Fehrenbacher / Tavakoli | Besteuerung der GmbH & Co. KG | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 209 Seiten, eBook

Fehrenbacher / Tavakoli Besteuerung der GmbH & Co. KG

E-Book, Deutsch, 209 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9305-2
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



In der GmbH & Co. KG wird die Haftung durch die GmbH übernommen und ist entsprechend beschränkt. Diese klassische Personengesellschaft hat neben dem haftungsrechtlichen Vorteil auch zahlreiche steuerrechtliche Vorteile. Das Werk geht dabei auf alle relevanten Fragen ein und ist damit ein echtes Praktikerwerk für den schnellen und fundierten Zugriff zum Thema.

Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher lehrt an der Universität Trier und ist als Lehrbuchautor auf dem Gebiet des Steuerrechts didaktisch besonders ausgewiesen. Rechtsanwalt Dr. Anusch Tavakoli ist langjähriger Praktiker im Gesellschafts- und Steuerrecht einer rennommierten Kanzlei in Stuttgart.
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1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Abkürzungsverzeichnis;16
4;Literaturverzeichnis;18
5;§ 1 Die GmbH & Co. KG;20
5.1;A. Grundlagen;20
5.2;B. Vorzüge einer GmbH & Co. KG;20
5.2.1;I. Personengesellschaft mit beschränkter Haftung;21
5.2.2;II. Gesellschaftsrechtlicher Einfluss ohne Haftung;21
5.2.3;III. Trennung von Kapital und Herrschaft;22
5.2.4;IV. Erleichterte Kapitalbeschaffung;23
5.2.5;V. Publikums-Kommanditgesellschaft;24
5.2.6;VI. Versterben des Komplementärs;25
5.3;C. Erscheinungsformen;25
5.3.1;I. Persönliche Haftung durch GmbH und eine natürliche Person;25
5.3.2;II. Die personenidentische GmbH & Co. KG;26
5.3.3;III. Die nichtpersonenidentische GmbH & Co. KG;26
5.3.4;IV. Einheitsgesellschaft ;27
5.3.4.1;1. Gesellschaftsrechtlicher Gleichlauf;27
5.3.4.2;2. Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit;27
5.3.4.3;3. Interne Willensbildung;27
5.3.4.4;4. Gläubigerschutz;28
5.3.5;V. Mehrstufige GmbH & Co. KG;29
5.4;D. Die KG mit Komplementären anderer Rechtsform;30
5.4.1;I. Aktiengesellschaft;30
5.4.2;II. Ausländische Komplementärgesellschaft;31
5.4.3;III. Stiftung ;32
5.4.3.1;1. Allgemeines;32
5.4.3.2;2. Mitbestimmungsfreiheit;33
5.5;E. Die GmbH & Co. KGaA;34
5.5.1;I. Gesellschaftsrechtliche Struktur;34
5.5.2;II. Besonderheiten der GmbH & Co. KGaA;34
5.5.3;III. Steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KGaA;35
6;§ 2 Die Gründung der GmbH & Co. KG;36
6.1;A. Gesellschafts- und handelsrechtliche Regeln;36
6.1.1;I. Gründung der KG;36
6.1.2;II. Gründung der GmbH ;38
6.1.2.1;1. Abschluss des Gesellschaftsvertrages;38
6.1.2.2;2. Der Unternehmensgegenstand;39
6.1.2.3;3. Erbringung des Stammkapitals;40
6.1.2.4;4. Erhalt des Stammkapitals;41
6.2;B. Ertragsteuerrecht;41
6.2.1;I. Steuersubjekt;42
6.2.2;II. Mitunternehmerschaft;42
6.2.3;III. Gründung durch Bar- und Sacheinlage ;43
6.2.3.1;1. Gründung durch Bareinlage;43
6.2.3.2;2. Gründung durch Sacheinlage einzelner Vermögensgegenstände;44
6.2.3.3;3. Gründung durch Einbringung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils;47
6.2.3.4;4. Bewertungswahlrecht bei Einbringung;49
6.2.4;IV. Beitritt der Komplementär- GmbH;52
6.2.4.1;1. Komplementär- GmbH ohne Kapitalanteil an der KG;52
6.2.4.2;2. Komplementär- GmbH mit Beteiligung am Vermögen der KG;53
6.2.5;V. Gründungskosten;55
6.2.6;VI. Umsatzsteuer;56
6.2.7;VII. Grunderwerbsteuer;58
6.2.8;VIII. Erbschaft- und Schenkungsteuer;59
