Hild | Steuerabwehr aufgrund eines Steuerstrafverfahrens | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 254 Seiten

Hild Steuerabwehr aufgrund eines Steuerstrafverfahrens

E-Book, Deutsch, 254 Seiten

ISBN: 978-3-95554-482-9
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Steuerfestsetzung/Steuervollstreckung/Steuerprozess
Kompakte Darstellung für die Praxis

Langjährige Erfahrungen zeigen, dass in einem Steuerstrafverfahren die strafrechtlichen Aspekte so sehr im Mittelpunkt stehen, dass die dem Verfahren zugrundeliegenden steuerrechtlichen Fragen oftmals vernachlässigt werden. Dadurch ist es nicht ausgeschlossen, dass ein aus steuerrechtlichen Gründen strafloser Sachverhalt zu einer – noch dazu einvernehmlichen – Verurteilung führt. Daher wendet sich das Buch insbesondere an Strafverteidiger und gleichermaßen an den hinzugezogenen Steuerberater mit seiner Aufgabe, dem Strafverteidiger steuerrechtlich überzeugende Einwendungen an die Hand zu geben. Dies betrifft nicht nur die Steuerfestsetzung, sondern auch die Steuervollstreckung und den Steuer-prozess.
Zugleich will das Buch bei der Bearbeitung allgemeiner Steuerfragen förderlich sein, zu denen es unabhängig von Steuerstrafverfahren hinreichend Anlässe gibt. So kann die vollständige Beseitigung von Säumniszuschlägen durch die Vollziehungsaufhebung des Steuerbescheids erreicht werden. Auch werden die in fast allen steuerlichen Außenprüfungen erfolgenden Schätzungen anhand strikter Leitlinien behandelt. Ebenfalls als Beispiel werden die häufig im Blickfeld der Finanzbehörden befindlichen Auslandskapitalgesellschaften mittelständischer Unternehmer als spezieller Befassungsgegenstand ausführlich erörtert.
Bei der Behandlung der Themen wurde eine kompakte Darstellungsweise angestrebt, um den zeitlich begrenzten Ressourcen des Lesers Rechnung zu tragen. Diesem Zweck dient auch die umfangreiche Fallsammlung.
in damit verbundenen Rechtsbehelfsverfahren.
Zielgruppe: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gerichte, Finanzbehörden, Steuerfahnder, Strafverteidiger, Fachanwälte für Steuerrecht.

Der Autor:
Steuerberater Dieter Hild. Der Autor war als Vorstandsmitglied einer größeren Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft für das Steuerrecht verantwortlich. Seine jahrzehntelange Tätigkeit in der Steuerberatung führte zu zahlreichen Publikationen in Steuerfragen und zur konzeptionellen Entwicklung des Weiterbildungsstudiums Steuerstrafrecht an der FernUniversität in Hagen. Seine heutigen Aktivitäten konzentrieren sich auf die steuerliche Unterstützung von Strafverteidigern in signifikanten Steuerstrafverfahren und von Beraterkollegen in damit verbundenen Rechtsbehelfsverfahren (hild@hildonline.de).
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Zielgruppe


Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gerichte, Finanzbehörden, Steuerfahnder, Strafverteidiger, Fachanwälte für Steuerrecht.


Autoren/Hrsg.


