Buchwald / Wagner | Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 4, 78 Seiten

Reihe: Leipziger Masterarbeiten

Buchwald / Wagner Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

E-Book, Deutsch, Band 4, 78 Seiten

Reihe: Leipziger Masterarbeiten

ISBN: 978-3-86298-122-9
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung stehen dem Arbeitgeber fünf unterschiedliche Durchführungswege zur Auswahl. Gemessen am gebundenen Deckungskapital ist die Direktzusage nach wie vor der am meisten verbreitete Durchführungsweg. Hierbei verspricht der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine unmittelbare Versorgung bei Eintritt des Leistungsfalls und weist diese in Form von Pensions-rückstellungen in der Bilanz aus.

Mit zunehmender Globalisierung der Märkte konkurrieren die Unternehmen auch an den internationalen Finanzmärkten. Die für Direktzusagen typische Investition der gebundenen Mittel in den operativen Produktionsprozess des Arbeitgebers wird dabei – weil international nicht üblich – zunehmend als negativ gewertet. Damit einhergehen schlechtere Ratings und diese bedingen wiederum gesteigerte Kapitalkosten. Um dies zu vermeiden, haben in der jüngeren Vergangenheit viele deutsche Unternehmen erhebliche Anstrengungen unternommen, um den bilanziellen Ausweis von Pensionsverpflichtungen zu vermeiden.

Hierbei haben sich im Wesentlichen zwei Lösungsansätze etabliert: Zum einen die Übertragung der Pensionsverpflichtung auf einen Treuhänder im Rahmen eines so genannten Contractual Trust Arrangement (CTA), zum anderen der Wechsel auf einen extern finanzierten und bilanzneutralen Durchführungsweg.

Dipl.-Betriebswirt Mirko Buchwald, MBA, vergleicht die ökonomischen Auswirkungen beider Gestaltungsvarianten, simuliert die Belastungen des Unternehmens an einem konkreten Fall und bewertet die Ergebnisse anhand des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens. Auf Basis der Simulationsergebnisse gelangt der Autor zu allgemein gültigen Aussagen.

Die hohe Aktualität des Themas sowie die klaren Beschreibungen, Erörterungen und kritischen Auseinandersetzungen mit den Rechtsverhältnissen machen dieses Werk zum idealen Begleiter sowohl für die theoretisch als auch praktisch interessierte Leserschaft.
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Weitere Infos & Material


1;Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen;1
2;Vorwort des Herausgebers;6
3;Vorwort des Autors;8
4;Inhaltsverzeichnis;10
5;Abkürzungsverzeichnis;12
6;Abbildungsverzeichnis;16
7;Tabellenverzeichnis;18
8;1 Einleitung;20
8.1;1.1 Problemstellung;20
8.2;1.2 Abgrenzung des Themas;21
9;2 Unmittelbare Versorgungszusagen;22
9.1;2.1 Wesensmerkmale;22
9.2;2.2 Handelsrechtliche Bilanzierung nach geltendem Recht;24
9.3;2.3 Handelsrechtliche Bilanzierung nach Einführung des BilMoG;30
9.4;2.4 Steuerliche Auswirkungen beim Arbeitgeber;34
9.5;2.5 Steuerliche Auswirkungen beim Arbeitnehmer;35
9.6;2.6 Gesetzliche Insolvenzsicherung;36
10;3 Auslagerung durch Wechsel des Durchführungsweges;38
10.1;3.1 Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen;38
10.2;3.2 Überführung auf einen Pensionsfonds;39
10.3;3.3 Überführung auf eine Unterstützungskasse;47
11;4 Ausfinanzierung der Verpflichtung mittels CTA;54
11.1;4.1 Wesensmerkmale eines CTA;54
11.2;4.2 Ausprägungsformen;55
11.3;4.3 Bilanzielle Auswirkungen;56
12;5 Quantifizierung der Gestaltungsoptionen;60
12.1;5.1 Vorbemerkungen;60
12.2;5.2 Beschreibung der Ausgangssituation;60
12.3;5.3 Handelsrechtliche Bewertungsparameter;61
12.4;5.4 Definition weiterer Rahmenbedingungen;64
12.5;5.5 Ermittlung der Pensionsverpflichtung;66
12.6;5.6 Auslagerung auf einen Pensionsfonds;68
12.7;5.7 Auslagerung auf eine Unterstützungskasse;76
12.8;5.8 Kombination der Durchführungswege;76
12.9;5.9 Ausfinanzierung mittels CTA;77
13;6 Bewertung der Berechnungsergebnisse;80
13.1;6.1 Vergleich der Cash-Flow-Effekte;80
13.2;6.2 Vergleich auf Basis des Discounted Cash Flow;82
13.3;6.3 Ableitung allgemeingültiger Aussagen;86
14;7 Schlussbetrachtung;88
15;Literaturverzeichnis;92


4 Ausfinanzierung der Verpflichtung mittels CTA (S. 35-36)

4.1 Wesensmerkmale eines CTA

Unter einem Contructual Trust Arrangement (CTA) wird die Verschaffung einer zusätzlichen Insolvenzsicherung unter Einbeziehung eines Treuhänders verstanden. Diese Vereinbarung erfolgt ausschließlich auf privatrechtlicher Basis und ist weder im Betriebsrentengesetz noch im BGB geregelt. Ziel solcher Treuhandgestaltungen ist regelmäßig die Qualifizierung von Vermögensgegenständen als sog. plan assets.156 Nach IFRS157 und US-GAAP158 können Pensionsverpflichtungen mit plan assets saldiert werden und führen damit zu der gewünschten Bilanzverkürzung.

Mit der Einrichtung eines CTA ändert sich an der zu Grunde liegenden Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nichts. Es liegt weiterhin eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage vor und der Versorgungsberechtigte hat unverändert einen unmittelbaren Versorgungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Somit ergeben sich weder arbeits- noch steuerrechtliche Konsequenzen.

Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht erforderlich. Trotz privatrechtlicher Insolvenzsicherung mittels Treuhänder bleiben die Versorgungsanwartschaften und -leistungen weiterhin in voller Höhe insolvenzsicherungspflichtig beim PSVaG.161 Als Beitragsbemessungsgrundlage ist unverändert der steuerliche Teilwert nach § 6 a EStG heranzuziehen.162

4.2 Ausprägungsformen

Da es für CTA keine gesetzliche Definition gibt, haben sich in den letzten Jahren unterschiedlichste Gestaltungsvarianten am Markt etabliert.163 Wesentliches Merkmal aller Ausprägungsformen ist die rechtliche Übertragung von Vermögensgegenständen vom Arbeitgeber (Treugeber) auf einen Treuhänder. Wirtschaftlich bleiben die übertragenen Werte jedoch Teil des Betriebsvermögens. Die rechtliche Grundlage stellt ein Treuhandvertrag dar, in dem die Zweckbindung des Treuhandvermögens, die Verwendung des Treuhandvermögens bei Auflösung des Treuhandvertrages (in der Regel durch Insolvenz des Arbeitgebers) sowie weitere administrative Aspekte geregelt sind.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen alle vom Schuldner erteilten Aufträge.165 Damit geht auch die auf diesem Weg geschlossene Verwaltungstreuhand unter.166 Insofern sind zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzfall weitere Schritte erforderlich. Hierbei haben sich in der Praxis zwei Gestaltungsansätze herauskristallisiert.


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