Diegmann-Hornig / Jurgschat-Geer / Beine | Pflegebegutachtung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 227 Seiten

Diegmann-Hornig / Jurgschat-Geer / Beine Pflegebegutachtung

Lehrbuch für Sachverständige und Gutachter in der Pflege

E-Book, Deutsch, 227 Seiten

ISBN: 978-3-456-94000-7
Verlag: Hogrefe AG
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das erste Lehrbuch zur Pflegebegutachtung für Sachverständige und Gutachter in der Pflege:- bietet pflegefachliche Grundlagen über Pflegemodelle, -prozess und -assessment- beschreibt organisatorische Grundlagen- klärt die Rechtsstellung und rechtlichen Grundlagen der gutachterlichen Tätigkeit in der Pflege- beschreibt Aufgaben des gerichtlichen Sachverständigen, seine Rechte, Pflichten, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten- bietet Wissen und Fertigkeiten zur Beurteilung von Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen, Grundlagen nach SGB XI und Vorgaben der Pflegekassen sowie Kenntnisse der Dokumentenanalyse- erläutert, wie ein Auftrag übernommen und ein Gutachten angefertigt, abgefasst und abgerechnet wird- bietet konkrete Formulargutachten und -vorlagen.
Diegmann-Hornig / Jurgschat-Geer / Beine Pflegebegutachtung jetzt bestellen!

