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E-Book, Deutsch, Band 211, 722 Seiten

Reihe: Jus Privatum

Janssen Präventive Gewinnabschöpfung

E-Book, Deutsch, Band 211, 722 Seiten

Reihe: Jus Privatum

ISBN: 978-3-16-153233-7
Verlag: Mohr Siebeck
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Unternehmen erzielen durch die Verletzungen fremder Rechtsgüter und Marktverhaltenspflichten hohe Unrechtsgewinne. Das Recht scheint weder über ein rechtspolitisches Programm noch über effiziente Instrumente zur Verhinderung solcher Gewinne zu verfügen. André Janssen geht der Frage nach, ob eine haftungsrechtlich verankerte und präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung hier Abhilfe schaffen kann. Dazu befasst er sich zunächst mit den Grundlagen haftungsrechtlicher Verhaltenssteuerung. Anschließend untersucht er die Teilrechtsgebiete, in denen bereits eine vorteilsorientierte Haftung besteht und als Nukleus einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung dienen könnten: das Immaterialgüterrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Kartelldeliktsrecht. Anhand der dort erarbeiteten Ergebnisse werden die Konturen der präventiven Gewinnabschöpfung nachgezeichnet. Im Mittelpunkt stehen dabei ihre optimale Ausgestaltung und ihr optimaler Anwendungsbereich sowie die Realisierungschancen de lege lata und de lege ferenda.
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1;Cover;1
2;Vorwort;6
3;Inhaltsübersicht;8
4;Inhaltsverzeichnis;12
5;1. Teil: Einleitung;32
5.1;A. Der Anlass der Untersuchung;32
5.1.1;I. Die unzureichende Vermeidung von Unrechtsgewinnen durch das Recht;32
5.1.2;II. Die Möglichkeit effizienter Rechtsbrüche als Folge eines rein nachteilsorientierten Haftungsrechts;34
5.1.3;III. Die präventive Gewinnabschöpfung als mögliches Instrument zur Bekämpfung effizienter Rechtsbrüche;37
5.1.4;IV. Die vorteilsorientierten Inseln außerhalb des klassischen Haftungsrechts: Zwischen präventiver Gewinnabschöpfung und kompensatorischer Gewinnberücksichtigung;39
5.1.5;V. Der fehlende Blick von der Mitte auf die Randfelder des Rechts;42
5.2;B. Das Ziel der Untersuchung;43
5.3;C. Die Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands;47
5.3.1;I. Die Beschränkung auf die Vorteilsorientierung im Haftungsrecht;47
5.3.2;II. Die Bedeutung des Bereicherungsrechts und der angemaßten Eigengeschäftsführung für die Untersuchung: Die Gewinnabschöpfung zwischen Haftungs-, Bereicherungs- und Geschäftsführungsrecht;50
5.4;D. Der angemessene Methodenpluralismus als Untersuchungsmethode;52
5.5;E. Der Gang der Untersuchung;55
6;2. Teil: Die Prävention als rechtspolitisches Programm des Zivilrechts;56
6.1;Kapitel 1: Die Prävention und die Rolle des Zivilrechts;58
6.1.1;A. Die grundsätzliche Anerkennung der Prävention als Aufgabe des Rechts;58
6.1.2;B. Die Prävention als das „ungeliebte Stiefkind“ des Rechts;60
6.1.2.1;I. Der Purismus des Zivilrechts;60
6.1.2.2;II. Der Purismus des Strafrechts;62
6.1.2.3;III. Der Purismus des öffentlichen Rechts;64
6.1.3;C. Die Teilrechtsordnungen als wechselseitige Auffangordnungen;66
6.1.4;D. Die Steuerungsleistungen der Teilrechtsordnungen und ihre Grenzen;74
6.1.5;E. Die Steuerungsleistungen des Private Enforcement;75
6.1.5.1;I. Die Nutzbarmachung privater Informationen;75
6.1.5.2;II. Der Wille zur Rechtsdurchsetzung;77
6.1.5.3;III. Die begrenzten Kapazitäten des Staates;78
