Eisenmenger FORSI-Jahresband 2023 Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Neuregelungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz und Drohnen

E-Book, Deutsch, 204 Seiten

Reihe: Schriftenreihe des Forschungsinstituts für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI) 3

ISBN: 978-3-415-07610-5
Verlag: Richard Boorberg Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Das Forschungsinstitut für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI)
Das Forschungsinstitut für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI) hat seine Arbeit an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg im Jahr 2023 zu aktuellen rechtlichen Grundlagenfragen der Sicherheitswirtschaft, der Unternehmenssicherheit sowie der Zusammenarbeit mit der Polizei fortgesetzt. Dieser FORSI-Jahresband dokumentiert die Ergebnisse der FORSI-Veranstaltungen und der FORSI-Aktivitäten des Jahres 2023.

Der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS)
Teil 1 befasst sich mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) unter Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens für Staat, KRITIS-Betreiber und Sicherheitswirtschaft. Enthalten sind die Ergebnisse der 3. FORSI-Sicherheitstagung 2023.

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und von Drohnen
Teil 2 dokumentiert den 3. FORSI-Expertenworkshop 2023 mit Blick auf die Neuregelungen zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und von Drohnen. Teil 3 thematisiert Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizei und Sicherheitswirtschaft in den Bundesländern und Kommunen, bewertet diese und zeigt Perspektiven auf.
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Grußwort BDSW zur 3. FORSI-Sicherheitstagung
komm. HGFin Cornelia Okpara Sehr geehrter Polizeipräsident Meyer, lieber Professor Eisenmenger, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, auch in diesem Jahr in Hamburg wieder eine FORSI-Sicherheitstagung mit hochkarätigen Referenten durchzuführen. Heute stehe ich hier als kommissarische Hauptgeschäftsführerin (HGF) des BDSW. Wie wir am Montag in einer Presse-Information bekannt gegeben haben, wird die Position der HGF ab 1. November dann von Dr. Peter Schwark übernommen. Dr. Schwark (54) bringt vielfältige Erfahrungen aus seiner erfolgreichen Karriere in Wirtschaftsverbänden mit. Der diplomierte und promovierte Volkswirt, da gibt es dann schon eine Gemeinsamkeit zu unserem ehemaligen HGF, Prof. Dr. Olschok, begann 1995 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für „Allgemeine Wirtschaftspolitik“ beim Bundesverband der Deutschen Industrie in Köln. Bereits ein Jahr später wurde er Referent im Büro des Präsidenten und der Hauptgeschäftsführung. 1999 wechselte Schwark zum GDV nach Berlin, wo er unter anderem die Bereiche „Sozialpolitik“ sowie „Presse und Information“ verantwortete, bevor er 2008 zum Mitglied der Geschäftsführung berufen wurde. Seit 2020 ist er Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. Wir freuen uns sehr, dass Dr. Schwark die anspruchsvolle Aufgabe als Hauptgeschäftsführer der Verbände der Sicherheitswirtschaft übernehmen wird. Wir befinden uns gerade in einer entscheidenden Phase mit der Entwicklung des neuen Sicherheitsgewerbegesetzes, den Auswirkungen der Mindestlohnpolitik der Regierung und der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt. Hier benötigen die Mitgliedsunternehmen eine starke Unterstützung von Verbandsseite. Ich freue mich schon sehr auf die Zusammenarbeit. Meine Damen und Herren, ich möchte in meinen Ausführungen kurz auf die folgenden Punkte eingehen: – Wie stellt sich die aktuelle Situation für unsere Branche dar?
– Die kommende Tarifrunde im Sicherheitsgewerbe
– Referentenentwurf zum Sicherheitsgewerbegesetz
– Stellungnahme zum Dachgesetz KRITIS
I. Wie stellt sich die aktuelle Situation für unsere Branche dar?
Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Folgen auf die Sicherheitslage in Europa und Deutschland, die Flüchtlingsbewegungen und der Umbau der Energiesicherung für den Industriestandort Deutschland haben sich wie noch nie zuvor in den letzten zehn Jahren auf das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft und die Branche im Ganzen ausgewirkt. Die Nachfrage nach Sicherheitsdienstleistungen steigt stetig an. Demgegenüber steht die Nachfrage nach Arbeits- und Fachkräften, die wir nicht immer erfüllen können. Das liegt sicherlich nicht nur am Lohn, denn insbesondere in dem Bereich der Luftsicherheit, mit einem Stundenlohn von über 20 Euro, haben wir enorme Probleme, geeignete Mitarbeiter zu gewinnen. Dringend notwendig ist eine Aufwertung des Images und der Tätigkeiten, denn in Zukunft wird es noch mehr erforderlich sein, Mensch und Technik zu verbinden, und damit einher gehen gestiegene Anforderungen an die Tätigkeit. Wir als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband gemeinsam mit den Sozialpartnern müssen hieran verstärkt arbeiten. Im Bereich der Luftsicherheit haben wir dazu jüngst eine Imagekampagne gestartet. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die Anerkennung muss aus der Branche selbst und in den Unternehmen erwachsen. Da gibt es noch einiges zu tun. II. Die kommende Tarifrunde im Sicherheitsgewerbe
