Horak / Dörner / Ehlers | Outsourcing bei Versicherungsunternehmen | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 116, 398 Seiten

Reihe: Münsteraner Reihe

Horak / Dörner / Ehlers Outsourcing bei Versicherungsunternehmen

Deutsche und europäische aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen

E-Book, Deutsch, Band 116, 398 Seiten

Reihe: Münsteraner Reihe

ISBN: 978-3-86298-081-9
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen
an Auslagerungen (Outsourcing) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), also im Wesentlichen die Bestimmungen von § 64a Abs. 4 VAG und deren Konkretisierung durch die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei der Erörterung des § 64a Abs. 4 VAG zeigt der Autor Parallelen, aber auch Widersprüche zu der verwandten bankaufsichtsrechtlichen Auslagerungsvorschrift des § 25a Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) auf. Die jeweils einschlägigen Rundschreiben der BaFin bezieht er mit in die Gesamtbetrachtung ein. Um der internationalen Prägung des Aufsichtsrechts und dessen Anforderungen an Auslagerungen gerecht werden zu können, werden stets auch internationale Vorgaben – sei es in Form von Richtlinien, Verordnungen oder aber lediglich unverbindlichen Empfehlungen oder Standards – herangezogen.

Die Arbeit zeigt dem nationalen Gesetzgeber teilweise Handlungsbedarf für die Herstellung der Richtlinienkonformität mit Solvency II auf. Den Unternehmen liefert die eingehende Untersuchung wichtige Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Auslagerungen.
Von rechtswissenschaftlicher Seite ist es die erste ausführliche Auseinandersetzung mit den seit 1.1.2008 geltenden Anforderungen.
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1;Outsourcing bei Versicherungsunternehmen;1
2;Vorwort;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Abkürzungsverzeichnis;22
5;A. Einleitung;26
5.1;I. Aktuelle Entwicklungen im Versicherungsrecht;27
5.2;II. Finanz- und Wirtschaftskrise;34
5.3;III. Begegnung neuer aufsichtsrechtlicher Herausforderungen mit Outsourcing;35
5.4;IV. Internationale Outsourcing-Standards;37
5.5;V. Aufgabenstellung;42
6;B. Auslagerungssachverhalte;46
6.1;I. Funktionsausgliederungen;47
6.2;II. Dienstleistungsvertrag;87
6.3;III. Entgeltbegrenzung nach § 53d VAG;88
6.4;IV. Vergleich mit Auslagerungen nach dem Kreditwesengesetz;94
6.5;V. Ergebnis;123
7;C. Anforderungen an Auslagerungen nach § 64a Abs. 4 VAG;126
7.1;I. Verantwortung der Geschäftsleitung für dieGeschäftsorganisation;128
7.2;II. Betroffene Versicherungsunternehmen;133
7.3;III. Wesentlichkeit der Auslagerungsmaßnahme unterRisikogesichtspunkten und Risikoanalyse;135
7.4;IV. Ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Aufgabe;162
7.5;V. Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Geschäftsleitung;184
7.6;VI. Prüfungs- und Kontrollrechte der Aufsichtsbehörde;245
7.7;VII. Prüfung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse;268
7.8;VIII. Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation;274
7.9;IX. Sonstige Grenzen;294
7.10;X. Auslagerungsvertrag;294
7.11;XI. Sonderfälle und Erleichterungen;302
7.12;XII. Ergebnis;306
8;D. Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Auslagerungen und Entgeltbegrenzungen;312
8.1;I. Funktionsausgliederungsverträge;312
8.2;II. Entgeltbegrenzung nach § 53d VAG;321
8.3;III. Sonstige Dienstleistungsverträge;323
8.4;IV. Wesentlichen Auslagerungen nach dem KWG;324
8.5;V. Ergebnis;326
9;E. Ausblick;330
9.1;I. Auslagerungen nach Solvency II;330
9.2;II. Übereinstimmung der nationalen Anforderungen mit Solvency II;355
9.3;III. Ergebnis;373
10;F. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in 20 Thesen;376
11;Literaturverzeichnis;382
12;Quellenverzeichnis;401


E. Ausblick (S. 305-306)

I. Auslagerungen nach Solvency II

Um der zunehmenden Bedeutung von Auslagerungen für Versicherungsunternehmen gerecht werden zu können, werden deren aufsichtsrechtliche Anforderungen durch Solvency II1082 für den europäischen Versicherungssektor vereinheitlicht.1083 Dadurch soll vermieden werden, dass durch eine Auslagerung die geltenden Anforderungen unter Solvency II und der entsprechende Wille des Richtliniengebers umgangen werden.

Während zunächst Art. 13 Nr. 28 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG eine Definition des Begriffs der Auslagerung (Outsourcing) vorgibt, sind deren Anforderungen im Wesentlichen in den Art. 38, 49 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG enthalten. Art. 38 umfasst dabei die Vorgaben an die Beaufsichtigung einer ausgelagerten Funktion oder Versicherungs- bzw. Rückversicherungstätigkeit und Art. 49 setzt allgemeine Anforderungen an die Zulässigkeit einer Auslagerung. Art. 50 Abs. 1 lit. d) der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG sieht vor, dass die Europäische Kommission auf Stufe 2 des Lamfalussy-Verfahrens Durchführungsmaßnahmen zur weiteren Spezifizierung der Bedingungen an eine Auslagerung, insbesondere auf Dienstleister in Drittstaaten, erlassen kann.

Damit bezieht sich Art. 50 Abs. 1 lit. d) nicht allein auf Art. 48, sondern ergänzend auch auf Art. 38 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG, der sich ebenfalls mit Auslagerungssachverhalten befasst. Trotzdem ist nicht vorgesehen, Durchführungsmaßnahmen zu Art. 38 zu erlassen.1086 CEIOPS hat bereits Vorschläge vorgelegt, wie entsprechende Durchführungsmaßnahmen aussehen könnten. Auslagerungen gehören systematisch in den Abschnitt der allgemeinen Governance-Anforderungen an ein Versicherungsunternehmen (Art. 41 bis 50)1088 und somit zur Säule 2 von Solvency II. Insofern gelten bei Auslagerungen auch die allgemeinen Anforderungen an ein Governance- System nach Art. 41, zu denen die Europäische Kommission nach Art. 50 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG ebenfalls Durchführungsmaßnahmen erlassen wird.

Im Folgenden sollen die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Auslagerungen des europäischen Versicherungssektors dargestellt werden. Neben den Anforderungen der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG in den Art. 38, 41 und 49 werden bereits die entsprechenden Empfehlungen des CEIOPS an die Europäische Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen auf Level 2 des Lamfalussy- Verfahrens teilweise berücksichtigt.1089 Der Erlass der Durchführungsmaßnahmen ist für die zweite Hälfte des Jahres 2011 geplant.


Pohlmann, Petra
Prof. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.


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