E-Book, Deutsch, Band 211, 722 Seiten
Reihe: Jus Privatum
E-Book, Deutsch, Band 211, 722 Seiten
Reihe: Jus Privatum
ISBN: 978-3-16-153233-7
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsübersicht;8
4;Inhaltsverzeichnis;12
5;1. Teil: Einleitung;32
5.1;A. Der Anlass der Untersuchung;32
5.1.1;I. Die unzureichende Vermeidung von Unrechtsgewinnen durch das Recht;32
5.1.2;II. Die Möglichkeit effizienter Rechtsbrüche als Folge eines rein nachteilsorientierten Haftungsrechts;34
5.1.3;III. Die präventive Gewinnabschöpfung als mögliches Instrument zur Bekämpfung effizienter Rechtsbrüche;37
5.1.4;IV. Die vorteilsorientierten Inseln außerhalb des klassischen Haftungsrechts: Zwischen präventiver Gewinnabschöpfung und kompensatorischer Gewinnberücksichtigung;39
5.1.5;V. Der fehlende Blick von der Mitte auf die Randfelder des Rechts;42
5.2;B. Das Ziel der Untersuchung;43
5.3;C. Die Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands;47
5.3.1;I. Die Beschränkung auf die Vorteilsorientierung im Haftungsrecht;47
5.3.2;II. Die Bedeutung des Bereicherungsrechts und der angemaßten Eigengeschäftsführung für die Untersuchung: Die Gewinnabschöpfung zwischen Haftungs-, Bereicherungs- und Geschäftsführungsrecht;50
5.4;D. Der angemessene Methodenpluralismus als Untersuchungsmethode;52
5.5;E. Der Gang der Untersuchung;55
6;2. Teil: Die Prävention als rechtspolitisches Programm des Zivilrechts;56
6.1;Kapitel 1: Die Prävention und die Rolle des Zivilrechts;58
6.1.1;A. Die grundsätzliche Anerkennung der Prävention als Aufgabe des Rechts;58
6.1.2;B. Die Prävention als das „ungeliebte Stiefkind“ des Rechts;60
6.1.2.1;I. Der Purismus des Zivilrechts;60
6.1.2.2;II. Der Purismus des Strafrechts;62
6.1.2.3;III. Der Purismus des öffentlichen Rechts;64
6.1.3;C. Die Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnungen;66
6.1.4;D. Die Steuerungsleistungen der Teilrechtsordnungen und ihre Grenzen;74
6.1.5;E. Die Steuerungsleistungen des Private Enforcement;75
6.1.5.1;I. Die Nutzbarmachung privater Informationen;75
6.1.5.2;II. Der Wille zur Rechtsdurchsetzung;77
6.1.5.3;III. Die begrenzten Kapazitäten des Staates;78
6.1.5.4;IV. Das Kostenargument;79
6.1.5.5;V. Weitere Aspekte des Private Enforcement;80
6.1.6;F. Die Steuerungsleistungen des Public Enforcement;82
6.1.6.1;I. Die besseren Aufklärungs- und Sanktionsmöglichkeiten;82
6.1.6.2;II. Die geringere Missbrauchsgefahr des Public Enforcement;83
6.1.6.3;III. Die Notwendigkeit des Private Enforcement bei fehlendem privaten Rechtsdurchsetzungsinteresse;85
6.1.6.4;IV. Die Möglichkeit einer „ex ante“-Steuerung durch das Public Enforcement;86
6.1.6.5;V. Weitere Aspekte des Public Enforcement;89
6.1.7;G. Ergebnis;89
6.2;Kapitel 2: Die Grundlagen zivilrechtlicher Prävention;98
6.2.1;A. Der Begriff und die Theorie der zivilrechtlichen Prävention;98
6.2.1.1;I. Die strafrechtlichen Grundlagen der Prävention;106
6.2.1.1.1;1. Die Entwicklung und Bedeutung der strafrechtlichen Vereinigungstheorie;106
6.2.1.1.2;2. Die relative Strafrechtstheorie und ihre Entwicklung;108
6.2.1.1.3;3. Die strafrechtliche Generalprävention;109
6.2.1.1.3.1;a. Die negative Generalprävention;109
6.2.1.1.3.2;b. Die positive Generalprävention;110
6.2.1.1.4;4. Die strafrechtliche Spezialprävention;113
6.2.1.2;II. Die zivilrechtliche Prävention;115
6.2.1.2.1;1. Die zivilrechtliche Generalprävention;117
6.2.1.2.1.1;a. Die negative Generalprävention;117
6.2.1.2.1.2;b. Die positive Generalprävention;119