6.1.5.4;IV. Das Kostenargument;79
6.1.5.5;V. Weitere Aspekte des Private Enforcement;80
6.1.6;F. Die Steuerungsleistungen des Public Enforcement;82
6.1.6.1;I. Die besseren Aufklärungs- und Sanktionsmöglichkeiten;82
6.1.6.2;II. Die geringere Missbrauchsgefahr des Public Enforcement;83
6.1.6.3;III. Die Notwendigkeit des Private Enforcement bei fehlendem privaten Rechtsdurchsetzungsinteresse;85
6.1.6.4;IV. Die Möglichkeit einer „ex ante“-Steuerung durch das Public Enforcement;86
6.1.6.5;V. Weitere Aspekte des Public Enforcement;89
6.1.7;G. Ergebnis;89
6.2;Kapitel 2: Die Grundlagen zivilrechtlicher Prävention;98
6.2.1;A. Der Begriff und die Theorie der zivilrechtlichen Prävention;98
6.2.1.1;I. Die strafrechtlichen Grundlagen der Prävention;106
6.2.1.1.1;1. Die Entwicklung und Bedeutung der strafrechtlichen Vereinigungstheorie;106
6.2.1.1.2;2. Die relative Strafrechtstheorie und ihre Entwicklung;108
6.2.1.1.3;3. Die strafrechtliche Generalprävention;109
6.2.1.1.3.1;a. Die negative Generalprävention;109
6.2.1.1.3.2;b. Die positive Generalprävention;110
6.2.1.1.4;4. Die strafrechtliche Spezialprävention;113
6.2.1.2;II. Die zivilrechtliche Prävention;115
6.2.1.2.1;1. Die zivilrechtliche Generalprävention;117
6.2.1.2.1.1;a. Die negative Generalprävention;117
6.2.1.2.1.2;b. Die positive Generalprävention;119
6.2.1.2.1.2.1;aa. Der Lerneffekt;119
6.2.1.2.1.2.2;bb. Der Vertrauenseffekt;122
6.2.1.2.1.2.3;cc. Der Befriedungseffekt;125
6.2.1.2.2;2. Die zivilrechtliche Spezialprävention;127
6.2.1.2.2.1;a. Der Erziehungseffekt;127
6.2.1.2.2.2;b. Der Abschreckungseffekt;129
6.2.1.3;III. Ergebnis;131
6.2.2;B. Die Grundannahmen zur Prävention durch das Haftungsrecht;134
6.2.2.1;I. Das Verhaltensmodell des homo oeconomicus;136
6.2.2.2;II. Die Kritik am homo oeconomicus;140
6.2.2.2.1;1. Die Unvereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Menschenbild;140
6.2.2.2.2;2. Der Modellcharakter des homo oeconomicus;143
6.2.2.2.3;3. Maximaler Eigennutz gegen Altruismus und Fairness;143
6.2.2.2.4;4. Die beschränkte Rationalität des Menschen;145
6.2.2.2.4.1;a. Die Wahrscheinlichkeitsanomalie;147
6.2.2.2.4.2;b. Die Verfügbarkeitsheuristik und der Besitz- und Präsentationseffekt;148
6.2.2.2.4.3;c. Der Ankereffekt;149
6.2.2.2.4.4;d. Die Selbstüberschätzungsanomalie;150
6.2.2.2.4.5;e. Die ergebnisorientierte Beurteilung von Handlungen und die Anomalie der versunkenen Kosten;150
6.2.2.2.4.6;f. Die generelle Bedeutung der beschränkten Rationalität;152
6.2.2.2.4.7;g. Die Bedeutung der beschränkten Rationalität für die vorliegende Arbeit;153
6.2.2.2.5;5. Das Nachweisproblem;155
6.2.2.3;III. Die weiteren die haftungsrechtliche Verhaltenssteuerung beeinflussenden Faktoren;161
6.2.2.3.1;1. Die Existenz, Höhe und Durchsetzung von Sanktionen;162
6.2.2.3.2;2. Das „moralische Risiko“ durch Versicherungsschutz;163
6.2.2.3.3;3. Das „judgment proof-Problem“;168
6.2.2.4;IV. Ergebnis;170
6.2.3;C. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten, Zielkonflikte und die optimale Prävention;171
6.2.3.1;I. Die Typisierung der zu vermeidenden Schadenskosten;171
6.2.3.1.1;1. Die primären Kosten;172
6.2.3.1.2;2. Die sekundären Kosten;173
6.2.3.1.3;3. Die tertiären Kosten;175
6.2.3.2;II. Die Zielkonflikte bei der Schadenskostenvermeidung;177
6.2.3.3;III. Das Präventionsmaß der optimalen Prävention;180
6.2.3.4;IV. Ergebnis;183
6.2.4;D. Die Bestimmung der qualitativen Bedeutung der Prävention im Rahmen des Haftungsrechts;184
