Haas | E-Bike & Pedelec | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, 176 Seiten

Haas E-Bike & Pedelec

Auswahl, Kauf, Technik & Wartung

E-Book, Deutsch, 176 Seiten

ISBN: 978-3-86851-182-6
Verlag: Stiftung Warentest
Format: EPUB
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



E-Bikes boomen! In der Stadt sind sie eine echte Alternative zum Auto geworden. Denn dank Motorunterstützung kommt man schnell und entspannt an sein Ziel. Außerdem ermöglichen die verschiedenen Antriebssysteme, Fahrradtypen und Akkus individuelle Einsatzmöglichkeiten in jedem Gelände. Mit dem neuen Ratgeber der Stiftung Warentest finden auch Sie Ihr E-Bike oder Pedelec, denn wir beantworten all Ihre Fragen: Welches Bike passt zu mir? Deckt mein Versicherungsschutz auch dieses Fahrrad ab? Kann ich Reichweitenangaben für Akkus trauen? Und wie kommt mein Bike mit in den Urlaub? Informationen zu den Themen Lebensdauer, Stromversorgung und Wartung helfen Ihnen bei der Entscheidung dieser kostspieligen Anschaffung.
Haas E-Bike & Pedelec jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Was wollen Sie wissen?
Das neue Element: Der Elektroantrieb
- Was spricht für E-Bikes, wo sind mögliche Haken?
- E-Bike, (S-)Pedelec – das Wesentliche
- "Pedelecs sollten generell als Fahrräder gelten"
- Die Technik im Detail
- Die Antriebskonzepte
- Die Sensoren
- Kette oder Riemen?
- Gangschaltungen
- Antriebe in der Werksausstattung und zum Nachrüsten
- Elektroantrieb nachrüsten – wirklich eine Alternative?
- Der richtige Umgang mit Akkus
- Der Kontrollbildschirm
- Bremsen fürs (S-)Pedelec
Ein E-Bike kaufen
- Der richtige Rahmen
- Welcher Fahrradtyp ist der richtige?
- Wie viel muss ein gutes Pedelec kosten?
- Mehr Sicherheit, mehr Spaß mit Zubehör?
- "Der Elektroantrieb wird immer beliebter"
Mit dem E-Bike unterwegs
- Auf dem Papier sind alle gleich
- "Ein Kurs ist empfehlenswert"
- Diebstahlschutz
- Mit dem E-Bike verreisen
Das E-Bike pflegen und warten
- Das richtige Werkzeug
- Vor der ersten Ausfahrt
- Wartung und Reparaturen
- Allgemeine Pflegemaßnahmen
- "Vom Elektroantrieb sollten Laienbastler die Finger lassen"
- Pedelec-typische Probleme lösen
- Fehler beim BionX-Antrieb
- Fehler bei Bosch-Antrieben
- Fehler bei Brose-Antrieben
- Fehler beim Impulse-Antrieb
- Fehler beim Panasonic-Antrieb
- Fehler beim Shimano-Steps-Antrieb
- Fehler beim TranzX-Antrieb
- Fehler bei Yamaha-Antrieben
Hilfe
- Adressen
- Übersicht Frontmotoren
- Übersicht Mittelmotoren
- Übersicht Heckmotoren
- Stichwortverzeichnis
- Impressum


