Bogdandy / Grabenwarter / Claes | Handbuch Ius Publicum Europaeum | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 893 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

Bogdandy / Grabenwarter / Claes Handbuch Ius Publicum Europaeum

Band VII: Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Vergleich und Perspektiven

E-Book, Deutsch, 893 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm

ISBN: 978-3-8114-8813-7
Verlag: C.F. Müller
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der vorliegende Band VII vergleicht die europäische Verfassungsgerichtsbarkeit in der Perspektive des europäischen Rechtsraums. Er untersucht die Strukturen der Organisation, der Richterernennung, der Verfahren und der Argumentations- und Auslegungsmethoden, ihr Wirken in Staat und Gesellschaft, ihre Legitimität oder ihre Rolle in der Gewaltengliederung und komplettiert damit das Bild nach den Länderberichten in Band VI. Zu dieser vegleichenden Perspektive tritt eine Betrachtung hinzu, die das Verhältnis zum EuGH, zum EGMR und zur Venedig-Kommission sowie deren (verfassungsgerichtliche) Funktion beleuchtet. Der Band widmet sich schließlich den Herausforderungen, mit denen sich die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum aktuell konfrontiert sieht. Es werden historische, politische und theoretische Grundlagen und dogmatische Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit so dargestellt, dass die Diskussion um deren Rolle und weitere Entwicklung in diesem Rechtsraum nachhaltig befruchtet wird.
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Zielgruppe


Deutsche, europäische und internationale juristische Bibliotheken und Gerichte; deutsche und europäische Juristen in Wissenschaft und Praxis

Weitere Infos & Material


Pedro Cruz Villalón § 110 Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa
 I. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums: Begriffliche und methodologische Prämissen1 – 29   1. Einleitung1 – 7   2. Der Ausgangspunkt: Die justiziable Verfassung8 – 12   3. Zur „Dekonstruktion“ des heutigen Begriffs13 – 16   4. Zum zeitlichen Rahmen17 – 25   5. Die Perspektive des europäischen Rechtsraums26 – 29  II. Ansätze der Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Parallele Entwicklungen bis 191830 – 69   1. Richterliches Prüfungsrecht31 – 44    a) Eine fortdauernde Frage31 – 34    b) Die monarchische Schwierigkeit35 – 39    c) Die nationale Schwierigkeit40 – 42    d) Eine fast existenzielle Frage: Die Verfassung in den skandinavischen Ländern43    e) Der portugiesische Sonderweg: Diffuse Normenkontrolle in der Verfassung von 191144   2. Staatsgerichtsbarkeit (Verfassungsstreitigkeiten)45 – 56    a) Verfassungsorganstreit50 – 52    b) Föderale Streitigkeiten53 – 56   3. Bürgergerichtsbarkeit (Grundrechte-Gerichtsbarkeit)57 – 64   4. Zwischenbilanz bis 1918: Fragmente65 – 69  III. Verfassungsgerichtsbarkeit als evolutionäre europäische Errungenschaft: Konvergierende Entwicklungen seit 191870 – 164   1. Die Zwischenkriegszeit: Zwischen Kontinuität und Abbruch (1918–1939)71 – 99    a) Der lange Schatten des 19. Jahrhunderts: Kontinuitätslinien72 – 74     aa) Kontinuität im stabilen Konstitutionalismus72     bb) Kontinuität auch im neuen Konstitutionalismus73, 74    b) Der Fall Weimar, zwischen Kontinuität und Abbruch (1919–1933)75 – 80    c) Der Kelsenian moment81 – 98     aa) „Hauptstadt Wien“: Der Verfassungsgerichtshof (1920–1933)85 – 89     bb) Brno: Das tschechoslowakische Verfassungsgericht (1920–1938)90 – 94     cc) Madrid: Das „Tribunal de Garantías Constitucionales“ (1931–1939)95 – 97     dd) Liechtenstein (1925)98    d) Bilanz der Zwischenkriegszeit99   2. Konstante Ausbreitung der Verfassungsgerichte in Westeuropa (1945–1989)100 – 132    a) Die Nachkriegszeit: Verfassungsrestaurierung und Verfassungsneuschöpfung101 – 109     aa) Verfassungsrestaurierung: Der österreichische Verfassungsgerichtshof102, 103     bb) Hauptstadt Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht104 – 107     cc) Die Corte costituzionale108, 109    b) Übergangsjahre (1956–1974): Erste Schritte in der Umwandlung des französischen Conseil constitutionnel110 – 115    c) Verfassungsnachholung in Südeuropa (1974–1978)116 – 122     aa) Griechenland117     bb) Spanien118 – 120     cc) Portugal121, 122    d) Verfassungsgerichte via Verfassungsänderung: Belgien, Luxemburg, Andorra123 – 127    e) Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Grenze? Verfassungsinterpretation als primäre Aufgabe der Verfassungsgerichte128 – 132   3. Verfassungsgerichtsbarkeit ohne Mauer (1989–2009)133 – 162    a) Die Verfassungsgerichte der europäischen Wende135 – 153     aa) Polen139 – 141     bb) Ungarn142 – 146     cc) Tschechien147 – 149     dd) 1989: Ein harter Test für die Verfassungsgerichtsbarkeit150 – 153    b) Supranationale Verfassungsgerichte? EGMR und EuGH154 – 162     aa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte155, 156     bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union157 – 161     cc) Der Verbund der europäischen Verfassungsgerichte162   4. 1918–2009: Das Jahrhundert der Verfassungsgerichte163, 164  IV. Gesamtrückblick: Das Evolutionäre der Verfassungsgerichtsbarkeit in...


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