Heim / Achenbach / Krack | Die Vereinbarkeit der deutschen Betrugsstrafbarkeit (§ 263 StGB) mit unionsrechtlichen Grundsätzen und Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor Irreführungen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band Band 010, 234 Seiten

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW)

Heim / Achenbach / Krack Die Vereinbarkeit der deutschen Betrugsstrafbarkeit (§ 263 StGB) mit unionsrechtlichen Grundsätzen und Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor Irreführungen

E-Book, Deutsch, Band Band 010, 234 Seiten

Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht (OAGW)

ISBN: 978-3-8470-0122-5
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: Kein



Das Leitbild eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bestimmt im Unionsrecht in weiten Teilen die Reichweite des Verbraucherschutzes. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wird nun wiederholt gefordert, dass auch durch den deutschen Betrugstatbestand nur noch der Durchschnittsverbraucher geschützt sein dürfe. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, welche Rolle der Verbraucherschutz im Unionsrecht grundsätzlich spielt und wie er inhaltlich ausgestaltet ist. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der deutschen Betrugsdogmatik ermöglicht schließlich eine vergleichende Betrachtung der unterschiedlichen Regelungsmaterien und das Auffinden von Konfliktlagen zwischen dem Unionsrecht und der deutschen Betrugsstrafbarkeit. Die Untersuchung zeigt, dass Kollisionen sehr unwahrscheinlich sind und sich zudem äußerst schonend auflösen lassen.
 