6.2.1.2.1.2.1;aa. Der Lerneffekt;119
6.2.1.2.1.2.2;bb. Der Vertrauenseffekt;122
6.2.1.2.1.2.3;cc. Der Befriedungseffekt;125
6.2.1.2.2;2. Die zivilrechtliche Spezialprävention;127
6.2.1.2.2.1;a. Der Erziehungseffekt;127
6.2.1.2.2.2;b. Der Abschreckungseffekt;129
6.2.1.3;III. Ergebnis;131
6.2.2;B. Die Grundannahmen zur Prävention durch das Haftungsrecht;134
6.2.2.1;I. Das Verhaltensmodell des homo oeconomicus;136
6.2.2.2;II. Die Kritik am homo oeconomicus;140
6.2.2.2.1;1. Die Unvereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Menschenbild;140
6.2.2.2.2;2. Der Modellcharakter des homo oeconomicus;143
6.2.2.2.3;3. Maximaler Eigennutz gegen Altruismus und Fairness;143
6.2.2.2.4;4. Die beschränkte Rationalität des Menschen;145
6.2.2.2.4.1;a. Die Wahrscheinlichkeitsanomalie;147
6.2.2.2.4.2;b. Die Verfügbarkeitsheuristik und der Besitz- und Präsentationseffekt;148
6.2.2.2.4.3;c. Der Ankereffekt;149
6.2.2.2.4.4;d. Die Selbstüberschätzungsanomalie;150
6.2.2.2.4.5;e. Die ergebnisorientierte Beurteilung von Handlungen und die Anomalie der versunkenen Kosten;150
6.2.2.2.4.6;f. Die generelle Bedeutung der beschränkten Rationalität;152
6.2.2.2.4.7;g. Die Bedeutung der beschränkten Rationalität für die vorliegende Arbeit;153
6.2.2.2.5;5. Das Nachweisproblem;155
6.2.2.3;III. Die weiteren die haftungsrechtliche Verhaltenssteuerung beeinflussenden Faktoren;161
6.2.2.3.1;1. Die Existenz, Höhe und Durchsetzung von Sanktionen;162
6.2.2.3.2;2. Das „moralische Risiko“ durch Versicherungsschutz;163
6.2.2.3.3;3. Das „judgment proof-Problem“;168
6.2.2.4;IV. Ergebnis;170
6.2.3;C. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten, Zielkonflikte und die optimale Prävention;171
6.2.3.1;I. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten;171
6.2.3.1.1;1. Die primären Kosten;172
6.2.3.1.2;2. Die sekundären Kosten;173
6.2.3.1.3;3. Die tertiären Kosten;175
6.2.3.2;II. Die Zielkonflikte bei der Schadenskostenvermeidung;177
6.2.3.3;III. Das Präventionsmaß der optimalen Prävention;180
6.2.3.4;IV. Ergebnis;183
6.2.4;D. Die Bestimmung der qualitativen Bedeutung der Prävention im Rahmen des Haftungsrechts;184
6.2.4.1;I. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsanordnung;185
6.2.4.2;II. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsausfüllung;186
6.2.4.2.1;1. Der volle Schadensausgleich als Idealbild der optimalen Prävention;188
6.2.4.2.2;2. Der volle Schadensausgleich in der Rechtswirklichkeit: Das durchlöcherte Prinzip;188
6.2.4.2.2.1;a. Die rechtlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips;189
6.2.4.2.2.2;b. Die tatsächlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips;190
6.2.4.2.3;3. Die Bedeutung der Prävention bei Versagen des Ausgleichsprinzips;191
6.2.4.2.3.1;a. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung des Schadensausgleichs;192
6.2.4.2.3.2;b. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung über den Schadensausgleich hinausgehender Ziele;193
6.2.4.3;III. Ergebnis;194
6.2.5;E. Die rechtlichen Grenzen der haftungsrechtlichen Prävention;196
6.2.5.1;I. Die unbefriedigende Diskussion oder das Manko einer ausreichenden Ausdifferenzierung;197
6.2.5.2;II. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Prävention;203
6.2.5.2.1;1. Nulla poena sine lege gem. Art. 103 Abs. 2 GG;204
6.2.5.2.2;2. Ne bis in idem gem. Art. 103 Abs. 3 GG;206
6.2.5.2.3;3. Die weiteren strafprozessualen Verfahrensgarantien und das Bestrafungsmonopol des Staates;207
