Giering | Die Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung. | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 318, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Giering Die Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung.

Zugleich ein Versuch der Bestimmung des Verhältnisses von Strafe und Sicherungsverwahrung nach vorpositiven Begründungssätzen und geltender Rechtslage.

E-Book, Deutsch, Band 318, 385 Seiten

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-55181-1
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Arbeit beschäftigt sich mit der Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung. Sie wird von der Rechtsprechung dahingehend angenommen, dass die Sicherungsverwahrung bei der Bemessung der Strafe regelmäßig mildernd zu berücksichtigen sei. Ausgehend von den straftheoretischen (Teil 1) und maßregeltheoretischen Grundlagen (Teil 2) gelangt der Autor zu dem Zwischenergebnis, dass die Sicherungsverwahrung nach geltendem Recht ihrer Natur nach Strafe sei und führt eine eigene Terminologie ein. Nach der Darstellung der strafzumessungsrechtlichen Grundlagen geht der Verfasser intensiv auf die Wechselwirkung auf der Grundlage der Rechtsprechung sowie weiterer Strafzumessungstheorien ein (Teil 3). Diese sei lediglich im Ergebnis zu befürworten. Darauf aufbauend plädiert der Verfasser für die Aufnahme der Sicherungsverwahrung in das vikariierende System und deren Vorwegvollzug (Teil 4).
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Einleitung

I. Die Strafe

1. Wesen und Zweck der Strafe – ein Überblick über historische und aktuelle Ansätze der Straftheorie: Die sogenannte absolute Straftheorie – Die sogenannten relativen Straftheorien – Die sogenannten Vereinigungstheorien
2. Die Straftheorie der Rechtsprechung vor dem Hintergrund der geltenden Gesetzeslage: Die Straftheorie des Gesetzgebers – Die Straftheorie der Rechtsprechung
3. Die der Untersuchung zugrundeliegende Auffassung

II. Die Maßregeln der Besserung und Sicherung

1. Maßregeltheorien im Überblick: Die Maßregeln des geltenden Rechts im Überblick – Eigenständige Maßregeltheorien – Aus den Straftheorien entwickelte Maßregeltheorien – Zusammenfassung
2. Die Sicherungsverwahrung im Besonderen: Rechtfertigung – Historische Entwicklung im Überblick – Grundsätzliche Bedenken gegen die Sicherungsverwahrung – Einordnung der Sicherungsverwahrung in den europa- und verfassungsrechtlichen Kontext – Zusammenfassung

III. Die Strafzumessung

1. Die Strafzumessungsentscheidung des Tatgerichts und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit: Grundsätzliches zur Bemessung der Strafe nach §§ 46 ff. StGB – Die Anfechtung der Strafzumessungsentscheidung
2. Die Theorie vom Schuldrahmen: Die 'Spielraumtheorie' der Rechtsprechung – Die Berücksichtigung der Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung nach der Rechtsprechung auf der Grundlage der 'Spielraumtheorie' – Kritik der Rechtsprechung zur Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung – Argumentative Neuausrichtung der Rechtsprechung – Zusammenfassung
3. Weitere theoretische Ansätze: Die Strafzumessung nach der Spielraumtheorie auf der Grundlage der präventiven Vereinigungstheorie – Die Strafzumessung auf der Grundlage des freiheitsgesetzlichen Ansatzes – Die Stellenwerttheorie – Die Theorie tatproportionalen Strafens – Die Theorie der Strafzumessung als sozialer Gestaltungsakt – Zusammenfassung

IV. Eigener Ansatz

1. Die Erstreckung des vikariierenden Systems auf die Sicherungsverwahrung: Unanwendbarkeit der bestehenden Regelungen auf die Sicherungsverwahrung – Die Notwendigkeit einer Erstreckung des vikariierenden Systems auf die Sicherungsverwahrung – Maßstäbe der Anwendung
2. Ergebnis

Zusammenfassung

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Thomas Giering hat an der Juristenfakultät der Universität Leipzig Rechtswissenschaften studiert und 2008 das Erste Juristische Staatsexamen abgelegt. Den Schwerpunkt seiner Ausbildung bildeten die Kriminalwissenschaften. Nach dem Studium arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft an strafrechtlichen Lehrstühlen der Universität Leipzig. In dieser Zeit entstand ein Großteil der von der Universität Leipzig als Dissertation angenommenen Arbeit zur Wechselwirkung zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung. Am Kammergericht Berlin absolvierte er zwischen 2011 und 2013 sein Rechtsreferendariat. Seit 2015 lebt und arbeitet er als Rechtsanwalt in Berlin.


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