7;§ 3 Die GmbH & Co. KG;60
7.1;A. Gesellschaftsrecht;60
7.1.1;I. Organisation und Struktur;60
7.1.2;II. Geschäftsführung und Vertretung;62
7.1.3;III. Haftung;63
7.2;B. Ertragsteuern – Laufende Besteuerung;64
7.2.1;I. Gewerbliche Einkünfte;64
7.2.1.1;1. Gewerbliche Tätigkeit;64
7.2.1.2;2. Gewerblich geprägte Mitunternehmerschaft;66
7.2.2;II. Gewinnermittlung ;68
7.2.2.1;1. Allgemeines;68
7.2.2.2;2. Zweistufige Gewinnermittlung;68
7.2.3;III. Gewerbesteuer ;69
7.2.3.1;1. Die GmbH & Co. KG als Steuersubjekt;69
7.2.3.2;2. Bemessungsgrundlage;70
7.2.3.3;3. Gewerbeverlust;71
7.2.3.4;4. Gewerbesteuerpflicht der Komplementär- GmbH;71
7.2.4;IV. Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer;71
7.2.4.1;1. Bedarfsbewertung;72
7.2.4.2;2. Gewerbebetrieb – Bestand;73
7.2.4.3;3. Bewertung des Betriebsvermögens;73
7.2.4.4;4. Aufteilung des Betriebsvermögens;73
7.2.4.5;5. Bewertung der Anteile an der Komplementär- GmbH;74
7.2.5;V. Umsatzsteuer;74
8;§ 4 Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG;75
8.1;A. Gesellschaftsrecht;75
8.1.1;I. Komplementär- GmbH;75
8.1.1.1;1. Geschäftsführung und Vertretung;76
8.1.1.2;2. Vermögensbeteiligung;79
8.1.1.3;3. Haftung der Komplementär- GmbH;80
8.1.1.4;4. Informationsrechte;81
8.1.2;II. Kommanditisten;81
8.1.2.1;1. Kommanditeinlage;82
8.1.2.2;2. Vermögensbeteiligung;85
8.1.2.3;3. Haftung der Kommanditisten;86
8.1.2.4;4. Informationsrechte;88
8.2;B. Ertragsteuer;91
8.2.1;I. Mitunternehmerstellung der Gesellschafter;91
8.2.1.1;1. Komplementär- GmbH;92
8.2.1.2;2. Kommanditisten;93
8.2.2;II. Gewinnermittlung;95
8.2.2.1;1. Steuerbilanz der Gesamthand;95
8.2.2.2;2. Ergänzungsbilanzen;95
8.2.2.3;3. Sonderbilanzen;96
8.2.2.4;4. Sondervergütungen;97
8.2.2.5;5. Sonderbetriebsausgaben;100
8.2.2.6;6. Sonderbetriebsvermögen;101
8.2.3;III. Gewinnverteilung;105
8.2.3.1;1. Gewinnanteil der Komplementär- GmbH;106
8.2.3.2;2. Gewinnanteil der Kommanditisten;108
8.2.3.3;3. Familien- GmbH & Co. KG;108
8.2.4;III. Verdeckte Gewinnausschüttung;109
8.2.4.1;1. Überhöhte Vergütung als Geschäftsführer der GmbH;109
8.2.4.2;2. Änderung der Gewinnverteilung;110
8.2.4.3;3. Gesellschafterfremdfinanzierung;110
8.2.5;IV. Verdeckte Einlage;111
8.2.6;V. Beschränkung des Verlustausgleichs;111
8.2.6.1;1. Beschränkung der Verlustverrechnung – § 15b EStG;112
8.2.6.2;2. Verlustausgleichsbeschränkung bei negativem Kapitalkonto – § 15a EStG;113
8.2.7;VI. Gewerbesteueranrechnung – § 35 EStG;116
8.2.7.1;1. Anrechnungsgrundlagen;116
8.2.7.2;2. Auswirkung bei den Kommanditisten;117
8.2.7.3;3. Komplementär- GmbH;117
8.2.8;VII. Umsatzsteuer;117
8.2.8.1;1. Leistungen der GmbH & Co. KG an die Gesellschafter;118
8.2.8.2;2. Leistungen der Gesellschafter an die GmbH & Co. KG;118
9;§ 5 Gesellschafterwechsel – Ausscheiden eines Gesellschafters;120
9.1;A. Gesellschaftsrecht;120
9.1.1;I. Eintritt eines neuen Gesellschafters in die GmbH & Co. KG;120
9.1.1.1;1. Änderung des Gesellschaftsvertrags;121
9.1.1.2;2. Haftung bei Eintritt;121
9.1.1.3;3. Eintritt auch in die Komplementär- GmbH;122
9.1.2;II. Die Übertragung des Gesellschaftsanteils;123
9.1.2.1;1. Anteilsübertragung;124
9.1.2.2;2. Haftung;125
9.1.3;III. Kündigung, Austritt oder Ausschluss;126
9.1.3.1;1. Kündigung des Gesellschafter;126
9.1.3.2;2. Austritt, Ausschluss;127
9.1.3.3;3. Rechtsfolgen;128
9.1.3.4;4. Gestaltung des Abfindungsanspruch;129
9.1.3.5;5. Haftung;130
9.1.4;IV. Tod eines Gesellschafters;130
9.1.4.1;1. Gesetzliche Regelung;131
9.1.4.2;2. Vertragliche Gestaltungen;131
