Ionova / Scholz | Rechnungslegung in Russland | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 382 Seiten, eBook

Ionova / Scholz Rechnungslegung in Russland

Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen richtig bewerten

E-Book, Deutsch, 382 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-9780-7
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen (»Systemvoraussetzungen)



Russland gehört zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands und somit wird die Beurteilung russischer Zielunternehmen und Handelspartner immer wichtiger. Damit steht auch das Verständnis der russischen Rechnungslegung immer mehr im Mittelpunkt, um Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu bewerten.

Tatiana Ionova ist als Juristin seit vielen Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Deutschland und Osteurpa tätig. Zuletzt arbeitete sie am Ausbau der russischen Praxis bei Rödl & Partner und leitete dabei den Bereich Internationale Rechnungslegung.
André Scholz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und leitet seit 2003 die Aktivitäten von Rödl & Partner in Russland. Er ist zudem als Vorsitzender des Komitees für Steuern und Rechnungslegung beim Verband der deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation tätig.

Mit einem Geleitwort von Jörg Hetsch - Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer.
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1;Geleitwort;6
2;Vorwort;8
3;Inhaltsübersicht;10
4;Abkürzungsverzeichnis;18
5;§ 1 Die gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen der russischen Rechnungslegung;20
6;§ 2 Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung;24
7;§ 3 Organisatorische Anforderungen an die Buchführung und Rechnungslegung;27
7.1;A. Zuständigkeiten für die Buchführung und Rechnungslegung des Unternehmens;27
7.2;B. Funktionen des Buchhalters bzw. der Buchhaltungsabteilung;29
7.3;C. Bilanzierungsrichtlinie des Unternehmens;30
7.4;D. Buchhaltungsbelege;34
7.5;E. Kontenplan;35
7.6;F. Buchführung zu steuerlichen Zwecken;36
7.7;G. Aufbewahrungspflichten;38
8;§ 4 Jahresabschluss und Zwischenberichterstattung;40
8.1;A. Grundsatz;40
8.2;B. Bilanz;43
8.3;C. Gewinn- und Verlustrechnung;45
8.4;D. Anlagen und Anhang;46
8.5;E. Lagebericht;46
8.6;F. Abgabe- und Veröffentlichungspflichten;47
9;§ 5 Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzposten;48
9.1;A. Anlagevermögen;48
9.2;B. Umlaufvermögen;132
9.3;C. Kapital und Rücklagen;168
9.4;D. Verbindlichkeiten;181
10;§ 6 Außerbilanzielle Konten;209
10.1;A. Grundsatz;209
11;§ 7 Gewinn- und Verlustrechnung;213
11.1;A. Ausweisvorschriften;213
11.2;B. Erträge;213
11.3;C. Aufwendungen;222
11.4;D. Preisnachlässe;228
11.5;E. Ergebnis je Aktie;231
12;§ 8 Konsolidierung;238
12.1;A. Grundsatz;238
12.2;B. Konsolidierungskreis;239
12.3;C. Darstellung des konsolidierten Abschlusses;241
12.4;D. Konsolidierungsverfahren für Tochterunternehmen;241
12.5;E. Bilanzierung der Anteile an assoziierten Unternehmen im konsolidierten Abschluss;244
12.6;F. Angabepflichten;245
13;§ 9 Sonstige Anforderungen an Ausweis und Erläuterung;247
13.1;A. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag;247
13.2;B. Segmentberichterstattung;250
13.3;C. Aufgabe von Geschäftsbereichen;257
13.4;D. Bilanzierung und Bewertung von staatlichen Beihilfen;266
14;§ 10 Vereinfachende Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen;274
14.1;A. Grundsatz;274
14.2;B. Buchführung, Bilanzierung und Berichterstattung;275
14.3;C. Steuerliche Vereinfachungen;276
15;§ 11 Überblick über die Steuerarten;281
15.1;A. Umsatzsteuer;281
15.2;B. Gewinnsteuer;283
15.3;C. Einkommensteuer natürlicher Personen;284
15.4;D. Einheitliche Sozialsteuer;285
15.5;E. Verbrauchsteuern (Akzisen);286
15.6;F. Steuer auf die Förderung von Bodenschätzen;286
15.7;G. Steuer für die Nutzung von Gewässern;287
15.8;H. Jagd- und Fischfangabgabe;287
15.9;I. Vermögensteuer auf Unternehmensvermögen;287
15.10;J. Kfz-Steuer;287
15.11;K. Gewerbesteuer für Spielbanken und Kasinos;287
15.12;L. Bodensteuer;287
15.13;M. Vermögensteuer von Privatpersonen;288
16;Anlagen;289
17;Abbildungsverzeichnis;378
18;Tabellenverzeichnis;379
19;Stichwortverzeichnis;380

Die gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen der russischen Rechnungslegung.- Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung.- Organisatorische Anforderungen an die Buchführung und Rechnungslegung.- Jahresabschluss und Zwischenberichterstattung.- Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzposten.- Außerbilanzielle Konten.- Gewinn- und Verlustrechnung.- Konsolidierung.- Sonstige Anforderungen an Ausweis und Erläuterung.- Vereinfachende Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen.- Überblick über die Steuerarten.


Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und IV. Eventualforderungen (S. 197-198)

1. Allgemeines

Eventualverbindlichkeiten sowie Eventualforderungen werden im RLS Erfolgsunsicherheiten, verabschiedet durch die Anordnung des Finanzministeriums der RF Nr. 96n vom 28. November 2001 (RLS 8/01), geregelt. Dieser RLS ist an IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen angelehnt. Im RLS 34n sind ebenfalls Grundsätze für die Bildung von einigen Rückstellungen mit dem Zweck der gleichmäßigen Verteilung von Aufwendungen genannt. Steuerrechtlich sind die Rückstellungen beschränkt zulässig. In der russischen Rechnungslegungspraxis ist es keinesfalls die Regel, sämtliche Rückstellungen zu passivieren, die nach IFRS oder nach HBG ansatzpfl ichtig sind.

Es besteht eine Passivierungspfl icht für gewisse Eventualverbindlichkeiten nach RLS 8/01 und ein Passivierungswahlrecht für Rückstellungen nach RLS 34n. Durch die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit vieler Rückstellungen kommt es oft zu latenten Steueransprüchen, deren Buchung und Weiterverfolgung in den Folgeperioden einen zusätzlichen buchhalterischen Aufwand bedeutet. Daher bevorzugen es die meisten Buchhalter, keine Rückstellungen zu bilden.

Im Ergebnis vermittelt ein so erstellter Jahresabschluss unter Umständen ein falsches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, welches für den Abschlussadressaten irreführend ist. Da Dividendenausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Abschlusses beschlossen werden, besteht auch die Gefahr, dass z. B. bei konsequenten Ausschüttungen des gesamten Gewinns, auf die Gesellschaft zukommende Aufwendungen und Risiken nicht oder nicht in voller Höhe antizipiert werden. Eine Gesellschaft kann dadurch in ihrem Bestand gefährdet werden.

2. Erfolgsunsicherheiten

Unter einer Erfolgsunsicherheit sind Bedingungen oder Situationen zu verstehen, die zum Stichtag bestehen, deren endgültiges Ergebnis und die Wahrscheinlichkeit des Auft retens unsicher sind, d.h. vom Eintreten eines oder mehrerer künft iger ungewisser Ereignisse abhängen. RLS 8/01 führt eine Reihe von Beispielen der Erfolgsunsicherheiten auf, wobei weitere Erfolgsunsicherheiten nicht ausgeschlossen sind. Zu den Erfolgsunsicherheiten zählen zum Beispiel:

- Gerichtsverfahren, in denen die Gesellschaft entweder als Kläger oder als Beklagter auft ritt und die zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen sind,
- zum Stichtag noch nicht geklärte Streitigkeiten mit der Steuerbehörde bezüglich der Zahlung von Steuern und Abgaben,
- noch vor dem Bilanzstichtag ausgestellte Garantien, Bürgschaft en und weitere Sicherheiten für Verbindlichkeiten Dritter, deren Fälligkeiten noch nicht eingetreten sind,
- vor dem Berichtsdatum diskontierte Wechsel, deren Zahlungsziel nach dem Berichtsdatum liegt,
- Handlungen Dritter, die vor dem Ende des Geschäft sjahres getätigt wurden, im Ergebnis derer die Gesellschaft eine Kompensation erhalten soll, über deren Höhe vor dem Bilanzstichtag noch ein Gerichtsverfahren geführt wird,
- Garantieverpflichtungen der Gesellschaft aus im Geschäft sjahr verkauft en Waren, erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen,
- Umweltschutzverpfl ichtungen,
- Verkauf oder Stilllegung eines Geschäft szweiges, Schließung einer Abteilung oder Umzug in ein anderes Gebiet.


Tatiana Ionova ist als Juristin seit vielen Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Deutschland und Osteurpa tätig. Zuletzt arbeitete sie am Ausbau der russischen Praxis bei Rödl & Partner und leitete dabei den Bereich Internationale Rechnungslegung.

André Scholz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und leitet seit 2003 die Aktivitäten von Rödl & Partner in Russland. Er ist zudem als Vorsitzender des Komitees für Steuern und Rechnungslegung beim Verband der deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation tätig.

Mit einem Geleitwort von Jörg Hetsch - Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer.


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