Zielgruppe


Pflegemanager, Pflegende

Weitere Infos & Material


1;Inhaltsverzeichnis;6
2;Vorwort;12
3;1 Pflegerische Grundlagen;14
3.1;Pflegemodell und Pflegeprozess;14
3.1.1;Einleitung;14
3.1.2;Zum Begriff «Pflegebedürftigkeit»;15
3.1.3;Modelle in der Pflege;17
3.1.4;Der Pflegeprozess;24
3.2;Assessment und Assessmentinstrumente;37
3.2.1;Einsatzmöglichkeiten;39
3.2.2;Instrumente zur Begutachtung;41
3.2.3;Spezielle Messinstrumente;53
3.2.4;Geriatrisches Assessment;58
3.2.5;Tests bei kognitiven Leistungs-einbußen und Demenz;60
3.2.6;Resident Assessment Instrument;60
3.2.7;Zusammenfassung;65
4;2 Organisatorische Grundlagen;70
4.1;Einleitung;70
4.2;Der Sozialstaat;70
4.2.1;Grundprinzipien der sozialen Sicherung;71
4.2.2;Staatsausgaben für Sozialleistungen;73
4.2.3;Soziodemographische Entwicklung;75
4.3;Gesundheit als Wirtschaftsgut;75
4.3.1;Die Zahl der Beschäftigten;77
4.3.2;Das Gesundheitswesen als Wirtschafts- und Wachstumsfaktor;78
4.4;Entwicklungen im Gesundheitswesen;79
4.4.1;Die GKV-Gesundheitsreform 2000;79
4.4.2;Die soziale Pflegeversicherung;82
4.5;Organisationsstrukturen Leistungsanbieter;86
4.5.1;Organisationsformen in Einrichtungen der Altenpflege;86
4.5.2;Organisationsformen im Krankenhaus;89
4.5.3;Netzwerke;89
4.5.4;Leistungsarten;90
4.5.5;Die Leistungserstellung;93
4.6;Wirtschaftliche Betrachtungen auf betrieblicher Ebene;99
4.6.1;Einblick in die kaufmännische Buchführung;99
4.6.2;Grundsätze der Entgeltermittlung;102
4.6.3;Auswirkungen der Pflegestufen auf den Personalbedarf;104
4.6.4;Auswirkung der Pflegestufen auf den wirtschaftlichen Erfolg;105
4.7;Steuerliche Berücksichtigung selbstständiger und/ oder neben-berufl icher Tätigkeit;108
4.7.1;Einkommenssteuer;108
4.7.2;Buchführungs- und Aufzeichnungspfl icht;108
4.7.3;Gewerbesteuer;109
4.7.4;Umsatzsteuer;109
5;3 Rechtliche Grundlagen;112
5.1;Einleitung;112
5.2;Grundbegriffe;112
5.2.1;Der Begriff «Recht» und die Rechtsquellen;112
5.2.2;Abgrenzung öffentliches Recht/ Privatrecht;113
5.2.3;Das Grundgesetz;114
5.2.4;Grundrechte;115
5.3;Aufbau und Grundsätze der Gerichtsbarkeit;116
5.3.1;Die Zivilgerichtsbarkeit;116
5.3.2;Die Strafgerichtsbarkeit;122
5.3.3;Die Verwaltungsgerichtsbarkeit;123
5.3.4;Die Sozialgerichtsbarkeit;125
5.3.5;Die Arbeitsgerichtsbarkeit;126
5.4;Rechtsstellung des gerichtlich bestellten Sachverständigen;127
5.4.1;Die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstellung Die Pfl icht zur Prüfung der sachlichen Zuständigkeit;127
5.4.2;Das Gutachtenverweigerungsrecht;128
5.4.3;Ablehnung und Ausschluss;128
5.4.4;Die Pflicht zur Mitteilung von Zweifeln und besonders hohen Kosten;130
5.4.5;Die Pflicht zur Herausgabe von Akten;130
5.4.6;Wahrheitspflicht und Vollständigkeitspfl icht;131
5.4.7;Die Pflicht zur Ablieferung des Gutachtens;132
5.4.8;Die Pflicht zum persönlichen Erscheinen;132
5.4.9;Rechtsfolgen von Verstößen des Sachverständigen;133
5.4.10;Vergütung;133
5.4.11;Verfahren der Bestellung eines Sachverständigen;135
5.5;Vertrags- und Haftungsrecht des Privatgutachters;136
5.5.1;Allgemeines Vertragsrecht;136
5.5.2;Allgemeine Geschäftsbedingungen als Sonderform vertraglicher Vereinbarungen;141
5.5.3;Das Werkvertragsrecht;142
5.5.4;Privates Haftungsrecht;143
5.6;Strafrecht;144
5.6.1;Die Straftat;144
5.6.2;Straftatbestände;145
5.6.3;Rechtfertigungsgründe;148
5.7;Das Sozialversicherungsrecht;149
5.7.1;Allgemeine Regeln;150
5.7.2;Die einzelnen Sozialver-sicherungs zweige;152
6;4 Grundlagen der Tätigkeit als Pflegesachverständiger;160
6.1;Einleitung;160
6.2;Der Sachverständige;160
6.3;Die Unabhängigkeit des Sachverständigen;161
6.4;Definition und Aufgaben des gerichtlichen Sachverständigen;162
6.4.1;Definition;162
6.4.2;Aufgaben;163
6.5;Was ein Sachverständiger nicht tun sollte;163
6.5.1;Fachliche Eitelkeit;164
6.5.2;Unzulässige Delegation der Verantwortung;164
6.5.3;Unzulässige Ermittlung;164
6.5.4;Überforderung des richterlichen Verständnisses;165
6.5.5;Unzulässige Ausflüge in rechtliche Fragen;165
6.5.6;Irreführende Expertisen;165
6.6;Als gerichtliche Sachverständige in Frage Kommende;166
6.7;Beziehungen zwischen Sachverständigem und Gericht;166
6.8;Zur Souveränität des Sachverständigen;170
6.9;Die Auswahl des Sachverständigen;171
6.10;Die Ablehnung des Sachverständigen;172
6.11;Die Begutachtungspflicht;174
6.12;Die Pflichten des Sachverständigen;175
6.13;Zum Selbstverständnis des Sachverständigen;176
7;5 Die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen;178
7.1;Einleitung;178
7.2;Grundlagen nach SGB XI und Vorgaben der Pfl egekassen;178
7.2.1;Die Pflegeversicherung;178
7.2.2;Wesentliche Paragraphen des SGB IX, XI und XII;179
7.2.3;Definition der Pflegebedürftigkeit;179
7.2.4;Leistungsvoraussetzungen;179
7.2.5;Stufen der Pflegebedürftigkeit;179
7.2.6;Umgang mit den Begutachtungs-richtlinien;180
7.2.7;Beurteilung eingeschränkter Alltagskompetenz;182
7.3;Dokumentenanalyse;183
7.3.1;Sozialgerichtsverfahren;183
7.3.2;Analyse und Verwertung eines MDK- Gutachtens;185
7.3.3;Analyse und Verwertung weiterer Dokumente;193
7.3.4;Sonstige Verfahren;193
8;6 Auftragsübernahme, Anfertigung und Abrechnung einer Expertise;196
8.1;Einleitung;196
8.2;Übernahme des Auftrags für eine Expertise;196
8.2.1;Übernahme eines Gerichtsauftrags;196
8.2.2;Übernahme einer Expertise im Privatauftrag;198
8.3;Vorbereitung des Hausbesuchs;200
8.4;Der Hausbesuch;201
8.5;Die schriftliche Abfassung der Expertise;201
8.5.1;Vorbereitung;202
8.5.2;Die Gliederung;202
8.5.3;Der Abschluss des Auftrags;208
8.6;Das mündliche Gutachten;208
8.6.1;Vorbereitung auf das mündliche Gutachten;210
8.6.2;Zum Verhalten des Pfl egesachverständigen bei Gericht;210
8.6.3;Zur Souveränität des Sachverständigen;210
8.6.4;Umgang mit Fehlern;211
9;Anhang – Formulargutachten;214
10;Verzeichnis der Herausgeberinnen und MitarbeiterInnen;222
11;Abkürzungsverzeichnis;224
12;Sachwortverzeichnis;226