9.2;B. Ertragsteuern;135
9.2.1;I. Eintritt eines weiteren Gesellschafters;136
9.2.1.1;1. Übrige Gesellschafter;136
9.2.1.2;2. Eintretender Gesellschafter;137
9.2.2;II. Ausscheiden eines Gesellschafters;139
9.2.2.1;1. Entgeltliche Übertragung des Mitunternehmeranteils;139
9.2.2.2;2. Gegenleistungsmöglichkeiten;139
9.2.2.3;3. Wegfall des negativen Kapitalkontos;141
9.2.2.4;4. Sonderbetriebsvermögen;142
9.2.2.5;5. Begünstigung nach § 34 EStG;142
9.2.2.6;6. Abfindung zum Buchwert;143
9.2.2.7;7. Ausscheiden eines Gesellschafters ohne Gegenleistung;144
9.2.2.8;8. Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Versorgungsleistungen;144
9.2.3;III. Tod eines Gesellschafters;145
9.2.3.1;1. Tod des Komplementärs;145
9.2.3.2;2. Tod des Kommanditisten;146
9.2.3.3;3. Gestaltungsformen im Gesellschaftsvertrag;146
9.2.3.4;4. Erbauseinandersetzung;148
9.3;C. Erbschaft- und Schenkungsteuer;148
9.3.1;I. Unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden;149
9.3.2;II. Erwerbe von Todes wegen;149
9.3.3;III. Bemessungsgrundlage;150
9.3.4;IV. Begünstigung des Betriebsvermögens;150
9.4;D. Gewerbesteuer;151
9.4.1;I. Verlustabzug;151
9.4.2;II. Veräußerungsgewinn;152
9.5;E. Umsatzsteuer;152
9.6;F. Grunderwerbsteuer;153
10;§ 6 Beendigung der GmbH & Co. KG;154
10.1;A. Gesellschaftsrecht;154
10.1.1;I. Die Auflösung der GmbH & Co. KG;154
10.1.1.1;1. Gesetzliche Auflösungsgründe;155
10.1.1.2;2. Andere Auflösungsgründe;157
10.1.1.3;3. Rechtsfolgen;158
10.1.2;II. Die Abwicklung der GmbH & Co. KG;158
10.1.2.1;1. Liquidationsverfahren;158
10.1.2.2;2. Insolvenzverfahren;162
10.1.2.3;3. Anwachsung;165
10.2;B. Ertragsteuerrecht;166
10.2.1;I. Veräußerung des Geschäftsbetriebs;166
10.2.1.1;1. Betriebsveräußerung;167
10.2.1.2;2. Teilbetriebsveräußerung;170
10.2.2;II. Betriebsaufgabe;171
10.2.2.1;1. Voraussetzungen der Betriebsaufgabe;171
10.2.2.2;2. Handlungen zur Betriebsaufgabe;171
10.2.2.3;3. Betriebsunterbrechung, Betriebsverlegung, Betriebsverpachtung;172
10.2.2.4;4. Realteilung;173
10.2.3;III. Sonderbetriebsvermögen;175
10.2.4;IV. Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten;175
10.3;C. Gewerbesteuer;176
10.4;D. Umsatzsteuer;176
10.5;E. Grunderwerbsteuer;177
11;§ 7 Umwandlung;178
11.1;A. Beendigung einer GmbH & Co. KG durch Umwandlung;178
11.1.1;I. Formwechsel;178
11.1.1.1;1. Verfahren;179
11.1.1.2;2. Komplementär- GmbH;179
11.1.2;II. Verschmelzung;180
11.2;B. Ertragsteuerrecht;180
11.3;C. Sonstige Steuern;181
11.4;D. Weitere Umwandlungsmöglichkeiten;182
11.4.1;I. Erweitertes Anwachsungsmodell;182
11.4.2;II. Übertragung eines Betriebs durch Einzelrechtsnachfolge;183
12;§ 8 Betriebsaufspaltung;184
12.1;A. Einführung;184
12.2;B. Voraussetzungen;184
12.2.1;I. Sachliche Verflechtung;184
12.2.2;II. Personelle Verflechtung;185
12.3;C. Steuerneutrale Begründung einer Betriebsaufspaltung;185
12.4;D. Steuerliche Folgen;185
12.4.1;I. Besteuerung der laufenden Erträge;185
12.4.2;II. Gewerbesteuerliche Behandlung von Dauerschuldzinsen;187
12.4.3;III. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung;188
12.4.4;VI. Steuerliche Folgen bei Beendigung der Betriebsaufspaltung;189
12.5;E. Bewertung und mögliche Alternativen;189
13;§ 9 Muster-Vertrag für eine GmbH & Co. KG;191
13.1;A. Allgemeine Bestimmungen;191
13.2;B. Gesellschaftsorgane und Geschäftsführung;192
13.3;C. Konten, Jahresabschluss, Ergebnisverteilung, Entnahmen;196
13.4;D. Veränderungen im Gesellschafterkreis;199
13.5;E. Sonstige Bestimmungen;204
14;Stichwortverzeichnis;208

