Garbes / Bach | Die Haftpflichtversicherung der Architekten/Ingenieure | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 29, 255 Seiten

Reihe: VersicherungsForum

Garbes / Bach Die Haftpflichtversicherung der Architekten/Ingenieure

E-Book, Deutsch, Band 29, 255 Seiten

Reihe: VersicherungsForum

ISBN: 978-3-86298-098-7
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Unter Beibehaltung des bisherigen praktischen Ansatzes befasst sich die vorliegende 4. Auflage im Wesentlichen mit den seit 1.1.2008 relevanten VVG-bedingten Auswirkungen sowie der neuen unverbindlichen Bedingungsempfehlung des GDV aus April 2011, die im Anhang den vorherigen Bedingungen beigefügt sind.

Insbesondere wird außerdem das viel beachtete Urteil des BGH vom 19.11.2008 zum Nacherfüllungsanspruch in der Architektenhaftpflichtversicherung angesprochen, ebenso andere zwischenzeitlich einschlägig ergangene Rechtsprechung, wie z. B. das Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.2008 zur Nachhaftungsproblematik, und die umfangreichen Ausführungen von Dr. Florian Dallwig im Rahmen seiner Dissertation zu den Deckungs-begrenzungen in der Pflichtversicherung (Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe, 2011, ISBN 978-3-89952-601-1).

Angepasst und aktualisiert sind auch die durch Einführung der neuen HOAI zum 18.8.2009 installierten neuen Regelungen.

Als Anhang ist die aktualisierte Fassung über die Pflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure beigefügt. Rechtsprechung und Literatur sind bis Juni 2011 gesichtet und be-rücksichtigt.

Das Buch richtet sich vor allen Dingen an Betriebs- und Schaden-Sachbearbeiter von Versicherungs- und Maklergesellschaften und Rechtsanwälte, die mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden und/oder mit der Beratung von Architekten-/ Ingenieurbüros betraut sind, sowie an Architekten, Ingenieure und Sachverständige, die sich als Praktiker in Abgrenzung zu technischen Themen auch mit den relevanten juristischen Fragen der Berufshaftpflichtversicherung auseinandersetzen.
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Weitere Infos & Material


1;Die Haftpflichtversicherung der Architekten/Ingenieure, 4. Auflage;1
2;Vorwort zur 4. Auflage;6
3;Inhaltsverzeichnis;8
4;Literaturverzeichnis;10
5;I. Gegenstand der Versicherung;14
5.1;1. Grundlagen;14
5.2;2. Verstoßprinzip;15
5.3;3. Vermögensschäden;18
5.4;4. Pflichtversicherung;19
5.5;5. Direktanspruch gegen den Versicherer;23
6;II. Das versicherte Risiko/Berufsbild des Architekten/Ingenieurs, A Ziff. 1 BBR;26
6.1;1. Deklariertes Berufsbild;26
6.2;2. Projektsteuerer;30
6.3;3. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator;32
6.4;4. Generalplaner;34
6.5;5. Sachverständiger;35
6.6;6. Mediator;41
6.7;7. Rechtsberatung;42
6.8;8. (Nicht) Versicherte Risiken (A Ziff. 1.2)/Berufsbildklausel (A VI a. F.);44
7;III. Umfang des Versicherungsschutzes;52
7.1;1. Deckungssummen;52
7.2;2. Serienschadenklausel gem. A Ziff. 1.5 BBR;55
7.3;3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes;60
7.4;4. Einschluss von Auslandsschäden, A Ziff. 2.6 BBR;71
7.5;5. Subsidiaritätsklausel, A 2.7 BBR;77
7.6;6. Erweiterter Strafrechtsschutz;78
7.7;7. ARGE-Klausel, A Ziff. 3 BBR;80
7.8;8. Versicherungsschutz für Schäden am Bauwerk, A Ziff. 2.3 BBR;83
7.9;9. (Nach-)Erfüllungsansprüche;85
8;IV. Ausschlüsse;90
8.1;1. Zeitüberschreitungsklausel, A Ziff. 4.1 BBR;90
8.2;2. Massen- und Kostenklausel, A Ziff. 4.2 BBR;96
8.3;3. Urheberrechtsklausel, A Ziff. 4.3 BBR;105
8.4;4. Lizenzklausel, A Ziff. 4.4 BBR;107
8.5;5. Abhandenkommensklausel, A Ziff. 4.5 BBR;108
8.6;6. Pflichtwidrigkeitsklausel, A Ziff. 4.6 BBR;109
8.7;7. Geldklausel, A Ziff. 4.7 BBR;120
8.8;8. Kassenführungsklausel, A Ziff. 4.8 BBR;122
8.9;9. Beteiligungsklausel, A IV 11 BBR a. F.;123
8.10;10. Terrorklausel, A Ziff. 4.9 BBR;123
9;V. Mitversicherte Personen, A Ziff. 5 BBR;126
10;VI. Mitversicherte Risiken;132
10.1;1. Haus- und Grundstücksrisiko, Teil B BBR;132
10.2;2. Umweltschäden, Teil C BBR;132
10.3;3. Kfz-/Wasser- und Luftfahrzeugklausel;133
10.4;4. Brand- und Explosionsschäden;134
11;VII. Objekt-Haftpflichtversicherung, Teil E BBR;136
12;Anhang;140
12.1;Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);142
12.2;Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);156
12.3;Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren;170
12.4;Erläuterungen zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (Stand: April 1996), herausgegeben vom VdS;181
12.5;Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren;189
12.6;Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren;198
12.7;Länderübersicht Versicherungspflichten für Architekten, Ingenieure etc.: Baden-Württemberg(GDV, Stand: Dezember 2010);215
13;Stichwortverzeichnis;246
14;Schriftenreihe VERSICHERUNGSFORUM;254


