Doralt | Steuerrecht 2022 | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 300 Seiten

Doralt Steuerrecht 2022

E-Book, Deutsch, 300 Seiten

ISBN: 978-3-214-02139-9
Verlag: MANZ Verlag Wien
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Auf den „Doralt" ist Verlass:23. Auflage - seit mehr als 20 Jahren, jedes Jahr neu, jedes Jahr aktuell! Ausgewogen und zuverlässig informiert Sie der „Doralt 2022“ auch in diesem Jahr wieder über das geltende Steuerrecht mit allen Neuerungen und Gesetzesänderungen durch die Ökosoziale Steuerreform 2022. Als aktuelle Gesamtdarstellung des Steuerrechts zum Stand 1. 3. 2022 gibt Ihnen das Werk wie gewohnt Sicherheit in allen Bereichen des Steuerrechts.Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht, zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis.  Nützen Sie das Abonnement (und sparen Sie zugleich 20%): jährliche Aktualisierung, keine Neuerungen verpassen, automatische Zusendung.Der „Doralt 2022“ ist auch als E-Book unter manz.ciando.com erhältlich:Der Bestseller zum Steuerrecht bequem für unterwegs!
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Kleine Stilkunde „Einer plagt sich immer – der Autor oder der Leser“ Der frühere Justizminister und Vizekanzler, Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter, meinte in einem Interview: „Dass Gesetzestexte zu kompliziert sind, bekomme ich in letzter Zeit oft um die Ohren gehauen – mit Recht“ (Standard 24. 9. 2016). Ebenso hat die ehemalige Präsidentin des OGH, Frau Dr. Irmgard Griss, die bessere Verständlichkeit von Gerichtsentscheidungen eingemahnt. Dazu passend bescheinigt eine Diplomarbeit über die Sprache des VwGH und des VfGH den höchstrichterlichen Entscheidungen eine „auffallend überdurchschnittliche Satzlänge“; durch die langen Nebensätze entstünden häufig „lang gezogene Spannsatzrahmen mit einem beträchtlichen und unter Umständen verständnishemmenden Spannungsbogen“ (Judith Langthaler). Ein Richter meinte dazu allerdings, es sei ihm kein Gesetz bekannt, das ihm vorschreibt, er müsse sich um Verständlichkeit bemühen. Ein anderer, auch als Fachautor bekannter Jurist meinte ähnlich, lange Sätze und Schachtelsätze seien Geschmacksache. Von einem früheren Legisten im BMF ist bekannt, dass er sich in Schachtelsätzen „baden“ konnte. Es geht allerdings nicht darum, welcher Stil dem Verfasser eines Textes gefällt oder nicht gefällt, entscheidend ist vielmehr, dass der Leser den Text möglichst leicht versteht. Das muss unser Anliegen sein, gleichgültig, ob es sich um einen Fachbeitrag, um einen Schriftsatz an eine Behörde, ein Urteil oder um ein Gesetz handelt. Konstruktive Kritik am fremden Text: Eine bewährte Methode, seinen eigenen Stil zu verbessern, ist die „konstruktive Kritik am fremden Text“. Da wir in unseren eigenen Text „selbstverliebt“ sind, erkennen wir die Mängel leichter am fremden Text. – Es mag mühsam sein, hat aber einen hohen Lerneffekt, wenn wir versuchen, einen schwer verständlichen fremden Text umzuformulieren, um ihn lesbar zu machen. Übrigens: Es gibt Stilfibeln, mit wertvollen Anregungen, zB von Wolf Schneider. Tonio Walter und Michael Schmuck haben eigene Stilfibeln für Juristen geschrieben. Univ.-Prof. Dr. Fritz Schönherr hat an unserer Fakultät eigene Seminare für Legistik veranstaltet (siehe auch Fritz Schönherr, Sprache und Recht, Verlag Manz). Werner Doralt 1. Regel: Vermeiden Sie lange Sätze Lange Sätze mit oft mehr als 50, gelegentlich sogar mehr als 100 Wörtern sind einer der häufigsten Gründe, weshalb ein Text schwer lesbar ist. Daher ist eine der einfachsten Methoden, verständlicher zu schreiben: lange Sätze vermeiden. Im Anhang finden Sie – als abschreckendes Beispiel – einen Satz mit 133 Wörtern aus einer Entscheidung des OGH. Zählen Sie die Wörter in Ihren Sätzen: Ab 20 Wörtern sollten Sie vorsichtig werden, je mehr Wörter, desto mehr leidet die Verständlichkeit. Lösen Sie Nebensätze in selbständige Sätze auf (zB statt einen Nebensatz mit „weil“ anzufangen, können Sie einen neuen Hauptsatz mit „denn“ einleiten). Ausnahmen gibt es zB dann, wenn Ausführungen nur aneinandergereiht werden. 