Haufe Fachbuch

ISBN: 978-3-648-15771-8
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Controlling ist nicht nur für Spezialist:innen von Bedeutung, sondern grundlegend für den Erfolg eines Unternehmens. Mit diesem Buch verstehen Sie, was es mit Controlling auf sich hat. Es zeigt Ihnen, wie Sie ohne Vorkenntnisse die wichtigsten Controlling-Instrumente erfolgreich einsetzen, überprüfen und erweitern und leitet Sie an, ein kompletten Controlling in einem Unternehmen aufzubauen. Auch scheinbar komplexe Zusammenhänge werden anschaulich erklärt.

Inhalte:

- Kostenstellen
- Richtig kalkulieren
- Der Profit-Center-Erfolg
- Die Deckungsbeitragsrechnung
- Planung und Budgetierung
- Liquidität
- Investitionen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Berichtswesen und Kennzahlen
- Prozesskostenrechnung
- Das Controlling organisieren
- Nachhaltige Unternehmensführung
- Neu in der 7. überarbeiteten und erweiterten Auflage: Controlling für digitale Geschäftsmodelle

Digitale Extras:

- Planungs- und Kalkulationstabellen
- Checklisten
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2 Der Unternehmenserfolg
2.1 Das Herzstück des Controllings: die kurzfristige Erfolgsrechnung
Vincent van Gogh konnte zu Lebzeiten fast keines seiner Werke verkaufen. Da er »Tag und Nacht« malte, hatte er aber auch keine Zeit, seinen Lebensunterhalt anderweitig zu verdienen. Sein Bruder Theo glaubte an das Genie seines Bruders und hatte ihn jahrelang von seinem eigenen Einkommen unterstützt. Eine Zeitlang hatte er Vincent monatlich 150 Francs zukommen lassen. Dieses Geld sollte sich Vincent einteilen, um damit einen Monat lang auszukommen. Meistens hatte er aber schon mehrere Tage vor Ende des Monats die 150 Francs für Malmaterial ausgegeben und musste die letzten Tage von Schwarzbrot und Kaffee leben. Nachdem die beiden Brüder das einige Monate praktiziert hatten, vereinbarten sie eine neue Lösung, nämlich dass Theo an Vincent alle zehn Tage 50 Francs schickt. Auch diese Lösung half nichts, da Vincent, während er auf die nächsten 50 Francs wartete, auf Kredit lebte und diesen, sobald das Geld eintraf, erst wieder zurückzahlen musste, bevor er neues Material und Essen kaufen konnte. Am Ende reichte das Geld nie. Vielleicht wünschen Sie sich manchmal, auch ein bisschen so zu leben wie Vincent van Gogh. Wenn es um die Führung eines Unternehmens geht, sind Sie aber nicht nur für sich selbst, sondern möglicherweise auch für einige Angestellte und für den Erfolg des Unternehmens mit verantwortlich und können nicht einfach »in den Tag hinein leben«. Offensichtlich hat Vincent van Gogh nie nachgerechnet, wie viel er bereits von dem zur Verfügung stehenden Geld ausgegeben hatte und wie viel noch für den Rest des Monats übrig war, sondern er hat immer das gekauft, was er zum Malen gerade brauchte, ohne darauf zu achten, dass es zum Essen nicht mehr reichen würde. Checkpoint 1 Für die Unternehmensführung ist es notwendig, ständig die Übersicht zu haben, welche finanziellen Mittel für einen Zeitraum zur Verfügung stehen, wie viel davon bereits verbraucht wurde und wie viel noch für den Rest des Zeitraums benötigt wird. Außerdem wollen Sie vermutlich auch wissen, wie groß der Erfolg in diesem Zeitraum war, d. h. was von den erwirtschafteten Mitteln nach Abzug aller Kosten als Ergebnis übrig bleibt. Dazu genügt es nicht, sich einmal im Jahr einen Überblick zu verschaffen, da es dann bereits zu spät für Gegenmaßnahmen ist. Deshalb ist es wichtig, sich monatlich oder zumindest jedes Quartal zu informieren. Wie ermitteln Sie den Erfolg Ihres Unternehmens? Sind Sie der Meinung, dass der Gewinn, den Ihr Steuerberatungsbüro oder Ihre eigene Buchhaltung Ihnen jedes Jahr aus der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss (oder aus der Einnahmen-/Überschussrechnung) ermittelt, Ihren Unternehmenserfolg widerspiegelt? Können Sie mit dieser Gewinn- und Verlustrechnung Ihr Unternehmen steuern? Die Gewinn- und Verlustrechnung reicht nicht aus, um ein Unternehmen zu steuern. Die drei folgenden Gründe sind dafür verantwortlich: Zumindest in kleineren Unternehmen wird die Gewinn- und Verlustrechnung nur einmal im Jahr aufgestellt. Wenn Sie erst mitten im Folgejahr oder noch später wissen, wie das vergangene Jahr gelaufen ist, ist es schon fast zu spät, um im laufenden Jahr noch »den Hebel umzulegen«. Für das letzte Jahr können Sie schon gar nichts mehr tun. Sie benötigen zusätzlich zu der jährlichen Gewinn- und Verlustrechnung noch eine Monats- oder zumindest eine Quartals-Erfolgsrechnung. Nicht einmal die Ihnen vom Steuerberatungsbüro zur Verfügung gestellten monatlichen BWA (betriebswirtschaftliche Auswertungen) sind automatisch nach den Anforderungen erstellt, die Sie für Ihre internen Steuerungszwecke benötigen. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt Ihnen nicht die verfügbaren flüssigen Mittel Ihres Unternehmens. Dazu benötigen Sie zusätzlich eine Liquiditätsrechnung (s. Kapitel 10). Die Gewinn- und Verlustrechnung gehört zum externen Rechnungswesen. Sie ist für externe Interessenten gedacht (u. a. auch für Betriebsprüfer) und unterliegt in ihrer Gestaltung gesetzlichen Vorschriften. Da diese Vorschriften u. a. steuerrechtlich motiviert sind, sind sie inhaltlich oft nicht geeignet, ein realitätsgetreues Abbild des Unternehmens abzugeben und bilden damit keine gute Basis zur Steuerung des Unternehmens. Die fortschreitende Angleichung des deutschen externen Rechnungswesens an die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) trägt dieser Tatsache Rechnung, da mit ihr eine Annäherung des externen an das interne Rechnungswesen erfolgt. Aus den gleichen Gründen geben sich auch Investoren bei geplanten Firmenkäufen selten mit den Geschäftsberichten (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Lagebericht) zufrieden, sondern schauen zusätzlich in die interne Erfolgsrechnung, um die »wahren« Zahlen für ihre Entscheidung zu erhalten (Stichwort Due Diligence). Die Erfolgsrechnung verfolgt den einzigen Zweck, Sie und vielleicht interessierte Dritte über den tatsächlichen Status Ihres Unternehmens wahrheitsgemäß zu unterrichten. Bedeutet das, dass die Gewinn- und Verlustrechnung nicht das wahrheitsgemäße Bild des Unternehmens wiedergibt? Natürlich entspricht die Darstellung allen gesetzlichen Vorgaben und ist damit korrekt. Aber sie ist nicht darauf ausgerichtet, ein Navigationsinstrument zu sein, und enthält daher teilweise Informationen, die den wahren wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens verschleiern können. Dazu ein kurzes Beispiel: Beispiel zur Erfolgsrechnung: Wenn in Ihrem Unternehmen Personal entlassen wurde, das Abfindungen erhalten hat, dann reduzieren diese Abfindungszahlungen den ausgewiesenen Gewinn in der (externen) Gewinn- und Verlustrechnung. Das ist auch richtig so, da das Unternehmen durch diese Zahlungen tatsächlich belastet wurde. Der niedrigere Gewinn sagt aber nichts darüber aus, wie erfolgreich das Unternehmen in diesem Jahr gearbeitet hat. Daher lässt man solche außerordentlichen Aufwendungen aus dem internen Rechenwerk weg. Wenn Sie Ihre Unternehmenssteuerung (nur) an der Gewinn- und Verlustrechnung ausrichten, kann das zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen führen. 2.2 Worin unterscheiden sich GuV und interne Erfolgsrechnung?
In der GuV werden Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt. Das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. In der internen Erfolgsrechnung werden Leistungen und Kosten gegenübergestellt. Das Ergebnis ist das Betriebsergebnis oder der Betriebserfolg. Leistungen – Kosten = Betriebserfolg Es gibt drei wesentliche Kategorien von Positionen, bei denen sich die Darstellung der Unternehmenssituation in der GuV gegenüber der Darstellung in der internen Erfolgsrechnung unterscheidet: Neutrale Aufwendungen und Erträge, Zusatzkosten und Zusatzleistungen, Anderskosten und Andersleistungen. Dagegen sind die sogenannten Grundkosten und Grundleistungen in beiden Rechenwerken identisch. Anderskosten sind Aufwendungen, die in der Höhe neu kalkuliert werden müssen, neutrale Aufwendungen werden gar nicht in die Erfolgsrechnung aufgenommen und Kosten, die in eine Erfolgsrechnung gehören, aber in der Finanzbuchhaltung nicht (als Aufwendungen) vorhanden sind, weil sie rein »kalkulatorisch« angesetzt werden, das sind die sogenannten Zusatzkosten. Analog sind die Abgrenzungen für die Leistungen vorzunehmen (Grundleistungen, Andersleistungen, neutrale Erträge und Zusatzleistungen). Kosten-/Aufwandsarten Kosten-/Aufwandsarten werden in der Erfolgsrechnung … werden in der Finanzbuchhaltung … Grundkosten … geführt … in gleicher Höhe geführt Anderskosten … geführt … in anderer Höhe geführt Neutrale Aufwendungen … nicht geführt … geführt Zusatzkosten … geführt … nicht geführt 2.2.1 Grundkosten
Checkpoint 2 Beim Aufbau der Erfolgsrechnung sind die Grundkosten am einfachsten festzulegen. Sie übernehmen einfach (per IT oder manuell) die entsprechenden Positionen aus der Finanzbuchhaltung so, wie sie dort angegeben sind. Auf welche Aufwandspositionen das in einem Unternehmen zutrifft, ist individuell verschieden. Materialaufwand, Einkauf von Handelsware und Aufwendungen...


Binder, Ursula
Dr. Ursula Binder ist Professorin für Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Controlling an der TH Köln. Sie ist außerdem als Beraterin und Seminarleiterin tätig.

Ursula Binder

Dr. Ursula Binder ist Professorin für Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Controlling an der TH Köln. Sie ist außerdem als Beraterin und Seminarleiterin tätig.


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