III. Umfang des Versicherungsschutzes (S. 39-40)

1. Deckungssummen

Der Versicherungsschutz umfasst Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden gem. Ziff. 1 und 2.1 AHB) zu den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Versicherungssummen. Diese bilden die Höchstgrenze bei jedem Verstoß.

Die Leistung des Versicherers ist auf die vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Insofern sehen die BBR in Ziff. 1.4 eine der Ziff. 6.1 AHB entsprechende Regelung vor.

Üblicherweise werden für Personen- und Sach-/Vermögensschäden separate Deckungssummen vereinbart. In diesem Fall stehen die Deckungssummen selbständig nebeneinander zur Verfügung. Eine nicht benötigte oder nicht aufgebrauchte Deckungssumme z. B. für Personenschäden darf nicht zur Auffüllung der Deckungssumme für sonstige Schäden verwendet werden, soweit diese zur Deckung nicht (mehr) ausreicht.

Daneben besteht auch die Möglichkeit von pauschalierten Deckungssummen, bei denen die Summen für Personen- und sonstige Schäden einheitlich zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass bei Zahlungen für einen Personenschaden diese von der Deckungssumme abgezogen werden mit der Folge, dass bei einem Sach- und/oder Vermögensschaden nicht mehr die volle Deckungssumme zur Verfügung stünde und umgekehrt. Dies kann im Einzelfall zu unzureichenden Deckungssummen führen. Von daher sollte diese Deckungssummenvariante – ungeachtet der Prämienfrage – nur bei ausreichend hohen (pauschalierten) Deckungssummen gewählt werden.

Im Regelfall werden für Personenschäden ungleich höhere Deckungssummen vereinbart als für sonstige Schäden. Auch wenn in der Praxis die Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden weit häufiger angesprochen sind, liegt die Begründung dafür in der Befürchtung, dass im Falle eines Personenschadens die dann zu regulierenden Ansprüche regelmäßig höher liegen als die Masse der „normalen“ Sach- und Vermögensschäden.

In der letzten Zeit wird diese Erwartung genährt durch die Installation des SiGe im Rahmen der BaustellVO. Wie bereits unter II. 3.98 ausgeführt, übernimmt der Architekt/Bauleiter als SiGe in verstärktem Maße primäre und sekundäre Verkehrssicherungspflichten, bei deren Verletzung er in gesteigertem Umfang dem Haftungsrisiko für Personenschäden ausgesetzt ist. Dies hat in den letzten beiden Jahren zu einem überproportionalen Anstieg der Deckungssummen für Personenschäden geführt.

Die vereinbarten Deckungssummen stehen pro Verstoß zur Verfügung. Um die Leistungspflicht des Versicherers nicht uferlos zu gestalten, sehen Ziff. 6.1 und 6.2 AHB eine standardmäßig oder einzelvertraglich zu vereinbarende Maximierung der Deckungssummen im Versicherungs- (nicht Kalender-)jahr vor (sog. Jahreshöchstersatzleistung). Dies bedeutet beispielsweise, dass ein VN mit einer zweifach maximierten Deckungssumme von 250.000,- € und drei Schäden in demselben Jahr, die jeweils alle oberhalb der Deckungssumme liegen, für den dritten Schaden im Hinblick auf die Zweifach-Maximierung keinen Versicherungsschutz mehr genießt. Dabei ist irrelevant, ob es sich um Schäden desselben Bauvorhabens handelt oder aber unterschiedliche Bauvorhaben betroffen sind.