E-Bike, (S-)Pedelec – das Wesentliche
Der schlichte Drahtesel von einst ist im 21. Jahrhundert zur sprintstarken Hightech-Maschine mutiert. So buhlen gleich mehrere Arten von Zweirädern mit Motor um die Käufergunst. Schon bei der Bezeichnung beginnt die Verwirrung: Denn generell sind alle Fahrräder mit Elektroantrieb E-Bikes, und im Alltag sprechen Hersteller wie Kunden überwiegend davon. Das „E“ steht für „Elektro“ (wahlweise „Electric“), Bike ist die Kurzform des englischen „bicycle“, also wörtlich eines Zweirads. Aber darunter fallen von Muskelkraft getriebene Fahrräder ebenso wie Motorräder. In der Praxis differieren sowohl Technik wie rechtliche Voraussetzungen für die verschiedenen Bauarten. Bringen wir also Licht ins Dunkel der Elektro-Zweiräder. Wesentliche Kriterien sind die Maximalgeschwindigkeit beziehungsweise die maximale Geschwindigkeit, bis zu der der Motor unterstützt, und ob die Zweiräder sich auch ohne Zutun des Fahrers bewegen. Alle folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland – im deutschsprachigen Ausland, insbesondere der Schweiz, gelten andere Vorschriften. Pedelec
Das Pedal Electric Cycle, kurz: Pedelec, ist dem klassischen Drahtesel am nächsten: Es darf einen Elektromotor mit einer Leistung von maximal 250 Watt (entspricht rund einem Drittel PS) mitbringen. Der unterstützt den Fahrer nur – man muss also weiterhin in die Pedale treten. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von rund 25 Stundenkilometern (km/h; in der Praxis werden toleranzbedingt 27 bis 28 km/h erreicht) klinkt sich der Elektroantrieb aus – fitte Radler dürfen ausschließlich mit Muskelkraft natürlich so schnell fahren wie sie können. Versicherungs- und verkehrsrechtlich handelt es sich bei Pedelecs um Fahrräder. Es ist also kein Führerschein oder sonstige Fahrprüfung nötig und auch keine gesonderte Versicherung für dieses Fahrzeug. Eine private Haftpflichtversicherung ist aber sinnvoll, sobald man – in welcher Form auch immer – am Straßenverkehr teilnimmt. Die Autofahrern bekannte und von ihnen gefürchtete Obergrenze von 0,5 Promille Blutalkohol gilt auf Pedelecs ebenso wenig wie auf Fahrrädern. Trotz des eigentlich nur unterstützenden Charakters des Pedelec-Elektroantriebs werden auch Modelle mit einer Anfahr- und Schiebehilfe angeboten. Diese Zweiräder setzen sich auf Wunsch des Fahrers selbsttätig in Bewegung – dies aber nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 6 km/h. Die aktuelle Rechtslage betrachtet auch diese Zwitter aus Pedelec und E-Bike als Fahrräder. Das ist allerdings erst seit dem Juni 2013 der Fall. Wer eine ältere Privathaftpflichtpolice hat, sollte klären, ob auch Unfälle mit Pedelecs (mit oder ohne Anfahrhilfe) abgedeckt sind. Einen Schutzhelm sollte man auf Pedelecs tragen, muss es aber nicht. Für das Fahren von Pedelecs gibt es kein gesetzliches Mindestalter, es wird aber allgemein davon abgeraten, Kinder unter 14 Jahren damit fahren zu lassen. Jüngere Kinder können meist das Fahr- und Beschleunigungsverhalten von Pedelecs nicht richtig einschätzen. S-Pedelecs (auch Schweizer Klasse oder S-Klasse)
Das S steht hier für „schnell“ (alternativ englisch: „Speed“) – mit einem S-Pedelec ist man flotter unterwegs als mit einem Pedelec. An diesem Fahrzeugtyp darf der Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen und eine Leistung bis zu 4 000 Watt (vor 2017: 500 Watt) haben. Dabei darf der Motor die vom Fahrer aufgebrachte Kraft allerdings maximal vervierfachen. Rechtlich handelt es sich bei S-Pedelecs um Kleinkrafträder. Sofern man nach dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt man für die Fahrt mit ihnen einen Führerschein der Klasse AM (enthalten bei Pkw-Führerschein Klasse B) und ein Versicherungskennzeichen; zudem muss man bei der Fahrt einen Helm tragen. E-Bikes mit reinem Motorbetrieb
Wir erwähnten es bereits: In der Umgangssprache unterscheidet man nicht zwischen Pedelecs und E-Bikes – Hersteller und Gesetzgeber tun dies sehr wohl. Der wesentliche Unterschied zu (S-)Pedelecs: E-Bikes fahren auch, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Technisch sind sie einem Mofa oder Motorroller näher als einem Fahrrad. Bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gelten E-Bikes als Leichtmofa, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h als Mofa. Beide brauchen ein Versicherungskennzeichen, der Fahrer, sofern er nicht einen Führerschein für Pkw besitzt, eine Mofa-Prüfbescheinigung. Für vor dem 1. April 1965 Geborene reicht der Personalausweis. Zum Fahren dieses E-Bike-Typs muss man mindestens 15 Jahre alt sein; eine Helmpflicht besteht für die Modelle, die 25 km/h erreichen. Die schnellsten E-Bikes dürfen wie S-Pedelecs bis zu 45 km/h schnell sein und werden als Kleinkraftrad eingestuft. Ihre Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein, man braucht mindestens einen Führerschein der Klasse AM (enthalten bei Pkw-Führerschein Klasse B) und ein Versicherungskennzeichen; zudem muss man bei der Fahrt einen Helm tragen. Alle rechtlichen Aspekte und Bauart­unterschiede haben wir in der Tabelle „Pedelecs (motorunterstützt), E-Mofas und E-Kleinkrafträder“ auf den Seiten 18–19 zusammengefasst. Abseits dieser grundsätzlichen Kriterien teilt sich der E-Bike-Markt in viele verschiedene Kategorien wie Stadtfahrrad, Mountainbike, Rennrad und so weiter auf. „Pedelecs sollten generell als Fahrräder gelten“