Die GmbH & Co. KG.- Dit Gründung der GmbH & Co. KG.- Dit GmbH & Co. KG.- Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG.- Gesellschafterwechsel — Ausscheiden eines Gesellschafters.- Beendigung der GmbH & Co. KG.- Umwandlung.- Betriebsaufspaltung.- Muster-Vertrag für eine GmbH & Co. KG.


§ 2 Die Gründung der GmbH & Co. KG (S. 35-36)

A. Gesellschafts- und handelsrechtliche Regeln
Wie bei anderen Gesellschaftsformen auch, kommen für die Gründung einer GmbH & Co. KG zwei Varianten in Betracht. Ist bereits ein entsprechender Geschäftsbetrieb im Rahmen einer anderen Gesellschaftsform vorhanden, kann die bisherige Gesellschaftsform in die gewünschte GmbH & Co. KG umgewandelt werden (Umwandlungsfälle). Soll der Geschäftsbetrieb erst aufgenommen werden oder scheitert die Umwandlung einer bestehenden Gesellschaftsform aus steuerlichen Gründen, kann die GmbH & Co. KG im Wege der Neugründung geschaffen werden (Neugründungsfälle). In beiden Gründungsvarianten ist zu beachten, dass bei Gründung einer GmbH & Co. KG stets mindestens zwei Gesellschaften beteiligt sind. Zu unterscheiden ist zwischen der Errichtung der KG selbst und der Gründung der Komplementär-GmbH.

