Ingwersen / Dörner / Ehlers | Dei Stellung des Versicherungsnehmers bei Innenhaftungsfällen in der D&O-Versicherung | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 119, 250 Seiten

Reihe: Münsteraner Reihe

Ingwersen / Dörner / Ehlers Dei Stellung des Versicherungsnehmers bei Innenhaftungsfällen in der D&O-Versicherung

E-Book, Deutsch, Band 119, 250 Seiten

Reihe: Münsteraner Reihe

ISBN: 978-3-86298-130-4
Verlag: VVW GmbH
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Durch die VVG-Reform haben sich für die Haftpflichtversicherung neue Fragestellungen ergeben, die in der Fachliteratur insbesondere für die D&O-Versicherung diskutiert werden. Dies umfasst vor allem die Folgen aus dem Wegfall des Anerkenntnisverbots (§ 105 VVG) und aus der Möglichkeit, den Freistellungsanspruch an den geschädigten Dritten abzutreten (§ 108 Abs. 2 VVG).

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in einer überwiegenden Anzahl von D&O-Versicherungsfällen die Gesellschaft selbst von ihren Organmitgliedern geschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Gesellschaft als Versicherungsnehmer den Ersatz ihres Schadens nicht direkt von der D&O-Versicherung einfordern kann.

Voraussetzungen und Folgen einer solchen direkten Inanspruchnahme der Versicherung durch die geschädigte Gesellschaft werden in der vorliegenden Arbeit untersucht. Dabei spielt auch eine Rolle, dass der Bundesgerichtshof bereits zu ähnlichen Konstellationen Stellung bezogen hat.

Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker, die mit der D&O-Versicherung befasst sind. Darüber hinaus besitzen viele der diskutierten Aspekte auch für die allgemeine Haftpflichtversicherung Gültigkeit.
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1;Vorwort;8
2;Inhaltsverzeichnis;10
3;Abkürzungsverzeichnis;22
4;A. Einleitung;24
4.1;I. Grundüberlegungen und Problemaufriss;24
4.2;II. Gang der Untersuchung;25
4.3;III. Grundlagen der Organhaftung;26
4.3.1;1. Innenhaftung;26
4.3.2;2. Außenhaftung;29
4.3.3;3. Jüngere Entwicklung = Haftungsverschärfung?;31
5;B. Die D&O-Versicherung als Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43–48 VVG);44
5.1;I. Die Merkmale der Fremdversicherung im Allgemeinen;45
5.2;II. Wirtschaftliche – und versicherte „Interessen“ in der D&O-Versicherung;47
5.2.1;1. Abgrenzung: Interesse an der Versicherung und versichertes Interesse im Rechtssinne;47
5.2.2;2. Wirtschaftliche Interessen in der Innenhaftung;53
5.3;III. Folge für die Einordnung als Fremdversicherung;66
5.3.1;1. Einführung;66
5.3.2;2. Unmaßgeblichkeit eines wirtschaftlichen Interessesdes Versicherungsnehmers;67
5.4;IV. Zwischenergebnis;71
6;C. Inanspruchnahme des Versicherers durch den Versicherungsnehmer;72
6.1;I. Begriffsbestimmungen;73
6.2;II. Abgrenzung der direkten Inanspruchnahme zu verwandten Erscheinungen;75
6.3;III. Die Situation nach gesetzlicher Regelung;76
6.3.1;1. Möglichkeiten des Versicherungsnehmers bei eigenem Schadensersatzanspruch gegen die versicherte Person;76
6.3.2;2. Prozessuale Folgefragen;116
6.3.3;3. Pflicht des Versicherers zur Führung eines Aktivprozesses der versicherten Person gegen den Versicherungsnehmer;141
6.3.4;4. Zwischenergebnis;145
6.4;IV. Situation bei abweichender vertraglicher Ausgestaltung in Versicherungsbedingungen;146
6.4.1;1. Formelle Verfügungsbefugnis liegt vertraglich beim Versicherungsnehmer;147
6.4.2;2. Formelle Verfügungsbefugnis liegt vertraglich bei der versicherten Person;151
6.5;V. Neue Möglichkeiten des Versicherungsnehmers nach Wegfall des Abtretungs- und Anerkenntnisverbots;153
6.5.1;1. Einführung in die Neuregelung der Haftpflichtversicherung;153
6.5.2;2. Abtretung vs. Fremdversicherung;156
6.5.3;3. Das Problem des Abtretungsverbots bei Großrisiken i.S.v. § 210 VVG;156
6.5.4;4. Der Dritte i.S.v. § 108 II VVG;162
6.5.5;5. Abtretung des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft mit Anerkenntnis des Schadensersatzanspruchs durch die versicherte Person;169
6.5.6;6. Abtretung des Freistellungsanspruchs an die geschädigte Gesellschaft ohne Anerkenntnis des Schadensersatzanspruchs;209
6.5.7;7. Zwischenergebnis zur Abtretung ohne vorheriges Anerkenntnis;250
7;D. Wesentliche Ergebnisse und Thesen;252
8;Literaturverzeichnis;256
9;Zitierte Gesetzesmaterialien;273
10;Veröffentlichungen der Forschungsstelle für Versicherungswesen – Universität Münster mit Unterstützung des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen – Universität Münster e. V. („Münsteraner Reihe“);274


Pohlmann, Petra
Prof. Dr. Petra Pohlmann: Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.

Ingwersen, Malte
Herr Dr. Malte Ingwersen, Jahrgang 1983, ist in Hamburg aufgewachsen und hat dort am Carl-von-Ossietzky Gymnasium 2003 das Abitur abgelegt. Zum Wintersemester 2004/2005 begann er mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Dort war er als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht I von Prof. Dr. Holger Altmeppen tätig. Nach dem Grundstudium wechselte er an die Westfälische-Wilhelms-Universität Münster, wo er als studentischer Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Versicherungswesen arbeitete. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung im März 2009 mit einem wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt im universitären Teil begann Herr Ingwersen mit der Promotion am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht IV bei Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann. Im Oktober 2010 trat der Autor in den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Düsseldorf ein, Teile davon absolvierte er in der Deutschen Botschaft in Prag und in einer Rechtsanwaltskanzlei in Dubai.


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