Kommen wir nun zu meinem Steckenpferd, der Tarifpolitik. Im letzten Jahr wurde die Tarifpolitik des BDSW erneut vom gesetzlichen Mindestlohn stark beeinflusst. Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 mit einem Stundensatz von 8,50 Euro eingeführt. Bereits zwei Jahre später wurde die Verdienstuntergrenze auf 8,84 Euro angehoben. Danach gab es jährlich weitere Erhöhungen. 2021 wurde der Mindestlohn dann nicht nur zum Jahreswechsel angehoben, sondern ein zweites Mal in der Jahresmitte auf 9,60 Euro pro Stunde. Im Jahr 2022 folgten sogar drei weitere Steigerungen: Am 1. Januar stieg der Mindestlohn in Deutschland auf 9,82 Euro, zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro und zum 1. Oktober 2022 auf aktuell 12,00 Euro. Das Sicherheitsgewerbe ist geprägt durch ein erfolgreiches Tarifvertragssystem. Sowohl die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 als auch die Einmischung der Politik in die Arbeit der Mindestlohnkommission durch die außerordentliche gesetzliche Mindestlohnanhebung auf 12,00 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 war und ist eine erhebliche Belastung dieser Lohngestaltung. Es wurde in eine Vielzahl von laufenden Tarifverträgen eingegriffen. Daher wurden in fast allen Landesgruppen die Tarifverhandlungen vorzeitig aufgenommen, denn in allen Tarifverträgen gab es Löhne unterhalb der neuen gesetzlichen Mindestlohngrenze. Ziel war es, die Löhne oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes anzusiedeln. Dazu mussten Auslösungsvereinbarungen der noch laufenden Tarifverträge mit den Sozialpartnern getroffen werden. Um das Gefüge insgesamt stimmig zu halten, sollten auch die höheren Lohngruppen von dem Neuabschluss profitieren. Mit 13 Euro Stundengrundlohn liegen wir in allen Bundesländern, Bayern sogar mit 13,50 €, in der untersten Lohngruppe deutlich über dem Mindestlohn. Bereits im Oktober werden wir wieder in Verhandlungen mit den Sozialpartnern eintreten und müssen dann auf den Weg einer „normalen“ Tarifrunde zurückkehren. Die Mindestlohnerhöhung auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 hat uns positiv überrascht. Erste Forderungen von ver.di in Höhe von 13,5 % bis rund 20 % liegen bereits vor. Da sind wir dann noch weit weg von einer normalen Tarifrunde, zumal die Inflation stetig zurückgeht. Versuche, in einen bundesweiten Tarifvertrag zu gehen, sind weiterhin leider nicht in Sicht. III. Referentenentwurf zum Sicherheitsgewerbegesetz
Der BDSW begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (SiGG)“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), sieht aber an vielen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Positiv ist hervorzuheben, dass das Gesetz den modernen Namen Sicherheitsgewerbegesetz tragen soll und sich erstmalig auch auf die sog. Inhouse-Security erstreckt. Wir vermissen aber insbesondere, dass der SiGG-Gesetzentwurf bisher überhaupt keine Anforderungen an Sicherheitspersonal enthält, das mit dem Schutz von KRITIS-Anlagen befasst ist. Dies verwundert sehr, da gerade Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Verlautbarungen ständig dem Schutz von KRITIS-Anlagen höchste Priorität einräumt. Die Analyse des SiGG-Referentenentwurfes zeigt, dass an vielen Stellen noch Nachbesserungsbedarf besteht. Die zuverlässige Einhaltung neu definierter Qualitäts- und Sicherheitsstandards setzt voraus, dass die Anforderungen unter angemessener Berücksichtigung der gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen gebildet werden. Anderenfalls drohen die neuen gesetzlichen Vorgaben ein Hemmnis zu werden, das letztlich eine Schwächung des Sicherheitsniveaus zur Folge hat, statt ein höheres Maß an Sicherheit zu bewirken. So hält der BDSW eine Erhöhung von Anforderungen insoweit für unverhältnismäßig, als bereits durch spezialgesetzliche Regelungen wie z.B. dem LuftSiG oder dem UZwGBw ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Zudem ergibt sich aus den vorgesehenen kurzen Übergangsvorschriften im Kontext mit der umfassenden Ausweitung des Sachkundeerfordernisses und begrenzter IHK-Prüfungskapazitäten eine erhebliche Gefahr in Bezug auf die Sicherung besonders sicherheitssensibler Bereiche. Durch eine konsequente Beschränkung aller Verfahrensabläufe auf das gebotene Maß, insbesondere im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen, kann nach Überzeugung des Verbandes ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Sicherheitsstandards geleistet und zugleich der Bürokratieabbau gefördert werden. Für uns ist zudem besonders wichtig, dass das sog. Bestbieterprinzip im SiGG fest für die Vergabe öffentlicher Aufträge verankert wird. Bei der Vergabe sind zwingend qualitative Kriterien im Rahmen einer angemessenen und ausgewogenen Gewichtung zwischen Qualität und Preis, mindestens im Verhältnis von 60 zu 40, zu berücksichtigen. Nur so kann eine Billigstvergabe beendet werden. IV. Stellungnahme zum Dachgesetz KRITIS
Das Sicherheitsgewerbe ist kein eigenständiger KRITIS-Sektor und damit auch nicht primär Normadressat des KRITIS-Dachgesetzes. Der BDSW hat auch nicht die Anerkennung des gesamten Sicherheitsgewerbes als eigenständigen KRITIS-Sektor angestrebt. Es sollte aber im KRITIS-Dachgesetz im Sinne eines All-Gefahren-Abwehransatzes zur Resilienzsteigerung ausdrücklich klargestellt werden: Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Sicherheits-Dienstleister bedienen, dürfen nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Bei der...


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