I. Gründung der KG
Grundvoraussetzung einer jeden GmbH & Co. KG ist der Abschluss eines KG-Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens zwei Gesellschaftern, nämlich der GmbH als Komplementärin und einem Kommanditisten. Als Mindestinhalt muss der KG-Vertrag insbesondere Folgendes beinhalten: Bestimmung des gemeinsamen Zwecks der Gesellschaft Benennung der Kommanditisten und deren zu erbringenden Haftsumme Benennung der GmbH als persönlich haftenden Gesellschafter Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages gelten keine juristischen Besonderheiten. Die für das Zustandekommen von Verträgen geltenden §§ 145 ff. BGB sind auch hier maßgeblich. So kann der Vertragsschluss insbesondere auch durch Einschaltung von Stellvertretern erfolgen. § 167 Abs. 2 BGB gilt auch hier, sodass die Vollmacht auch dann formfrei erteilt werden kann, wenn der Abschluss des KG-Vertrages formbedürftig ist.

Ferner kann das Gesellschaftsverhältnis im Innenverhältnis bedingt oder befristet sein. So kann etwa das Entstehen der Gesellschaft vom Eintritt bestimmter Umstände abhängig gemacht werden oder die Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt erlöschen. Ist die Gesellschaft aber bereits nach außen als solche aufgetreten, kommt eine rückwirkende Auflösung nicht mehr in Betracht. Eine solche ist dann nur noch mit Wirkung ex nunc möglich. Umgekehrt scheidet aber auch das Entstehen einer Gesellschaft mit Rückwirkung aus, die Gesellschafter können sich lediglich im Innenverhältnis so stellen, als ob die Gesellschaft bereits in der Vergangenheit bestanden hätte.

Grundsätzlich bedarf der Abschluss eines KG-Vertrages keiner Form. Bereits aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit empfiehlt sich aber zumindest die schriftliche Fixierung des Gesellschaftsvertrages. Enthält der KG-Vertrag aber Verpflichtungen der Gesellschafter, die einem Formerfordernis unterliegen, ist für den gesamten KG-Vertrag zwingend dieses Formerfordernis zu erfüllen. Praktisch wichtigste Fälle sind gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen zur Einbringung eines Grundstücks (§ 311 b Abs. 1 S. 1 BGB) oder eines GmbH-Geschäftsanteils (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Häufig enthält der Gesellschaftsvertrag auch Regelungen dergestalt, dass bei Ausscheiden aus der KG auch die Anteile an der Komplementär-GmbH abzutreten sind, auch in diesem Fall ist das Formerfordernis des § 15 Abs. 4 GmbHG für den KG-Vertrag zu beachten.

Keine notarielle Beurkundung des KG-Vertrages ist hingegen erforderlich, wenn der Zweck der Gesellschaft ausschließlich auf den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken gerichtet ist, der Vertrag aber keine Verpflichtung der Gesellschafter zur Einbringung o.Ä. von Grundstücken beinhaltet. Steht die Gründung der GmbH in innerem Zusammenhang mit der Gründung der GmbH & Co. KG, kann die Gründung beider Gesellschaften als ein einheitlicher Vorgang betrachtet werden, auf den dann einheitlich die Formvorschrift des § 2 Abs. 1 S. 1 GmbHG Anwendung findet.


Prof. Dr. Oliver Fehrenbacher lehrt an der Universität Trier und ist als Lehrbuchautor auf dem Gebiet des Steuerrechts didaktisch besonders ausgewiesen. Rechtsanwalt Dr. Anusch Tavakoli ist langjähriger Praktiker im Gesellschafts- und Steuerrecht einer rennommierten Kanzlei in Stuttgart.


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