6.2.4.1;I. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsanordnung;185
6.2.4.2;II. Die qualitative Bedeutung der Prävention bei der Haftungsausfüllung;186
6.2.4.2.1;1. Der volle Schadensausgleich als Idealbild der optimalen Prävention;188
6.2.4.2.2;2. Der volle Schadensausgleich in der Rechtswirklichkeit: Das durchlöcherte Prinzip;188
6.2.4.2.2.1;a. Die rechtlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips;189
6.2.4.2.2.2;b. Die tatsächlichen Grenzen des Ausgleichsprinzips;190
6.2.4.2.3;3. Die Bedeutung der Prävention bei Versagen des Ausgleichsprinzips;191
6.2.4.2.3.1;a. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung des Schadensausgleichs;192
6.2.4.2.3.2;b. Die Heranziehung des Präventionsgedankens zur Erreichung über den Schadensausgleich hinausgehender Ziele;193
6.2.4.3;III. Ergebnis;194
6.2.5;E. Die rechtlichen Grenzen der haftungsrechtlichen Prävention;196
6.2.5.1;I. Die unbefriedigende Diskussion oder das Manko einer ausreichenden Ausdifferenzierung;197
6.2.5.2;II. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Prävention;203
6.2.5.2.1;1. Nulla poena sine lege gem. Art. 103 Abs. 2 GG;204
6.2.5.2.2;2. Ne bis in idem gem. Art. 103 Abs. 3 GG;206
6.2.5.2.3;3. Die weiteren strafprozessualen Verfahrensgarantien und das Bestrafungsmonopol des Staates;207
6.2.5.2.4;4. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne des Grundgesetzes;208
6.2.5.2.5;5. Das präventiv-überkompensatorische Haftungsrecht als Strafe im Sinne der EMRK;214
6.2.5.2.6;6. Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3Abs. 1 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierungder Persönlichkeit;215
6.2.5.2.7;7. Der Verstoß gegen die Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1S. 2 GG in den Fällen der Zwangskommerzialisierung derPersönlichkeit;217
6.2.5.2.8;8. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit;219
6.2.5.3;III. Die zivilrechtlichen Grenzen der Prävention;221
6.2.5.3.1;1. Das Bereicherungsverbot oder die Verhinderung von Windfall Profits;222
6.2.5.3.2;2. Das Strukturprinzip der beidseitigen Rechtfertigung von Rechtsfolgen;226
6.2.5.3.3;3. Die Gefahr eines Dammbruchs hinsichtlich der Vollstreckbarkeit US-amerikanischer Punitive Damages-Urteile;231
6.2.5.4;IV. Ergebnis;237
6.3;Kapitel 3: Der europarechtliche Einfluss auf das deutsche Präventions­verständnis;240
6.3.1;A. Die Internationalisierung und Europäisierung des Zivilrechts;240
6.3.2;B. Der Stellenwert der Prävention im Acquis Communautaire;245
6.3.3;C. Der europarechtliche Präventionsbegriff;254
6.3.4;D. Das Haftungsrecht als zentrales zivilrechtliches Präventions-instrument der Europäischen Union;259
6.3.5;E. Der Einfluss der Prävention auf die Schadenshöhe;262
6.3.6;F. Die Frage des europarechtlichen Strafschadens;266
6.3.7;G. Die Geltung eines europarechtlichen Bereicherungsverbotes;271
6.3.8;H. Ein rechtsvergleichender Überblick;274
6.3.9;I. Einige Beispiele des europarechtlichen Einflusses auf das Präventionsverständnis im deutschen Zivilrecht;280
6.3.9.1;I. Die Haftung des Arbeitgebers für geschlechtsbezogene Benachteiligungen gem. § 611a BGB a. F;280
6.3.9.2;II. Die Verzugszinsen gem. § 288 BGB;288
6.3.9.3;III. Die unbestellten Leistungen gem. § 241a BGB;295
6.3.10;J. Ergebnis;298
7;3. Teil: Die Gewinnabschöpfung als Instrument zivilrechtlicher Prävention;304