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Inhaltsverzeichnis
Der Autor. V
Vorwort. VII
Abkürzungsverzeichnis. XVII
Erster Teil: Steuerfestsetzung. 1
1. Einstieg in die Thematik. 1
2. Steueranspruch. 3
2.1 Ausgangslage. 3
2.2 Mit voller Sicherheit bestehender Steueranspruch. 4
2.2.1 Besteuerungsverfahren. 4
2.2.2 Steuerstrafverfahren. 5
2.3 Mit geringerer Sicherheit bestehender Steueranspruch. 6
2.3.1 Mit größter Wahrscheinlichkeit bestehender Steueranspruch. 6
2.3.2 Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bestehender Steueranspruch. 6
2.3.3 Mit zureichender Wahrscheinlichkeit bestehender Steueranspruch. 6
2.4 Mit keiner Sicherheit bestehender Steueranspruch. 6
2.4.1 Ungerechtfertigter Steueranspruch. 6
2.4.2 Unklarer Steueranspruch. 7
2.4.3 Zweifelhafter Steueranspruch. 8
3. Steuerbescheid. 10
3.1 Ausgangslage. 10
3.2 Bestandskraft des Steuerbescheids. 10
3.2.1 Besteuerungsverfahren. 10
3.2.2 Steuerstrafverfahren. 11
3.3 Bindungswirkung des Steuerbescheids. 12
3.3.1 Besteuerungsverfahren. 12
3.3.2 Steuerstrafverfahren. 12
4. Neue Tatsache. 17
4.1 Ausgangslage. 17
4.2 Kennzeichnung der neuen Tatsache. 17
4.2.1 Merkmal der neuen Tatsache. 17
4.2.2 Bekannte Tatsache. 18
4.2.3 Als bekannt geltende Tatsache. 19
4.2.4 Tatsachenkausale Steuererhöhung. 19
4.2.5 Beweislast zur neuen Tatsache. 20
4.3 Steuerstrafverfahren. 21
5. Verjährung. 23
5.1 Ausgangslage. 23
5.2 Festsetzungsverjährung. 23
5.2.1 Fristablauf im Regelfall (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO). 23
5.2.2 Fristablauf im Verkürzungsfall (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). 25
5.2.3 Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO. 25
5.2.4 Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO. 27
5.2.5 Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 2 AO. 29
5.2.6 Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO. 30
5.2.7 Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO. 30
5.3 Verfolgungsverjährung. 30
5.3.1 Kennzeichnung der Verfolgungsverjährung. 30
5.3.2 Zehnjährige Verfolgungsverjährung (§ 376 AO). 32
5.4 Zahlungsverjährung. 34
5.4.1 Regelfall. 34
5.4.2 Sonderfall. 36
6. Schätzung. 37
6.1 Ausgangslage. 37
6.2 Schätzungsbegründung. 38
6.2.1 Leitlinie. 38
6.2.2 Schätzung dem Grunde nach. 38
6.2.3 Schätzung dem Umfang nach. 44
6.2.4 Schätzung der Höhe nach. 44
6.3 Schätzungsdurchführung. 46
6.3.1 Leitlinie. 46
6.3.2 Erwiesene Besteuerungsgrundlagen. 46
6.3.3 Größtwahrscheinliche Besteuerungsgrundlagen. 47
6.4 Schätzungsüberprüfung. 49
6.4.1 Leitlinie. 49
6.4.2 Überprüfungskriterien. 49
6.5 Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren. 50
7. Vollziehungsaussetzung und Vollziehungsaufhebung. 53
7.1 Ausgangslage. 53
7.2 Aussetzung der Vollziehung. 53
7.2.1 Verfahrenskennzeichnung. 53
7.2.2 Einspruch. 54
7.2.3 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids. 60
7.2.4 Unzureichende Mitteilung der Besteuerungsunterlagen. 61
7.2.5 Sicherheitsleistung zur Vollziehungsaussetzung. 62
7.3 Aufhebung der Vollziehung. 63
8. Anrechnungsverfügung. 65
8.1 Ausgangszusammenhänge. 65
8.2 Kennzeichnung der Anrechnungsverfügung. 65