6.2.5.2.4;4. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne des Grundgesetzes;208
6.2.5.2.5;5. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne der EMRK;214
6.2.5.2.6;6. Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3Abs. 1 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierungder Persönlichkeit;215
6.2.5.2.7;7. Der Verstoß gegen die Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1S. 2 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierung derPersönlichkeit;217
6.2.5.2.8;8. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit;219
6.2.5.3;III. Die zivilrechtlichen Grenzen der Prävention;221
6.2.5.3.1;1. Das Bereicherungsverbot oder die Verhinderung von Windfall Profits;222
6.2.5.3.2;2. Das Strukturprinzip der beidseitigen Rechtfertigung von Rechtsfolgen;226
6.2.5.3.3;3. Die Gefahr eines Dammbruchs hinsichtlich der Vollstreckbarkeit US-amerikanischer Punitive Damages-Urteile;231
6.2.5.4;IV. Ergebnis;237
6.3;Kapitel 3: Der europarechtliche Einfluss auf das deutsche Präventionsverständnis;240
6.3.1;A. Die Internationalisierung und Europäisierung des Zivilrechts;240
6.3.2;B. Der Stellenwert der Prävention im Acquis Communautaire;245
6.3.3;C. Der europarechtliche Präventionsbegriff;254
6.3.4;D. Das Haftungsrecht als zentrales zivilrechtliches Präventions-instrument der Europäischen Union;259
6.3.5;E. Der Einfluss der Prävention auf die Schadenshöhe;262
6.3.6;F. Die Frage des europarechtlichen Strafschadens;266
6.3.7;G. Die Geltung eines europarechtlichen Bereicherungsverbotes;271
6.3.8;H. Ein rechtsvergleichender Überblick;274
6.3.9;I. Einige Beispiele des europarechtlichen Einflusses auf das Präventionsverständnis im deutschen Zivilrecht;280
6.3.9.1;I. Die Haftung des Arbeitgebers für geschlechtsbezogene Benachteiligungen gem. § 611a BGB a. F;280
6.3.9.2;II. Die Verzugszinsen gem. § 288 BGB;288
6.3.9.3;III. Die unbestellten Leistungen gem. § 241a BGB;295
6.3.10;J. Ergebnis;298
7;3. Teil: Die Gewinnabschöpfung als Instrument zivilrechtlicher Prävention;304
7.1;Kapitel 1: Die Gewinnherausgabe im Rahmen der immaterialgüterrechtlichen dreifachen Schadensberechnung;306
7.1.1;A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB;308
7.1.1.1;I. Die Rechtslage bis zur Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit im Jahre 1869;308
7.1.1.2;II. Die zunehmende Ausdifferenzierung des Immaterialgüterrechts seit der Reichsgründung;309
7.1.1.3;III. Die Einführung der freien Beweiswürdigung im Zivilrecht;311
7.1.1.4;IV. Der Kampf um die freie Beweiswürdigung im Schadensprozess;312
7.1.2;B. Die ersten Vorboten der dreifachen Schadensberechnung in der Legislative und der Rechtsprechung bis zur Ariston-Entscheidung;313
7.1.3;C. Kohler als geistiger Vater der dreifachen Schadensberechnung;314
7.1.4;D. Die Ariston-Entscheidung als Beginn der dreifachen Schadensberechnung;317
7.1.4.1;I. Die Ausgangssituation in der Ariston-Entscheidung;317
7.1.4.2;II. Die Entwicklung der dreifachen Schadensberechnung;318
7.1.4.2.1;1. Die konkrete Schadensberechnung;318
7.1.4.2.2;2. Die Lizenzanalogie;319
7.1.4.2.3;3. Die Gewinnherausgabe;320
7.1.4.2.4;4. Das Vermengungsverbot und das Wahlrecht des Geschädigten;321
7.1.4.3;III. Die Bewertung der Ariston-Entscheidung;322
7.1.5;E. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie;326
7.1.5.1;I. Die horizontale Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung;326
7.1.5.1.1;1. Die Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung auf das gesamte Immaterialgüterrecht;327