2. Regel: Vermeiden Sie Schachtelsätze Schachtelsätze machen einen Satz insbesondere dann schwer verständlich, wenn er lang ist, oder wenn mehrere Schachtelsätze hintereinander gereiht sind. Besonders erschwerend wirken Schachtelsätze, wenn sie Subjekt und Prädikat durch lange Nebensätze trennen. Lange Sätze verbunden mit Schachtelsätzen sind die häufigsten Ursachen für einen schwer verständlichen Text. Indem Sie lange Sätze mit Schachtelsätzen vermeiden, gewinnen Sie bereits erheblich an Verständlichkeit. Beispiel: § 12 Abs 1 Z 1 UStG (Vorsteuerabzug): „. . . Besteuert der Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) – ausgenommen Unternehmen iS des § 17 Abs 1 zweiter Satz – und übersteigen die Umsätze nach § 1 Z 1 und 2 – hierbei bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung außer Ansatz – im vorangegangenen Veranlagungszeitraum 2.000.000 Euro nicht, ist zusätzliche Voraussetzung, dass die Zahlung geleistet worden ist . . .“ (idF vor dem AbgÄG 2016). Alternative: „. . . Versteuert der Unternehmer nach vereinnahmten Entgelten, muss außerdem die Zahlung geleistet sein; dies gilt nicht für Unternehmen, deren Umsätze im vorangegangenen Veranlagungsjahr 2.000.000 Euro überstiegen haben, wobei Umsätze von Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung außer Betracht bleiben, und für Unternehmungen iS des § 17 Abs 1 zweiter Satz . . .“ Anmerkung: Richtig heißt es natürlich „Versteuert der Unternehmer . . .“ und nicht „Besteuert . . .“ Die Hauptaussage ist durch Einschübe und Schachtelsatz zerrissen, gehört aber vorangestellt, die Ausnahmen gehören nachgereiht. Damit werden gleichzeitig die Verschachtelungen aufgelöst. Als Ausnahmen gehören die Unternehmen mit hohen Umsätzen den Versorgungsunternehmungen (§ 17 Abs 1 zweiter Satz) vorangereiht, weil sie für den Normadressaten die idR wichtigere Ausnahme sind. Beispiel: § 28 a FinstrG: Ein Beispiel, wie selbst ein Satz mit „nur“ rund 40 Wörtern absolut unverständlich sein kann (siehe Anhang). 3. Regel: Machen Sie Absätze Gliedern Sie den Text zumindest mit Absätzen, nach Möglichkeit auch mit Zwischenüberschriften. Das zwingt Sie, den Text zu strukturieren, und macht den Text für den Leser leichter verständlich. 4. Regel: Verwenden Sie „dass“-Sätze sparsam Unnötige „dass“-Sätze machen den Text holprig und stören den Lesefluss (wirken „wie eine Hacke“). Noch schlimmer ist es, wenn es sich um Treppensätze handelt (mehrere „dass“ in einem Satz). Gerade in juristischen Texten ist der Satz vor dem „dass“-Satz häufig nur kurz und ohne relevante Aussage; erst der oft lange Nebensatz enthält die Hauptaussage. Nach dem ersten nichtssagenden Hauptsatz, ist die Hauptaussage bereits im ersten Nebensatz. Beispiele: –  § 20 EStG normiert, dass . . . Alternative: Nach § 20 EStG –  Der Autor vertritt die Auffassung, dass . . . 1. Alternative: Wie der Autor erklärt . . . 2. Alternative: Der Autor kommt zu folgendem Ergebnis: . . . –  Voraussetzung ist, dass . . . 1. Alternative: Das gilt nur, wenn 2. Alternative: Voraussetzungen sind: –  Es ist bekannt, dass es unzulässig ist, dass in öffentlichen Räumen geraucht wird. 1. Alternative: Es ist bekannt, dass in öffentlichen Räumen nicht . . . 2. Alternative: Wie bekannt, darf in öffentlichen Räumen nicht . . . –  Bemerkenswert ist, dass sich auch das Bezirksgericht für unzuständig erklärt hat. 1. Alternative: Bemerkenswerterweise hat sich auch . . . 2. Alternative: Im Übrigen hat sich auch das Bezirksgericht . . . –  Die Rechtslage sieht nunmehr vor, dass . . . Alternative: Nach der neuen Rechtslage . . . –  Der VwGH vertritt die Auffassung, dass . . . 1. Alternative: Nach Auffassung des VwGH . . . 2. Alternative: Wie der VwGH entschieden hat . . . 3. Alternative: Der VwGH kam zu folgendem Ergebnis: . . . –  Der VwGH bestätigt die geltende Auffassung, dass . . . Alternative: Der VwGH bestätigt die geltende Auffassung, nach der . . . Besonders hässlich sind „dass, wenn“-Sätze.   Beispiel: –  Es gibt den Grundsatz, dass, wenn der Gesetzgeber unterschiedliche Begriffe verwendet, er auch Unterschiedliches meint. Notwendig ist ein „dass“-Satz, wenn der vorangehende Satz eine wichtige Aussage enthält; dann wirkt er auch nicht holprig. –  Der Kläger konnte nicht beweisen, dass . . . –  Die Zeit verging so schnell, dass . . . 5. Regel: Verwenden Sie „da“ und „weil“ richtig Der Begründungssatz wird mit „da“ eingeleitet, wenn er dem Satz mit der Folgeaussage vorangeht. Dagegen wird der Begründungssatz mit „weil“ eingeleitet, wenn er dem Satz mit der Folgeaussage nachgereiht...


em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrte Finanzrecht an der Universität Wien.


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