8.3 Änderung der Anrechnungsverfügung. 66
8.3.1 Arglistige Täuschung. 67
8.3.2 Unrichtige oder unvollständige Angaben. 67
8.3.3 Tatsachenkenntnis. 68
8.3.4 Zahlungsverjährung. 69
9. Steuerhaftungsbescheid. 71
9.1 Ausgangszusammenhänge. 71
9.2 Haftung des Geschäftsführers. 75
9.2.1 Haftung gemäß § 69 AO. 75
9.2.2 Haftung gemäß § 71 AO. 82
9.2.3 Rechtsschutz. 84
9.3 Die Zweijahresfrist. 85
9.3.1 Regelfall. 85
9.3.2 Hinterziehungsfall. 87
10. Tatsächliche Verständigung. 89
10.1 Ausgangslage. 89
10.2 Verfahrenskennzeichnung. 89
10.2.1 Grundsätzliche Zusammenhänge. 89
10.2.2 Voraussetzungen. 90
10.2.3 Formalien. 91
10.3 Muster für die kombinierte Verständigung. 91
Zweiter Teil: Steuervollstreckung. 95
11. Einstieg in die Thematik. 95
12. Abgabenrechtlicher Steuerarrest. 96
12.1 Ausgangslage. 96
12.2 Verfahrenskennzeichnung. 96
12.3 Arrestanordnung. 97
12.3.1 Arrestanspruch. 97
12.3.2 Arrestgrund. 99
12.3.3 Vollziehungsfrist. 100
12.4 Rechtsschutz. 101
12.4.1 Arrestanordnung. 101
12.4.2 Pfändungsverfügung. 101
12.5 Schadensersatz. 102
13. Strafprozessualer Vermögensarrest. 103
13.1 Ausgangslage. 103
13.2 Verfahrenskennzeichnung. 104
13.3 Arrestanordnung. 104
13.3.1 Arrestanspruch. 104
13.3.2 Arrestgrund. 106
13.3.3 Arrestdauer. 107
13.4 Rechtsschutz. 108
14. Pfändungs- und Einziehungsverfügung. 110
14.1 Ausgangslage. 110
14.2 Verfahrenskennzeichnung. 110
14.2.1 Grundsätzliche Zusammenhänge. 110
14.2.2 Drittschuldnererklärung. 112
14.3 Rechtsschutz. 114
15. Vollstreckungsaufschub. 115
15.1 Ausgangslage. 115
15.2 Verfahrenskennzeichnung. 115
15.3 Unbilligkeit der Vollstreckung. 115
15.4 Rechtsschutz. 117
Dritter Teil: Steuerprozess. 118
16. Einstieg in die Thematik. 118
17. Antrag auf Vollziehungsaussetzung. 119
17.1 Musterantrag. 119
17.2 Erläuterungen. 121
18. Antrag auf einstweilige Anordnung. 124
18.1 Musterantrag. 124
18.2 Erläuterungen. 127
18.2.1 Ausgangszusammenhänge. 127
18.2.2 Anordnungsanspruch. 128
18.2.3 Anordnungsgrund. 129
19. Erhebung der Klage. 131
19.1 Musterklage. 131
19.2 Erläuterungen. 132
19.3 Kostenentscheidung. 135
Vierter Teil: Auslandskapitalgesellschaften. 137
20. Einstieg in die Thematik. 137
21. Inlandsgeschäftsleitungsort der Auslandskapitalgesellschaft. 138
21.1 Ausgangslage. 138
21.2 Tatbestandskennzeichnung. 138
21.2.1 Faktische Geschäftsführung. 138
21.2.2 Definition des Geschäftsleitungsortes. 140
21.2.3 Einziger Geschäftsleitungsort. 140
21.2.4 Mehrere Geschäftsleitungsorte. 141
21.2.5 Merkmal der Dauer. 142
21.2.6 Tagesgeschäft. 143
21.3 Moderne Technologien der Kommunikation. 144
22. Ausländische Briefkastengesellschaft. 146
22.1 Ausgangslage. 146
22.2 Tatbestandskennzeichnung. 146
22.2.1 Definition der Briefkastengesellschaft. 146
22.2.2 Wirtschaftlicher Grund. 147
22.2.3 Eigenwirtschaftliche Tätigkeit. 148
22.2.4 Substanzerfordernisse. 149
22.3 Zeitliche Gesamtbetrachtung. 151
23. Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht der Drittstaaten-Kapitalgesellschaft
mit inländischem Geschäftsleitungsort. 153
23.1 Ausgangslage. 153
23.2 Zivilrecht. 154
23.3 Steuerrecht. 155
23.3.1 Steuerrecht bis 2005. 155