In Union legislation the extent of consumer protection is to a large degree determined by the notion that the average consumer is informed, vigilant and reasonable. Due to the primacy of the application of Union law, it is repeatedly demanded that German legislation should also only protect the ‘average’ consumer. Against this background the author examines the fundamental role of consumer protection in Union legislation and looks at the content of the law. Finally, an in-depth discussion of the German doctrine of fraud allows a comparative assessment of the different regulatory provisions and the identification of conflicts between Union law and criminal liability for fraud as defined by German law. The study shows that such clashes are highly improbable and, moreover, with extreme care can be resolved.
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1;Title Page;3
2;Copyright;4
3;Table of Contents;5
4;Body;13
5;Vorwort;13
6;Einleitung;15
7;Teil 1: Die unionsrechtliche Verbrauchererwartung;19
7.1;1. Abschnitt: Die Entwicklung des Verbraucherleitbildes durch den EuGH;19
7.1.1;I. Die Entwicklung anhand der Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV;21
7.1.1.1;A. Der Anknüpfungspunkt bei der Warenverkehrsfreiheit;21
7.1.1.2;B. Konkretisierung des Verbraucherleitbildes des EuGH anhand ausgewählter Entscheidungen mit Verbraucherbezug;23
7.1.2;II. Ausgewählte andere Grundfreiheiten;40
7.1.2.1;A. Die Anwendungsbereiche der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit;41
7.1.2.2;B. Die Rechtsprechung des EuGH zum Verbraucherschutz im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit;43
7.1.3;III. Der Zusammenhang zwischen der Ausweitung des Schutzbereiches einer Grundfreiheit und der Bedeutung des Verbraucherschutzargumentes;50
7.2;2. Abschnitt: Das Verbraucherleitbild im Sekundärrecht;53
7.2.1;I. Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern;54
7.2.1.1;A. Grundlagen;54
7.2.1.2;B. Auswertung;57
7.2.2;II. Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel;59
7.2.3;III. Die Maßgeblichkeit und Reichweite des Verbraucherleitbildes im Bereich täuschungsgeeigneter Handlungen für das Sekundärrecht insgesamt;61
7.3;3. Abschnitt: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse;64
8;Teil 2: Vorüberlegungen und Grundlagen zur Relevanz des unionsrechtlichen Verbraucherschutzverständnisses für den deutschen Betrugstatbestand;67
8.1;1. Abschnitt: Die bisherigen Ansätze;67
8.1.1;I. Die Ansicht Thomas';67
8.1.2;II. Die Ansicht Kühls;67
8.1.3;III. Die Ansicht Tiedemanns;68
8.1.4;IV. Die Ansicht Danneckers;69
8.1.5;V. Die Ansicht Heckers;71
8.1.6;VI. Die Ansicht Soykas;73
8.1.7;VII. Die Ansichten Hebenstreits und Satzgers;74
8.1.8;VIII. Die Ansicht Verghos;75
8.1.9;IX. Die Ansichten Eiseles und Boschs;77
8.1.10;X. Die Ansicht Ruhs';77
8.1.11;XI. Fazit und Konkretisierung des Untersuchungsgegenstandes;78
8.2;2. Abschnitt: Die Bindung an das Unionsrecht;79
8.2.1;I. Konstellationen möglicherweise bestehender unionsrechtlicher Beeinflussungen;80
8.2.1.1;A. Rechtsnatur und Wirkung der möglicherweise die Anwendung des § 263 StGB beeinflussenden unionsrechtlichen Regelungen;80
8.2.1.2;B. Anwendungsvorrang oder unionsrechtskonforme Auslegung?;84
8.2.1.3;C. Zusammenfassung;91
8.2.2;II. Prinzipiell fehlende Bindung des Strafrechts an unionsrechtliche Verbrauchererwartungen?;92
8.2.2.1;A. Fehlende Bindung wegen überragenden nationalen Verfassungsrechts?;92
8.2.2.2;B. Fehlende Bindung wegen divergierender Regelungszwecke?;100
9;Teil 3: Tatsächliche Auswirkungen des Unionsrechts auf die Anwendbarkeit und die Auslegung des Betrugstatbestandes;103
9.1;1. Abschnitt: Die rein nationale Auslegung des § 263 StGB;103
9.1.1;I. Die opferfreundliche Auslegung der aktiven Täuschung;107
9.1.1.1;A. Die Täuschungshandlung;108
9.1.1.2;B. Die Verkehrsanschauung – insbesondere bei der konkludenten Täuschung;110
9.1.1.3;C. Die Untauglichkeit der Gegenentwürfe zum Kriterium der Verkehrsanschauung;121
9.1.1.4;D. Der Tatsachenbegriff;123
9.1.2;II. Ältere und neuere Tendenzen zur restriktiven Auslegung des Betrugstatbestandes;132
9.1.2.1;A. Die Täuschungshandlung als Verletzung von Wahrheitspflichten;132
9.1.2.2;B. Restriktion des Betrugstatbestandes über Verantwortungsbereiche;134
9.1.2.3;C. Restriktion des Betrugstatbestandes durch einschränkende Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale;136
9.1.3;III. Zusammenfassung: Die aktive Täuschung;141
9.1.4;IV. Die Täuschung durch Unterlassen;143
9.1.5;V. Der Irrtum;145
9.2;2. Abschnitt: Möglichkeiten der Kollision des § 263 StGB mit sekundärrechtlichen Vorgaben im Bereich aktiven Tuns;147
9.2.1;I. Die Vorgaben nach der Richtlinie 2005/29/EG;148
9.2.1.1;A. Die wettbewerbsrechtliche Eignungskomponente – insbesondere bei der unwahren Angabe;148
9.2.1.2;B. Die Bestimmung der angesprochenen Verkehrskreise und der „besonders schutzwürdigen Gruppe von Verbrauchern”;153
9.2.2;II. Fallgruppenauswertung als Ausgangspunkt zur Ermittlung der Notwendigkeit unionsrechtskonformer Auslegung;158
9.2.2.1;A. Wundermittel;158
9.2.2.2;B. Marktschreierische Anpreisungen;167
9.2.2.3;C. Kaffeefahrten;171
9.2.2.4;D. Rechnungsähnliche Angebotsschreiben;175
9.2.2.5;E. „Abofallen”;179
9.2.3;III. Zwingende Maßgeblichkeit des sekundären Unionsrechts für die Auslegung des Betrugstatbestandes in Einzelfällen?;180
9.2.3.1;A. Die wettbewerbsrechtlich zulässige Täuschung im Sinne des § 263 StGB;181
9.2.3.2;B. Die Vermeidung von Kollisionen durch das Tatbestandsmerkmal des Schadens;189
9.2.3.3;C. Die Vermeidung von Kollisionen durch die Tatbestandsmerkmale des Vorsatzes und der Bereicherungsabsicht;201
9.2.4;IV. Zusammenfassung: Möglichkeiten der Kollision im Bereich sekundärrechtlicher Vorgaben bei aktivem Tun;203
9.3;3. Abschnitt: Möglichkeiten der Kollision des § 263 StGB mit sekundärrechtlichen Vorgaben im Bereich des Unterlassens;204
9.4;4. Abschnitt: Möglichkeiten der Kollision des § 263 StGB mit primärrechtlichen Vorgaben;206
9.5;5. Abschnitt: Unionsrechtskonforme Auslegung oder Anwendungsvorrang?;208
9.5.1;I. Unionsrecht und ausdrückliche Täuschung;208
9.5.2;II. Unionsrecht und konkludente Täuschung bzw. Täuschung durch Unterlassen;210
9.6;6. Abschnitt: Die Vereinbarkeit der unionsrechtskonformen Auslegung und des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts mit übergeordneten Prinzipien;211
9.6.1;I. Art. 103 Abs. 2 GG;211
9.6.2;II. Das „Gleichheits- und Gerechtigkeitsproblem”;213
9.6.3;III. Fazit;214
10;Zusammenfassung der Ergebnisse;215
11;Anhang;219
12;Literatur;225


Schall, Hero
Prof. Dr. Hero Schall war Professor für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Osnabrück (emeritiert seit 2008). Er ist Mitglied im Vorstand des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht.

Sinn, Arndt
Prof. Dr. Arndt Sinn ist Direktor des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien und lehrt Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht sowie Strafrechtsvergleichung an der Universität Osnabrück.

Achenbach, Hans
Prof. Dr. Hans Achenbach ist emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück.

Heim, Cornelia
Dr. Cornelia Heim ist seit April 2011 Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk München.

Schmitz, Roland
Prof. Dr. Roland Schmitz ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Universität Osnabrück.

Krack, Ralf
Prof. Dr. Ralf Krack ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht der Universität Osnabrück.

Dr. Cornelia Heim ist seit April 2011 Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk München.


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