Garbes, Michael
Michael Garbes, Jahrgang 1963, Rechtsanwalt, ist seit fast 20 Jahren in der Versicherungswirtschaft im Bereich der gesamten Haftpflichtversicherung mit Schwerpunkt im industriellen und gewerblichen Haftpflichtsegment tätig.
Er ist zur Zeit als Direktor und Bereichsleiter für Gesamthaftpflichtschaden der AXA Konzern AG in Deutschland verantwortlich. Außerdem ist er Geschäftsführer der zum AXA Konzern Deutschland gehörenden AXA Risk & Claims Services GmbH.
Er ist Mitglied der Kommission Haftpflichtschaden des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe für die Musterbedingungen der Arch./Ing. und Mitglied verschiedener weiterer GDV-Arbeitsgruppen. Eine davon war zum einen die Projektgruppe, die in 2008 das Verbands-Teilungsabkommen zum Mieterregress entwickelt hat. Zum anderen leitete er in 2009 das Verbands-Projekt ‚Die Entwicklung schwerer Personenschäden im Bereich Heilwesen'.
Er ist Autor des Buchs „Die Haftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure“, zwischenzeitlich bereits in der 4. Auflage erschienen.

Bach, Peter
Rechtsanwalt Dr. Peter Bach, geboren 1946 in Siegen, drei Kinder, war bis zum 30. 6. 2011 Geschäftsführender Partner von Bach, Langheid & Dallmayr, Rechtsanwälte, Partnergesellschaft. Seit Beendigung seiner aktiven Tätigkeit ist er Vorsitzender des Beirats der Partnergesellschaft.
Er studierte von 1967 bis 1972 Rechtswissenschaften in Heidelberg, Lausanne und Bonn. 1976 erhielt er seine Anwaltszulassung und promovierte 1979 im Bereich des privaten Krankenversicherungsrechts an der Universität zu Köln.
1978 übernahm Dr. Peter Bach die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Hermann Wirthwein, die bereits 1911 in Köln von Rechtsanwalt Dr. Richard Schliephake mit den Anfängen der Rheinischen Versicherungswirtschaft als Einzelpraxis mit Schwerpunkt Versicherungsrecht gegründet wurde. Nur zwei Jahre später richtete er die weitere Kanzleiführung strategisch neu aus. Sein innovatives anwaltliches Geschäftsmodell zielte auf die ausschließliche regionale und bundesweite Vertretung von Versicherungsunternehmen aus einer Hand. In den darauffolgenden zwei Jahrzehnten entwickelte er die Kanzlei zusammen mit starken Partnern zur führenden deutschen Versicherungsfachpraxis. Dadurch konnte sich die Kanzlei vor allem in großen Haftpflichtfällen profilieren und auch international erhebliche Reputation gewinnen.
Als sich mit der Aufhebung des Lokalisationsgebots in den 90er Jahren die Möglichkeit eröffnete, an allen deutschen Zivilgerichten tätig zu werden, wurden weitere Büros in München (1990), Frankfurt (1991) sowie Berlin (1998) aufgebaut und neue Partner aufgenommen. 2010 wurde die Kanzlei als Partnerschaftsgesellschaft mit zuletzt 37 Partnern organisiert.
Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit war Dr. Peter Bach von 1981 bis 1987 Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln im Fachbereich Versicherungswesen. Darüber hinaus verfasste er zahlreiche juristische Veröffentlichungen, darunter den Standardkommentar Bach/Moser zur privaten Krankenversicherung. Seit dem Jahr 2000 konzentrierte er sich ganz auf die Unternehmensleitung, namentlich in den Segmenten Controlling, Personalentwicklung und Marketing.
Mit dem Verlag Versicherungswirtschaft GmbH ist Dr. Peter Bach gleich in dreifacher Weise besonders verbunden: So ist er zum einen seit 1986 Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift „Versicherungsrecht“, für die er den Schwerpunkt Versicherungsvertragsrecht bearbeitet. Außerdem konzipierte und organisierte er praxisbezogene Fortbildungsveranstaltungen als Leiter der Tagungsreihe VersicherungsForum, die er 1987 zusammen mit dem Verlag begründet hat und die ab 1. 1. 2013 von der Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH fortgeführt wird. Zudem ist er Herausgeber der Schriftenreihe VIP-Versicherungsrecht in der Praxis, vormals Schriftenreihe VersicherungsForum.


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