7.1.5.1.1.1;a. Die Ausweitung durch die Rechtsprechung;327
7.1.5.1.1.1.1;aa. Die Übertragung auf das Patent- und Gebrauchsmusterrecht;327
7.1.5.1.1.1.2;bb. Das lange Ringen um die Übertragbarkeit auf das Warenzeichenrecht;328
7.1.5.1.1.2;b. Die zaghafte Anerkennung durch den Gesetzgeber;332
7.1.5.1.2;2. Die Ausweitung auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz;334
7.1.5.1.2.1;a. Der Inhalt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes;335
7.1.5.1.2.2;b. Die ursprüngliche Versagung der dreifachen Schadensberechnung bei Vorlagenfreibeuterei: Die Handstrickverfahren-Entscheidung;336
7.1.5.1.2.3;c. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei sklavischer Nachahmung;337
7.1.5.1.2.3.1;aa. Die Wandsteckdosen II-Entscheidung;337
7.1.5.1.2.3.2;bb. Die Modeneuheit-Entscheidung;340
7.1.5.1.2.4;d. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei Ausbeutung fremder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Die Prozessrechner-Entscheidung;341
7.1.5.1.2.5; e. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung auf den gesamten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz: Die Kollektion Holiday-Entscheidung;343
7.1.5.1.2.6;f. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz als „Quasi-Immaterialgüterrecht“;344
7.1.5.2;II. Die Neubestimmung der Gewinnherausgabe durch die Gemeinkostenanteil-Entscheidung;346
7.1.5.2.1;1. Die Anwendungsfrequenz und präventive Wirkung der Gewinnherausgabe bis zur GemeinkostenanteilEntscheidung;347
7.1.5.2.1.1;a. Die Anwendungsdiskrepanz zwischen Lizenzanalogie und Gewinnherausgabe;347
7.1.5.2.1.2;b. Die wichtigsten Gründe für die präventive Fehlstellung der Gewinnherausgabe;350
7.1.5.2.1.2.1;aa. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens;350
7.1.5.2.1.2.2;bb. Die Gewinnberechnung;351
7.1.5.2.1.2.3;cc. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;353
7.1.5.2.1.2.4;dd. Die fehlende Überprüfungsmöglichkeit der Verletzerangaben;354
7.1.5.2.1.3;c. Die Folgen der unterpräventiven Gewinnherausgabe;355
7.1.5.2.1.3.1;aa. Die Flucht in die Lizenzanalogie und ihre Defizite;355
7.1.5.2.1.3.2;bb. Die Förderung einer Selbstbedienungsmentalität;356
7.1.5.2.1.3.3;cc. Die Besserstellung von Verletzern gegenüber Lizenznehmern;357
7.1.5.2.1.3.4;dd. Das makroökonomische Problem der sinkenden Lizenzgebühren;359
7.1.5.2.2;2. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als präventiver Neuanfang der Gewinnherausgabe;360
7.1.5.2.2.1;a. Die Anwendung der Teilkostenrechnung zur Gewinnberechnung;361
7.1.5.2.2.2;b. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;364
7.1.5.2.2.3;c. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als beginnender Übergang von der kompensatorischen Gewinnberücksichtigung zur präventiven Gewinnabschöpfung;367
7.1.5.3;III. Die Entwicklung der Gewinnherausgabe im Anschluss an die Gemeinkostenanteil-Entscheidung;369
7.1.5.3.1;1. Die Übertragung der Gemeinkostenanteil-Kriterien;369
7.1.5.3.2;2. Das neue Verlangen nach dem Verletzergewinn;371
7.1.5.3.3;3. Die weitere Entwicklung der Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns in der Rechtsprechung;373
7.1.5.4; IV. Die zusätzliche präventive Stärkung der Gewinnherausgabe bei Verletzerketten durch die Tripp-Trapp-Stuhl-Entscheidung;377
7.1.6;F. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie;381
7.1.6.1;I. Das Grundproblem des defizitären Immaterialgüterschutzes;381
7.1.6.2;II. Die Enforcementrichtlinie;382