23.3.2 Steuerrecht ab 2006. 156
23.4 Gesamtwürdigung. 157
Fünfter Teil: Fallsammlung. 159
Nr. 1: Ein Fall. 162
Nr. 2: Zu der Frage, was angeblich mit einem Steueranspruch versehensei. 163
Nr. 3: Zu der Frage, was angeblich mit einem Steueranspruch versehensei. 164
Nr. 4: Zu der Frage, wer angeblich den Steueranspruch zu versteuernhabe. 165
Nr. 5: Zu der Frage, wann angeblich der Steueranspruch zu versteuernsei. 166
Nr. 6: Zu der Frage, wo angeblich die Steuerforderung zu begleichensei. 167
Nr. 7: Unerheblicher Steueranspruch – Eingetretene Zahlungsverjährung. 168
Nr. 8: Unerheblicher Steueranspruch – Abgelaufene Festsetzungsfrist. 169
Nr. 9: Unerheblicher Steueranspruch – Materielle Bestandskraft der
Besteuerungsgrundlage. 169
Nr. 10: Unerheblicher Steueranspruch – Veränderte Rechtsauffassung. 170
Nr. 11: Unerheblicher Steueranspruch – Unterbliebener Verböserungshinweis. 171
Nr. 12: Steueranspruch – Bloße Vermutung. 173
Nr. 13: Beendigung des Strafverfahrens im Ermittlungsverfahren. 174
Nr. 14: Bindungswirkung des unrichtigen, jedoch nicht angefochtenenSteuerbescheids
(Beispielsfall). 175
Nr. 15: Rückwirkendes Ereignis. 176
Nr. 16: Neue Tatsache – Veränderte Rechtsauffassung. 176
Nr. 17: Neue Tatsache – Als bekannt geltende Tatsache. 177
Nr. 18: Neue Tatsache – Als bekannt geltende Tatsache. 178
Nr. 19: Neue Tatsache – Ermittlung einer wichtigen, aber keiner neuen Tatsache. 179
Nr. 20: Neue Tatsache – Tatsachenkausale Steuererhöhung. 180
Nr. 21: Neue Tatsache – Pflichtverletzung. 181
Nr. 22: Neue Tatsache – Erhöhte Bestandskraft. 181
Nr. 23: Festsetzungsverjährung – Überprüfung der vierjährigen Frist. 182
Nr. 24: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Ermittlungshandlung(
Beispielsfall). 183
Nr. 25: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Ermittlungshandlung(
Beispielsfall). 184
Nr. 26: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Ermittlungsumfang(
Beispielsfall). 184
Nr. 27: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Strafklageverbrauch. 184
Nr. 28: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Neue Tatsache. 185
Nr. 29: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Nachprüfungsvorbehalt(
Beispielsfall). 186
Nr. 30: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Ermittlungsgegenstand. 187
Nr. 31: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO – Ermittlungsgegenstand. 187
Nr. 32: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 2 AO – Festsetzungsverjährung. 188
Nr. 33: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO – Zahlungsverjährung. 188
Nr. 34: Verfolgungsverjährung (§ 376 AO) – Tateinheit (Beispielsfall). 189
Nr. 35: Verfolgungsverjährung (§ 376 AO) – 25.12.2008 (Beispielsfall). 189
Nr. 36: Verfolgungsverjährung (§ 376 AO) – Unterbrechungsmaßnahme(Beispielsfall). 190
Nr. 37: Verfolgungsverjährung (§ 376 AO) – Unterbrechungsmaßnahme(Beispielsfall). 190
Nr. 38: Zahlungsverjährung – Fristablauf. 191
Nr. 39: Zahlungsverjährung – Unterbrechung. 192
Nr. 40: Zahlungsverjährung – Zugunsten des Steuerbürgers (Beispielsfall). 192
Nr. 41: Schätzung – Vorgelagerte Steuerfrage. 193