Siegfried Brockmann Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Halten Sie die aktuelle Rechtslage in Bezug auf Pedelecs für praxisgerecht? Nein – ich hätte mir eine andere Heran­gehensweise der Politik ans Thema gewünscht. Momentan haben wir die Situation, dass die zulassungsfreien Pedelecs für sportliche Fahrer zu langsam sind, für ältere Fahrer aber schon gefährlich schnell. Was schlagen Sie stattdessen vor? Die Trennung zwischen Pedelec und S-Pedelec sollte aufgehoben werden. Statt der leicht auszuhebelnden Beschränkung auf 25 km/h für Pedelecs sollte es eine manipulationsgeschützte Abhängigkeit von Tempo und Tretkraft geben. So hinge die tatsächliche Geschwindigkeit direkt von der körperlichen Leistungsfähigkeit des Fahrers ab. Eingeschränkte Personen liefen so weniger Gefahr, in Geschwindigkeitsbereiche zu geraten, die ihre Fähigkeiten übersteigen. Sportliche Personen würden Geschwindigkeiten erreichen, die sie auch auf dem Fahrrad schaffen. Sollten dann Pedelecs als Kraftrad eingestuft werden? Grundsätzlich wäre das geboten, denn alles, was schneller als 6 km/h ist und nicht ausschließlich mit Muskelkraft bewegt wird, gilt eigentlich als Kraftfahrzeug. Im konkreten Fall wäre ich allerdings dafür, alle Pedelecs mit der von mir vorgeschlagenen Tempokontrolle zu den Fahrrädern zu zählen. Momentan haben wir die Situation, dass S-Pedelecs nicht auf Radwegen oder Radschnellwegen fahren dürfen. Damit werden sie unattraktiv und auch gefährlich: Vielen Autofahrern ist zum Beispiel gar nicht bewusst, dass die schnellen E-Bikes auf der Straße, also auch neben einem Radfahrstreifen, fahren müssen, was zu Auseinandersetzungen führt. Könnte die Einstufung aller Pedelecs als Kraftrad nicht mehr Sicherheit schaffen? Momentan erlaubt der Gesetzgeber an Pedelecs mäßig wirksame Rücktrittbremsen ebenso wie bissige Scheibenbremsen. Das stimmt zwar – die verfügbare Bremskraft halte ich in der Praxis aber nicht für das Problem. Faktisch würden auch die schwächeren Bremsen die Anforderungen erfüllen, wie sie etwa an Mofas gestellt werden. Für Neulinge ist es allerdings ungewohnt bis schwierig, die Verzögerung richtig zu dosieren. Halten Sie das von einem Hersteller angekündigte Bremsen-Antiblockiersystem (ABS) für einen Ansatz, die Sicherheit zu verbessern? Grundsätzlich ja. Das System wirkt auf das Vorderrad und nimmt die Angst, zu überbremsen und zu stürzen. Gerade in Deutschland sind ältere Fahrer aber noch daran gewöhnt, zuerst die Rücktrittbremse einzusetzen. Wenn man also nicht übt, auch die vordere Bremse zu ziehen, bleibt das ABS wirkungslos. Stichwort ältere Fahrer: Sind die auf Pedelecs besonders gefährdet? Ja – wegen der momentanen Gesetzeslage fahren viele Menschen mit einem Pedelec mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h, die dazu auf einem konventionellen Fahrrad nicht in der Lage wären und mit diesem Tempo überfordert sind. In der Gruppe der über 65-Jährigen steigt die Zahl der Pedelec-Unfälle leider ganz erheblich. Gleichzeitig darf man Pedelecs ohne Helm fahren, was die Folgen eines Unfalls verschlimmern kann. Viele Menschen – nicht nur ältere – verzichten auf einen Helm, weil sie glauben, bei geringem Tempo könne nicht viel passieren. Das Gefährlichste an Pedelec-Kollisionen ist aber oft nicht der unmittelbare, sondern der Sekundäraufprall. Sprich: Man stürzt vom Rad auf den Asphalt – hierbei kann man sich auch bei sehr geringen Geschwindigkeiten schwerwiegende Kopfverletzungen zuziehen. Ich bin zwar ausdrücklich gegen eine Helmpflicht, hoffe aber, dass sich Pedelec-Fahrer freiwillig für Helme entscheiden, denn dass sie schützen, ist wissenschaftlich erwiesen. Ist nach Ihren Erkenntnissen Pedelecfahren grundsätzlich gefährlicher? Pedelecs werden über längere Strecken bewegt – allein deswegen steigt schon die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls. Zudem sind Pedelecs durchschnittlich 3 km/h schneller unterwegs. Das wirkt sich bei einer Kollision zwar nicht wesentlich auf die Schwere der Verletzungen aus. Aber mit dem Tempo verlängert sich...


Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.