7.1.6.2.1;1. Die Diskussion um die Enforcementrichtlinie;382
7.1.6.2.2;2. Der horizontale Ansatz der Enforcementrichtlinie;383
7.1.6.2.3;3. Die Schadensersatzregelungen in der Enforcementrichtlinie;385
7.1.6.2.3.1;a. Die Festschreibung des angemessenen Schadensersatzes gem. Art. 13 Abs. 1 S. 1 der Enforcementrichtlinie;385
7.1.6.2.3.1.1;aa. Die Methoden der Schadensfestsetzung der Enforcementrichtlinie;386
7.1.6.2.3.1.1.1;(1) Die Vorgaben des Art. 13 Abs. 1 S. 2 lit. a der Enforcementrichtlinie;387
7.1.6.2.3.1.1.1.1;(a) Das Verhältnis der konkreten Schadensfestsetzung zur Herausgabe des Verletzergewinns;387
7.1.6.2.3.1.1.1.2;(b) Der immaterielle Schadensersatz;389
7.1.6.2.3.1.1.2;(2) Die Schadensfestsetzung anhand derhypothetischen Lizenzgebühr gem. Art. 13 Abs. 1S. 2 lit. b der Enforcementrichtlinie;389
7.1.6.2.3.1.2;bb. Die Frage nach der zulässigen Vermengung;391
7.1.6.2.3.2;b. Die Herausgabe des Verletzergewinns und pre-established damages ohne Verschulden gem. Art. 13 Abs. 2 der Enforcementrichtlinie;392
7.1.6.2.3.3;c. Der Zielkonflikt zwischen Schadensausgleich und Prävention;393
7.1.6.3;III. Die Umsetzung der Enforcementrichtlinie und die dreifache Schadensberechnung;397
7.1.6.3.1;1. Allgemeines zur deutschen Umsetzung;397
7.1.6.3.2;2. Die Änderung im immaterialgüterrechtlichen Schadensrecht;399
7.1.6.3.3;3. Die fehlende Umsetzung für das kommerzielle Persönlichkeitsrecht und den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz;402
7.1.6.3.4;4. Die Diskussion um die Rechtsnatur der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung insgesamt;404
7.1.6.3.4.1;a. Der Diskussionsstand um die Rechtsnatur bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie;404
7.1.6.3.4.2; b. Die Rechtsnatur nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie;407
7.1.6.3.4.2.1;aa. Die Verortung des Art. 13 Abs. 1 der Enforcementrichtlinie;409
7.1.6.3.4.2.2;bb. Die Verortung der deutschen Umsetzungsregeln;410
7.1.7;G. Die Bewertung der derzeitigen immaterialgüterrechtlichen Gewinnherausgabe unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts;412
7.1.7.1;I. Der neue präventiv ausgerichtete europarechtliche Schirm im Immaterialgüterrecht;413
7.1.7.2;II. Die Herausgabe des Verletzergewinns als eigenständige Bemessungsmethode;414
7.1.7.3;III. Die Frage nach dem Fortbestand des Vermengungsverbots;416
7.1.7.4;IV. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens;417
7.1.7.5;V. Die Gewinnberechnung;421
7.1.7.5.1;1. Die Notwendigkeit der Teilkostenrechnung zur optimalen Prävention;421
7.1.7.5.2;2. Die vermeintliche präventive Fehlstellung bei Großkonzernen infolge umfassender Kostenrechnungsstruktur;423
7.1.7.5.3;3. Die möglichen Präventionsdefizite bei reinen Fälscherwerkstätten;424
7.1.7.6;VI. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;426
7.1.7.7;VII. Die neueren Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung als Gefahr für die optimale Prävention;427
7.1.7.8;VIII. Das Präventionsdefizit infolge fehlender Überprüfungsmöglichkeit der Angaben des Verletzers;429
7.1.7.9;IX. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention;430
7.1.7.9.1;1. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit;430
7.1.7.9.2;2. Die Gefahr der Überprävention;431
7.1.7.9.3;3. Die Beschränkung der Gewinnherausgabe auf vorsätzliche Schutzrechtsverletzungen;433
7.1.7.9.4;4. Die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht;436
7.1.8;H. Ein rechtsvergleichender Überblick;437