Nr. 42: Schätzung – Ermittlungspflicht der Finanzbehörde. 193
Nr. 43: Schätzung – Beweisantrag des Steuerbürgers. 194
Nr. 44: Schätzung – Unlogisches Schätzungsergebnis. 195
Nr. 45: Schätzung – Unvernünftiges Schätzungsergebnis. 195
Nr. 46: Schätzung – Unmögliches Schätzungsergebnis. 196
Nr. 47: Schätzung – Keine Einhaltung der Denkgesetze. 196
Nr. 48: Schätzung – Allgemeine Lebenserfahrung. 197
Nr. 49: Schätzung – Keine erfolgte Straf- oder Negativschätzung. 197
Nr. 50: Schätzung – Keine erfolgte Straf- oder Negativschätzung. 198
Nr. 51: Schätzung – Grundsatz in dubio pro reo. 198
Nr. 52: Vollziehungsaussetzung – Einspruch. 199
Nr. 53: Vollziehungsaussetzung – Bestandskräftige Besteuerungsgrundlage. 199
Nr. 54: Vollziehungsaussetzung – Einspruchsbefugnis. 200
Nr. 55: Vollziehungsaussetzung – Änderbarkeit des unanfechtbarenAusgangsbescheids
. 200
Nr. 56: Vollziehungsaussetzung – Auskunftsersuchen an Dritte während des
Einspruchsverfahrens. 201
Nr. 57: Vollziehungsaussetzung – Antrag auf Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts. 201
Nr. 58: Vollziehungsaussetzung – Tatsächliche Zweifel. 202
Nr. 59: Vollziehungsaussetzung – Tatsächliche Zweifel. 203
Nr. 60: Vollziehungsaussetzung – Tatsächliche Zweifel. 203
Nr. 61: Vollziehungsaussetzung – Unvollständige Aktenvorlage. 204
Nr. 62: Vollziehungsaussetzung – Unzureichende Mitteilung der
Besteuerungsunterlagen. 205
Nr. 63: Vollziehungsaussetzung – Sicherheitsleistung. 205
Nr. 64: Vollziehungsaufhebung. 205
Nr. 65: Steuerhaftungsbescheid – Verfügungsberechtigter. 206
Nr. 66: Steuerhaftungsbescheid – Auswahlermessen. 207
Nr. 67: Steuerhaftungsbescheid – Drittwirkung (Beispielsfall). 208
Nr. 68: Steuerhaftungsbescheid – Geschäftsführer-Haftung. 208
Nr. 69: Steuerhaftungsbescheid – Rechtzeitige Bekanntgabe. 209
Nr. 70: Steuerhaftungsbescheid – Zahlungsverjährung. 209
Nr. 71: Steuerhaftungsbescheid – Vermögensschaden. 210
Nr. 72: Steuerhaftungsbescheid – Haftungssumme (Beispielsfall). 211
Nr. 73: Steuerhaftungsbescheid – Kausalität. 211
Nr. 74: Steuerhaftungsbescheid – Kausalität. 211
Nr. 75: Steuerhaftungsbescheid – Kausalität. 212
Nr. 76: Steuerhaftungsbescheid – Steuerverkürzung (§ 71 AO). 212
Nr. 77: Steuerhaftungsbescheid – Kein Austausch des Haftungsanspruchs. 213
Nr. 78: Steuerhaftungsbescheid – Zweijahresfrist. 213
Nr. 79: Steuerhaftungsbescheid – Zweijahresfrist. 214
Nr. 80: Steuerhaftungsbescheid – Zweijahresfrist. 214
Nr. 81: Steuerhaftungsbescheid – Zweijahresfrist (Beispielsfall). 214
Nr. 82: Abgabenrechtlicher Arrest – Arrestanspruch. 215
Nr. 83: Abgabenrechtlicher Arrest – Vollziehungsfrist. 215
Nr. 84: Strafprozessualer Arrest – Arrestanspruch. 216
Nr. 85: Strafprozessualer Arrest – Arrestgrund. 216
Nr. 86: Vollstreckungsaufschub. 217
Nr. 87: Vollstreckungsaufschub – Einstweilige Anordnung. 217
Nr. 88: Einstweilige Anordnung – Antrag. 218
Nr. 89: Einstweilige Anordnung – Sicherheitsleistung. 219
Nr. 90: Klagebefugnis. 219
Nr. 91: Klagebefugnis. 220
Nr. 92: Anhörungsrüge. 221
Nr. 93: Geschäftsleitungsort. 222
Nr. 94: Geschäftsleitungsort. 223
Nr. 95: Briefkastengesellschaft. 223
Stichwortverzeichnis. 225