7.1;Kapitel 1: Die Gewinnherausgabe im Rahmen der immaterialgüterrechtlichen dreifachen Schadensberechnung;306
7.1.1;A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB;308
7.1.1.1;I. Die Rechtslage bis zur Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit im Jahre 1869;308
7.1.1.2;II. Die zunehmende Ausdifferenzierung des Immaterialgüterrechts seit der Reichsgründung;309
7.1.1.3;III. Die Einführung der freien Beweiswürdigung im Zivilrecht;311
7.1.1.4;IV. Der Kampf um die freie Beweiswürdigung im Schadensprozess;312
7.1.2;B. Die ersten Vorboten der dreifachen Schadensberechnung in der Legislative und der Rechtsprechung bis zur Ariston-Entscheidung;313
7.1.3;C. Kohler als geistiger Vater der dreifachen Schadensberechnung;314
7.1.4;D. Die Ariston-Entscheidung als Beginn der dreifachen Schadensberechnung;317
7.1.4.1;I. Die Ausgangssituation in der Ariston-Entscheidung;317
7.1.4.2;II. Die Entwicklung der dreifachen Schadensberechnung;318
7.1.4.2.1;1. Die konkrete Schadensberechnung;318
7.1.4.2.2;2. Die Lizenzanalogie;319
7.1.4.2.3;3. Die Gewinnherausgabe;320
7.1.4.2.4;4. Das Vermengungsverbot und das Wahlrecht des Geschädigten;321
7.1.4.3;III. Die Bewertung der Ariston-Entscheidung;322
7.1.5;E. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie;326
7.1.5.1;I. Die horizontale Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung;326
7.1.5.1.1;1. Die Ausweitung der dreifachen Schadensberechnung auf das gesamte Immaterialgüterrecht;327
7.1.5.1.1.1;a. Die Ausweitung durch die Rechtsprechung;327
7.1.5.1.1.1.1;aa. Die Übertragung auf das Patent- und Gebrauchsmusterrecht;327
7.1.5.1.1.1.2;bb. Das lange Ringen um die Übertragbarkeit auf das Warenzeichenrecht;328
7.1.5.1.1.2;b. Die zaghafte Anerkennung durch den Gesetzgeber;332
7.1.5.1.2;2. Die Ausweitung auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz;334
7.1.5.1.2.1;a. Der Inhalt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes;335
7.1.5.1.2.2;b. Die ursprüngliche Versagung der dreifachen Schadensberechnung bei Vorlagenfreibeuterei: Die Handstrickverfahren-Entscheidung;336
7.1.5.1.2.3;c. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei sklavischer Nachahmung;337
7.1.5.1.2.3.1;aa. Die Wandsteckdosen II-Entscheidung;337
7.1.5.1.2.3.2;bb. Die Modeneuheit-Entscheidung;340
7.1.5.1.2.4;d. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung bei Ausbeutung fremder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Die Prozessrechner-Entscheidung;341
7.1.5.1.2.5; e. Die Übertragung der dreifachen Schadensberechnung auf den gesamten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz: Die Kollektion Holiday-Entscheidung;343
7.1.5.1.2.6;f. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz als „Quasi-Immaterialgüterrecht“;344
7.1.5.2;II. Die Neubestimmung der Gewinnherausgabe durch die Gemeinkostenanteil-Entscheidung;346
7.1.5.2.1;1. Die Anwendungsfrequenz und präventive Wirkung der Gewinnherausgabe bis zur Gemeinkostenanteil­Entscheidung;347
7.1.5.2.1.1;a. Die Anwendungsdiskrepanz zwischen Lizenzanalogie und Gewinnherausgabe;347
7.1.5.2.1.2;b. Die wichtigsten Gründe für die präventive Fehlstellung der Gewinnherausgabe;350
7.1.5.2.1.2.1;aa. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens;350
7.1.5.2.1.2.2;bb. Die Gewinnberechnung;351
7.1.5.2.1.2.3;cc. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;353
7.1.5.2.1.2.4;dd. Die fehlende Überprüfungsmöglichkeit der Verletzerangaben;354