7.1.9;I. Ergebnis;442
7.2;Kapitel 2: Die Gewinnherausgabe bei Persönlichkeitsverletzungen durch die Presse;452
7.2.1;A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB;454
7.2.1.1;I. Die Abschaffung der römischrechtlichen Injurienklage;454
7.2.1.2;II. Der knappe Einzug des begrenzten Schmerzensgeldes ins BGB;457
7.2.1.3;III. Der versagte zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz;459
7.2.2;B. Der Persönlichkeitsschutz am Beginn des 20. Jahrhunderts: Präventive Fehlstellung aufgrund Schutzlosigkeit und wachsender Bedrohung;462
7.2.2.1;I. Die präventive Fehlstellung aufgrund der Schutzlosigkeit des Persönlichkeitsrechts;463
7.2.2.1.1;1. Der rudimentäre strafrechtliche Schutz;463
7.2.2.1.2;2. Der Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen immateriellen Schäden als Sonderfall;464
7.2.2.1.3;3. Der lückenhafte Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen materiellen Schäden;465
7.2.2.2;II. Die wachsende Bedrohung für Persönlichkeitsrechte durch Massenmedien und neue technische Möglichkeiten;467
7.2.3;C. Der lange Weg zur Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als unabdingbare Präventionsvoraussetzung;469
7.2.3.1;I. Die kleinen Schritte des Reichsgerichts;470
7.2.3.2;II. Die großen Schritte der Gerichte nach dem zweiten Weltkrieg;471
7.2.3.2.1;1. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Bundesgerichtshof zwecks Beseitigung von Sanktionslücken;472
7.2.3.2.1.1;a. Die Leserbrief-Entscheidung;472
7.2.3.2.1.2;b. Die Paul Dahlke-Entscheidung;473
7.2.3.2.1.3;c. Die Herrenreiter-Entscheidung;475
7.2.3.2.1.4;d. Die Ginsengwurzel-Entscheidung;477
7.2.3.2.2;2. Der Soraya-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als verfassungsrechtliche Bestätigung der Rechtsfortbildung;481
7.2.3.2.3;3. Der gesetzgeberische Stillstand beim Persönlichkeitsschutz;482
7.2.3.2.4;4. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung;485
7.2.4;D. Die Heranziehung der Prävention zur Bestimmung der Schadenshöhe;488
7.2.4.1;I. Die „offene präventive Revolution“: Der Verletzergewinn als Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe;489
7.2.4.1.1;1. Die Caroline von Monaco I-Entscheidung;489
7.2.4.1.2;2. Die weitere Entwicklung der Entschädigungshöhe in der Rechtsprechung;493
7.2.4.2;II. Die „versteckte präventive Revolution“: Die Anerkennung des (vererblichen) kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung;496
7.2.4.2.1;1. Die Marlene Dietrich-Entscheidung;497
7.2.4.2.1.1;a. Die Anerkennung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung;498
7.2.4.2.1.2;b. Die Vererblichkeit des kommerziellen Persönlichkeitsrechts;503
7.2.4.2.2;2. Die Aufgabe des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft durch die Oskar Lafontaine-Entscheidung;507
7.2.4.2.2.1;a. Die fehlende Klarstellung in der Marlene Dietrich-Entscheidung;507
7.2.4.2.2.2;b. Die Oskar Lafontaine-Entscheidung und das Ende der Herrenreiter-Ära;507
7.2.4.2.3;3. Die weitere Entwicklung der Schadenshöhe in der Rechtsprechung mittels Anwendung der dreifachen Schadensberechnung;509
7.2.5;E. Die Bewertung des derzeitigen Persönlichkeitsschutzes unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts;512
7.2.5.1;I. Die Folgen der Neujustierung durch die Marlene Dietrich- und die Oskar Lafontaine-Entscheidungen für das persönlichkeitsrechtliche Gesamtsystem;513
7.2.5.1.1;1. Die neue Grenzziehung zwischen Entschädigung und materiellem Schadensersatz;513