3 Rechtliche Grundlagen (S. 111-112)

3.1 Einleitung

Dieses Kapitel bietet eine systematische Darstellung der Rechtsbereiche, mit denen ein Sachverständiger in Berührung kommt bzw. kommen kann. Der Text verzichtet im Wesentlichen auf wörtliche Gesetzeszitate, enthält jedoch durchgehend die Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Bei Bedarf kann der Gesetzestext zur Vertiefung hinzugezogen werden. Für das Verständnis ist die Gesetzeslektüre jedoch nicht zwingend erforderlich.

Der Deutsche Taschenbuch Verlag hat mit den bekannten Beck-Texten eine beliebte Reihe herausgebracht, in der die Gesetzbücher einzeln oder in kleineren Sammlungen erhältlich sind. Empfehlenswert sind hier die Bände «SGB», «SGB XI», «ZPO» und «BGB». In gleichem Maße empfehlenswert ist die jährlich aktuell erscheinende Ausgabe der «Gesetze für Sozialberufe» des Nomos-Verlages. Hier sind nahezu alle wesentlichen Vorschriften in einem Band zusammengefasst. Die wenigen Gesetze, die in dieser Sammlung fehlen, insbesondere §§ 402 ff . der Zivilprozessordnung (ZPO) und das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), können problemlos über das Internet oder mit einem Einzelband der Beck-Texte ergänzt werden. Unter www.bundesgesetze.juris.de fi nden sich die jeweils aktuellen Versionen der Gesetzestexte.

3.2 Grundbegriffe

Um den Einstieg in das Th emengebiet «Recht» zu vereinfachen und erleichtern, sollen hier vorab kurz die wichtigsten Grundbegriff e des Rechts dargestellt und erläutert werden.

3.2.1 Der Begriff «Recht» und die Rechtsquellen

Eine gängige Defi nition des Begriff s «Recht» lautet: «Recht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen regeln». Dabei geht unsere Rechtsordnung zwar vom Grundsatz des geschriebenen Rechts aus, erkennt aber auch das ungeschriebene Recht, das so genannte Gewohnheitsrecht, als gültiges Recht an. Geschriebenes Recht fi ndet sich im Grundgesetz, in Gesetzen, Rechtsverordnungen, Satzungen und Verträgen. Gesetze und Rechtsverordnungen unterscheiden sich durch den Gesetzgeber (s. a. Kasten): Gesetze werden von der Legislative, der gesetzgebenden Gewalt erlassen. Sie durchlaufen also das vom Grundgesetz vorgegebene Gesetzgebungsverfahren, an welchem Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und schließlich auch der Bundespräsident, wenn auch nur durch seine Unterschrift , beteiligt sind.

Rechtsverordnungen werden hingegen von der Exekutive erlassen, also von den Ministerien und der Bundesregierung. Als Voraussetzung für deren Erlass von Rechtsverordnungen benötigt die Exekutive jedoch eine gesetzliche Ermächtigung. So ist die gesetzliche Unfallversicherung durch ein Gesetz, das Sozialgesetzbuch (SGB) VII, geregelt. In diesem Gesetz, namentlich in § 9 SGB VII, fi ndet sich aber auch die Ermächtigung für die Bundesregierung, eine Rechtsverordnung über Berufskrankheiten zu erlassen. Dieses Prinzip fi ndet sich auch auf Landesebene wieder, wo z. B. die Grundsätze schulischer Fragen in den Schulgesetzen geregelt sind, die von den Landtagen erlassen werden.

Die Regelung der Einzelheiten wird in den Schulordnungen vorgenommen, die von den Kultusministerien erlassen werden. Satzungen unterscheiden sich von Gesetzen und Rechtsverordnungen durch ihren Geltungsbereich, denn sie gelten nicht für jedermann, sondern nur für den Personenkreis, der sich in ihrem Geltungsbereich befi ndet (z. B. Prüfungsordnungen als Satzungen der Industrie- und Handelskammern, die nur für ihren Kammerbezirk gelten oder – im Privatbereich – Vereinssatzungen).


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