7.1.5.2.1.3;c. Die Folgen der unterpräventiven Gewinnherausgabe;355
7.1.5.2.1.3.1;aa. Die Flucht in die Lizenzanalogie und ihre Defizite;355
7.1.5.2.1.3.2;bb. Die Förderung einer Selbstbedienungsmentalität;356
7.1.5.2.1.3.3;cc. Die Besserstellung von Verletzern gegenüber Lizenznehmern;357
7.1.5.2.1.3.4;dd. Das makroökonomische Problem der sinkenden Lizenzgebühren;359
7.1.5.2.2;2. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als präventiver Neuanfang der Gewinnherausgabe;360
7.1.5.2.2.1;a. Die Anwendung der Teilkostenrechnung zur Gewinnberechnung;361
7.1.5.2.2.2;b. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;364
7.1.5.2.2.3;c. Die Gemeinkostenanteil-Entscheidung als beginnender Übergang von der kompensatorischen Gewinnberücksichtigung zur präventiven Gewinnabschöpfung;367
7.1.5.3;III. Die Entwicklung der Gewinnherausgabe im Anschluss an die Gemeinkostenanteil-Entscheidung;369
7.1.5.3.1;1. Die Übertragung der Gemeinkostenanteil-Kriterien;369
7.1.5.3.2;2. Das neue Verlangen nach dem Verletzergewinn;371
7.1.5.3.3;3. Die weitere Entwicklung der Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns in der Rechtsprechung;373
7.1.5.4; IV. Die zusätzliche präventive Stärkung der Gewinnherausgabe bei Verletzerketten durch die Tripp-Trapp-Stuhl-Entscheidung;377
7.1.6;F. Die weitere Entwicklung der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie;381
7.1.6.1;I. Das Grundproblem des defizitären Immaterialgüterschutzes;381
7.1.6.2;II. Die Enforcementrichtlinie;382
7.1.6.2.1;1. Die Diskussion um die Enforcementrichtlinie;382
7.1.6.2.2;2. Der horizontale Ansatz der Enforcementrichtlinie;383
7.1.6.2.3;3. Die Schadensersatzregelungen in der Enforcementrichtlinie;385
7.1.6.2.3.1;a. Die Festschreibung des angemessenen Schadensersatzes gem. Art. 13 Abs. 1 S. 1 der Enforcementrichtlinie;385
7.1.6.2.3.1.1;aa. Die Methoden der Schadensfestsetzung der Enforcementrichtlinie;386
7.1.6.2.3.1.1.1;(1) Die Vorgaben des Art. 13 Abs. 1 S. 2 lit. a der Enforcementrichtlinie;387
7.1.6.2.3.1.1.1.1;(a) Das Verhältnis der konkreten Schadensfestsetzung zur Herausgabe des Verletzergewinns;387
7.1.6.2.3.1.1.1.2;(b) Der immaterielle Schadensersatz;389
7.1.6.2.3.1.1.2;(2) Die Schadensfestsetzung anhand derhypothetischen Lizenzgebühr gem. Art. 13 Abs. 1S. 2 lit. b der Enforcementrichtlinie;389
7.1.6.2.3.1.2;bb. Die Frage nach der zulässigen Vermengung;391
7.1.6.2.3.2;b. Die Herausgabe des Verletzergewinns und pre-established damages ohne Verschulden gem. Art. 13 Abs. 2 der Enforcementrichtlinie;392
7.1.6.2.3.3;c. Der Zielkonflikt zwischen Schadensausgleich und Prävention;393
7.1.6.3;III. Die Umsetzung der Enforcementrichtlinie und die dreifache Schadensberechnung;397
7.1.6.3.1;1. Allgemeines zur deutschen Umsetzung;397
7.1.6.3.2;2. Die Änderung im immaterialgüterrechtlichen Schadensrecht;399
7.1.6.3.3;3. Die fehlende Umsetzung für das kommerzielle Persönlichkeitsrecht und den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz;402
7.1.6.3.4;4. Die Diskussion um die Rechtsnatur der Gewinnherausgabe und der dreifachen Schadensberechnung insgesamt;404
7.1.6.3.4.1;a. Der Diskussionsstand um die Rechtsnatur bis zur Umsetzung der Enforcementrichtlinie;404
7.1.6.3.4.2; b. Die Rechtsnatur nach der Umsetzung der Enforcementrichtlinie;407
7.1.6.3.4.2.1;aa. Die Verortung des Art. 13 Abs. 1 der Enforcementrichtlinie;409
7.1.6.3.4.2.2;bb. Die Verortung der deutschen Umsetzungsregeln;410