7.2.5.1.2;2. Der Vermögenswert des Persönlichkeitsrechts als Abgrenzungskriterium;514
7.2.5.1.2.1;a. Die defizitäre präventive Wirkung des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft;514
7.2.5.1.2.2;b. Die Bestimmung des Vermögenswertes nach Abschied von der Herrenreiter-Doktrin;515
7.2.5.1.2.3;c. Die neue Kumulationsmöglichkeit von Entschädigung und materiellem Schadensersatz;518
7.2.5.2;II. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts;520
7.2.5.2.1;1. Der Gewinn als bloßer Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe;521
7.2.5.2.2;2. Die Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe;525
7.2.5.2.3;3. Die Gewinnberechnung und die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;526
7.2.5.2.4;4. Die Einführung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen und der Möglichkeit der Überprüfung der Verletzerangaben;529
7.2.5.2.5;5. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes;531
7.2.5.2.6;6. Die Präventionslücken bei postmortalen Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts;532
7.2.5.2.6.1;a. Das Präventionsvakuum bei verstorbenen Nichtprominenten;532
7.2.5.2.6.2;b. Die Schaffung einer postmortalen Entschädigung zur Überwindung von Präventionslücken;534
7.2.5.2.6.2.1;aa. Das gesteigerte Schutzbedürfnis des ideellen Persönlichkeitsrechts gegen postmortale Eingriffe;534
7.2.5.2.6.2.2;bb. Die vergleichbare Interessenlage beim ideellen und kommerziellen Persönlichkeitsrecht;536
7.2.5.2.6.2.3;cc. Keine zunehmende Kommerzialisierung der Persönlichkeit;537
7.2.5.2.6.2.4;dd. Die vergleichbare Rechtslage im Urheberrecht;537
7.2.5.3;III. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts;539
7.2.5.3.1;1. Verzicht auf das Merkmal eines schwerwiegenden und nicht anders auszugleichenden Eingriffs;540
7.2.5.3.2;2. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention;541
7.2.5.3.3;3. Die optimale Prävention bei postmortalen Verletzungen des kommerziellen Persönlichkeitsrechts;543
7.2.6;F. Ein rechtsvergleichender Überblick;544
7.2.7;G. Ergebnis;552
7.3;Kapitel 3: Die Gewinnherausgabe im Kartelldeliktsrecht;562
7.3.1;A. Das Kartell(delikts)recht aus historischer Perspektive;566
7.3.1.1;I. Deutschland als „Land der Kartelle“;566
7.3.1.2;II. Die Kartellrechtsentwicklung nach dem Ersten Weltkrieg bis zum Untergang des Nationalsozialismus;568
7.3.1.3;III. Das alliierte Dekartellierungsrecht und die Entwicklung des GWB;569
7.3.2;B. Die Bedeutung der privaten Rechtsdurchsetzung des Kartellrechts bis zur 7. GWB-Novelle;573
7.3.3;C. Die Gründe für den geringen Zuspruch des damaligen Kartelldeliktsrechts;575
7.3.4;D. Die Änderungen des Kartelldeliktsrechts durch die 7. GWBNovelle im Überblick;577
7.3.4.1;I. Der erweiterte Anwendungsbereich des § 33 GWB auf Verstöße gegen das europäische Kartellrecht;577
7.3.4.2;II. Die Aufgabe des Schutzgesetzerfordernisses, die Aktivlegitimation mittelbarer Abnehmer und der Einwand der Schadensabwälzung;578
7.3.4.3; III. Weitere wichtige Änderungen zwecks einer effizienteren Kartellrechtsdurchsetzung;582
7.3.5;E. Der neue vorteilsorientierte § 33 Abs. 3 S. 3 GWB;583
7.3.5.1;I. Die schwierige Ausgangslage bei der Schadensberechnung im Kartelldeliktsrecht;583
7.3.5.2;II. Die wechselhafte Gesetzgebungsgeschichte und die ambivalente gesetzgeberische Ratio des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB;585
7.3.6;F. Die Bewertung des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts;588