Vorwort
In einem Steuerstrafverfahren wird das Vorliegen der objektiv erfolgten Verkürzung des Steueranspruchs nicht stets bis in die letzte Einzelheit überprüft, sondern aufgrund der Meinung der Steuerfahndung oftmals angenommen. Dadurch ist es nicht ausgeschlossen, dass ein aus steuerrechtlichen Gründen strafloser Sachverhalt zu einer – noch dazu einvernehmlichen – Verurteilung führt (RiBGH Jäger). Daher befasst sich das Buch aus Sicht der Verteidigung mit der steuerrechtlichen Seite in einem Steuerstrafverfahren und mit damit verbundenen Steuerstreitverfahren.
Vorrangig geht es um die Frage, ob der von der Steuerfahndung behauptete Steueranspruch überhaupt besteht und wenn er bestehen sollte, ob er auch tatsächlich verkürzt wurde. Dazu wendet sich der erste Teil des Buches mit den Darlegungen zum Bereich der Steuerfestsetzung an Strafverteidiger im Hinblick auf ihr Bestreben an einer für ihren Mandanten möglichst günstigen Verfahrenserledigung und gleichermaßen an den hinzugezogenen Steuerberater mit seiner Aufgabe, dem Strafverteidiger dafür steuerrechtlich überzeugende Argumente oder relativierende Einwendungen an die Hand zu geben.
Auch bei einer erfolgreichen Strafverteidigung – ohne Bezahlung der streitigen Steuerforderungen – sind die steuerrechtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig nicht beendet. Die Steuerbescheide sind in der Welt. Forderungen daraus werden von den Finanzbehörden zügig beigetrieben, weshalb die Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen vielfach notwendig ist. Finanzgerichtliche Verfahren kommen hinzu, die fast durchweg unvermeidbar sind. Dazu wendet sich der zweite und dritte Teil des Buches mit den Darlegungen zum Bereich der Steuervollstreckung und des Steuerprozesses an den steuerlichen Berater des betroffenen Mandanten.
In Anbetracht der steuerlich ausgerichteten Ausführungen will das Buch zugleich bei der Bearbeitung allgemeiner Steuerfragen förderlich sein, zu denen es unabhängig von Steuerstrafverfahren hinreichend Anlässe gibt. So kann als Anlass beispielsweise der versäumte Einspruch gegen einen Vorbehaltsbescheid durch die Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts insgesamt nachgeholt werden oder es kann die vollständige Beseitigung von Säumniszuschlägen durch die Vollziehungsaufhebung des Steuerbescheids erreicht werden. Auch sind Schätzungen ein Anlass, die in fast allen steuerlichen Außenprüfungen erfolgen und die anhand strikter Leitlinien behandelt werden. Ebenfalls als Beispiel werden im vierten Teil des Buches die häufig im Blickfeld der Finanzbehörden befindlichen Auslandskapitalgesellschaften mittelständischer Unternehmer als spezieller Befassungsgegenstand intensiv erörtert.
Den Belangen der steuerrechtlichen Verteidigung folgend wird eine kompakte Darstellung angestrebt. Diesem Zweck dient auch die Fallsammlung im fünften Teil des Buches, in dem 95 eigene und publizierte Praxisfälle sowie ergänzend einzelne Beispielsfälle dargestellt werden.
Konstanz, im Oktober 2018 Dieter Hild


Hild, Dieter
Steuerberater Dieter Hild. Der Autor war als Vorstandsmitglied einer größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Steuerrecht verantwortlich. Seine jahrzehntelange Tätigkeit in der Steuerberatung führte zu zahlreichen Publikationen in Steuerfragen und zur konzeptionellen Entwicklung des Weiterbildungsstudiums Steuerstrafrecht an der FernUniversität in Hagen. Seine heutigen Aktivitäten konzentrieren sich auf die steuerliche Unterstützung von Strafverteidigern in signifikanten Steuerstrafverfahren und von Beraterkollegen in damit verbundenen Rechtsbehelfsverfahren (hild@hildonline.de).


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