7.1.7;G. Die Bewertung der derzeitigen immaterialgüterrechtlichen Gewinnherausgabe unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts;412
7.1.7.1;I. Der neue präventiv ausgerichtete europarechtliche Schirm im Immaterialgüterrecht;413
7.1.7.2;II. Die Herausgabe des Verletzergewinns als eigenständige Bemessungsmethode;414
7.1.7.3;III. Die Frage nach dem Fortbestand des Vermengungsverbots;416
7.1.7.4;IV. Das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens;417
7.1.7.5;V. Die Gewinnberechnung;421
7.1.7.5.1;1. Die Notwendigkeit der Teilkostenrechnung zur optimalen Prävention;421
7.1.7.5.2;2. Die vermeintliche präventive Fehlstellung bei Großkonzernen infolge umfassender Kostenrechnungsstruktur;423
7.1.7.5.3;3. Die möglichen Präventionsdefizite bei reinen Fälscherwerkstätten;424
7.1.7.6;VI. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;426
7.1.7.7;VII. Die neueren Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung als Gefahr für die optimale Prävention;427
7.1.7.8;VIII. Das Präventionsdefizit infolge fehlender Überprüfungsmöglichkeit der Angaben des Verletzers;429
7.1.7.9;IX. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention;430
7.1.7.9.1;1. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit;430
7.1.7.9.2;2. Die Gefahr der Überprävention;431
7.1.7.9.3;3. Die Beschränkung der Gewinnherausgabe auf vorsätzliche Schutzrechtsverletzungen;433
7.1.7.9.4;4. Die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht;436
7.1.8;H. Ein rechtsvergleichender Überblick;437
7.1.9;I. Ergebnis;442
7.2;Kapitel 2: Die Gewinnherausgabe bei Persönlichkeitsverletzungen durch die Presse;452
7.2.1;A. Die Rechtslage am Vorabend des BGB;454
7.2.1.1;I. Die Abschaffung der römischrechtlichen Injurienklage;454
7.2.1.2;II. Der knappe Einzug des begrenzten Schmerzensgeldes ins BGB;457
7.2.1.3;III. Der versagte zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz;459
7.2.2;B. Der Persönlichkeitsschutz am Beginn des 20. Jahrhunderts: Präventive Fehlstellung aufgrund Schutzlosigkeit und wachsender Bedrohung;462
7.2.2.1;I. Die präventive Fehlstellung aufgrund der Schutzlosigkeit des Persönlichkeitsrechts;463
7.2.2.1.1;1. Der rudimentäre strafrechtliche Schutz;463
7.2.2.1.2;2. Der Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen immateriellen Schäden als Sonderfall;464
7.2.2.1.3;3. Der lückenhafte Ersatz von durch Persönlichkeitsverletzungen entstandenen materiellen Schäden;465
7.2.2.2;II. Die wachsende Bedrohung für Persönlichkeitsrechte durch Massenmedien und neue technische Möglichkeiten;467
7.2.3;C. Der lange Weg zur Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als unabdingbare Präventionsvoraussetzung;469
7.2.3.1;I. Die kleinen Schritte des Reichsgerichts;470
7.2.3.2;II. Die großen Schritte der Gerichte nach dem zweiten Weltkrieg;471
7.2.3.2.1;1. Die Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Bundesgerichtshof zwecks Beseitigung von Sanktionslücken;472
7.2.3.2.1.1;a. Die Leserbrief-Entscheidung;472
7.2.3.2.1.2;b. Die Paul Dahlke-Entscheidung;473
7.2.3.2.1.3;c. Die Herrenreiter-Entscheidung;475
7.2.3.2.1.4;d. Die Ginsengwurzel-Entscheidung;477
7.2.3.2.2;2. Der Soraya-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als verfassungsrechtliche Bestätigung der Rechtsfortbildung;481
7.2.3.2.3;3. Der gesetzgeberische Stillstand beim Persönlichkeitsschutz;482
7.2.3.2.4;4. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung;485