7.3.6.1;I. Der § 33 Abs. 3 S. 3 GWB zwischen kompensatorischer Gewinnberücksichtigung, präventiver Gewinnabschöpfung und Schadenszuschlag;588
7.3.6.1.1;1. Kompensatorische Gewinnberücksichtigung;589
7.3.6.1.2;2. Präventive Gewinnabschöpfung;590
7.3.6.1.3;3. Schadenszuschlag;590
7.3.6.1.4;4. Der Gedanke der präventiven Gewinnabschöpfung und kartellrechtliche Verhaltenspflichten;591
7.3.6.1.5;5. Die Systemgerechtigkeit des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB als kompensatorische Gewinnberücksichtigung;595
7.3.6.2;II. Die Bestimmung des zu berücksichtigenden Gewinnanteils: Gesamtgewinn oder kartellbedingter Mehrgewinn;596
7.3.7;G. Ein rechtsvergleichender Überblick;600
7.3.8;H. Ergebnis;603
8;4. Teil: Die Konturen einer präventiven Gewinnabschöpfung – Conclusio;608
8.1;A. Die Ausrichtung der Gewinnabschöpfung auf die Verhinderung effizienter Rechtsbrüche;608
8.2;B. Der optimale Anwendungsbereich der präventiven Gewinnabschöpfung;610
8.2.1;I. Die präventive Gewinnabschöpfung bei Verletzung absoluter Rechtspositionen;610
8.2.1.1;1. Immaterialgüterrechte, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz und kommerzielles Persönlichkeitsrecht;610
8.2.1.2;2. Ideelles Perönlichkeitsrecht;611
8.2.1.2.1;a. Die Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts;611
8.2.1.2.2;b. Die Notwendigkeit einer präventiven Gewinnabschöpfung für postmortale Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts;613
8.2.1.3;3. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen absoluter Rechtspositionen;613
8.2.2;II. Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes;615
8.2.2.1;1. Verletzung der kartellrechtlichen Verhaltenspflichten;615
8.2.2.2;2. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes;617
8.3;C. Die dogmatische Verortung der präventiven Gewinnabschöpfung;619
8.4;D. Die optimale Ausgestaltung der präventiven Gewinnabschöpfung;622
8.4.1;I. Die Frage des Vermengungsverbots;622
8.4.2;II. Keine Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe;622
8.4.3;III. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens;623
8.4.4;IV. Die Bestimmung des abzuschöpfenden Gewinns als zentrales Präventionselement;624
8.4.4.1;1. Die Nichtberücksichtigung sämtlicher Gemeinkosten bei der Gewinnberechnung;626
8.4.4.2;2. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;627
8.4.5;V. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung;627
8.4.6;VI. Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung;628
8.4.7;VII. Die Überprüfung der Verletzerangaben durch unabhängige Wirtschaftsprüfer;629
8.4.8;VIII. Der Verschuldensmaßstab für eine optimal präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung;630
8.5;E. Das Stufenmodell als Folge der Etablierung der präventiven Gewinnabschöpfung;633
8.6;F. Die Umsetzung einer präventiv optimal austarierten Gewinnabschöpfung;634
8.6.1;I. De lege lata;634
8.6.2;II. De lege ferenda;637
9;Literaturverzeichnis;644
10;Entscheidungsverzeichnis;698
10.1;Deutschland;698
10.1.1;Bundesverfassungsgericht;698
10.1.2;Reichsoberhandelsgericht;699
10.1.3;Reichsgericht;699
10.1.4;Bundesgerichtshof;700
10.1.5;Bundesarbeitsgericht;702
10.1.6;Oberlandesgerichte;702
10.1.7;Landgerichte;703
10.1.8;Kammergericht;703
10.1.9;Amtsgerichte;703
10.2;Internationale Gerichte;703
10.2.1;Europäischer Gerichtshof;703
10.2.2;Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte;704
10.3;Ausland;705
10.3.1;England;705
10.3.2;Frankreich;705
10.3.3;Niederlande;705
10.3.4;Schweiz;705
10.3.5;USA;705
11;Stichwortverzeichnis;708