7.2.4;D. Die Heranziehung der Prävention zur Bestimmung der Schadenshöhe;488
7.2.4.1;I. Die „offene präventive Revolution“: Der Verletzergewinn als Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe;489
7.2.4.1.1;1. Die Caroline von Monaco I-Entscheidung;489
7.2.4.1.2;2. Die weitere Entwicklung der Entschädigungshöhe in der Rechtsprechung;493
7.2.4.2;II. Die „versteckte präventive Revolution“: Die Anerkennung des (vererblichen) kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung;496
7.2.4.2.1;1. Die Marlene Dietrich-Entscheidung;497
7.2.4.2.1.1;a. Die Anerkennung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts und die Anwendbarkeit der dreifachen Schadensberechnung;498
7.2.4.2.1.2;b. Die Vererblichkeit des kommerziellen Persönlichkeitsrechts;503
7.2.4.2.2;2. Die Aufgabe des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft durch die Oskar Lafontaine-Entscheidung;507
7.2.4.2.2.1;a. Die fehlende Klarstellung in der Marlene Dietrich-Entscheidung;507
7.2.4.2.2.2;b. Die Oskar Lafontaine-Entscheidung und das Ende der Herrenreiter-Ära;507
7.2.4.2.3;3. Die weitere Entwicklung der Schadenshöhe in der Rechtsprechung mittels Anwendung der dreifachen Schadensberechnung;509
7.2.5;E. Die Bewertung des derzeitigen Persönlichkeitsschutzes unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts;512
7.2.5.1;I. Die Folgen der Neujustierung durch die Marlene Dietrich- und die Oskar Lafontaine-Entscheidungen für das persönlichkeitsrechtliche Gesamtsystem;513
7.2.5.1.1;1. Die neue Grenzziehung zwischen Entschädigung und materiellem Schadensersatz;513
7.2.5.1.2;2. Der Vermögenswert des Persönlichkeitsrechts als Abgrenzungskriterium;514
7.2.5.1.2.1;a. Die defizitäre präventive Wirkung des Erfordernisses der Verwertungsbereitschaft;514
7.2.5.1.2.2;b. Die Bestimmung des Vermögenswertes nach Abschied von der Herrenreiter-Doktrin;515
7.2.5.1.2.3;c. Die neue Kumulationsmöglichkeit von Entschädigung und materiellem Schadensersatz;518
7.2.5.2;II. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts;520
7.2.5.2.1;1. Der Gewinn als bloßer Bemessungsfaktor der Entschädigungshöhe;521
7.2.5.2.2;2. Die Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe;525
7.2.5.2.3;3. Die Gewinnberechnung und die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;526
7.2.5.2.4;4. Die Einführung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen und der Möglichkeit der Überprüfung der Verletzerangaben;529
7.2.5.2.5;5. Der Verschuldensmaßstab des Vorsatzes;531
7.2.5.2.6;6. Die Präventionslücken bei postmortalen Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts;532
7.2.5.2.6.1;a. Das Präventionsvakuum bei verstorbenen Nichtprominenten;532
7.2.5.2.6.2;b. Die Schaffung einer postmortalen Entschädigung zur Überwindung von Präventionslücken;534
7.2.5.2.6.2.1;aa. Das gesteigerte Schutzbedürfnis des ideellen Persönlichkeitsrechts gegen postmortale Eingriffe;534
7.2.5.2.6.2.2;bb. Die vergleichbare Interessenlage beim ideellen und kommerziellen Persönlichkeitsrecht;536
7.2.5.2.6.2.3;cc. Keine zunehmende Kommerzialisierung der Persönlichkeit;537
7.2.5.2.6.2.4;dd. Die vergleichbare Rechtslage im Urheberrecht;537
7.2.5.3;III. Die Gewinnherausgabe bei Verletzung des kommerziellen Persönlichkeitsrechts;539
7.2.5.3.1;1. Verzicht auf das Merkmal eines schwerwiegenden und nicht anders auszugleichenden Eingriffs;540
7.2.5.3.2;2. Der Verschuldensmaßstab der Gewinnherausgabe und die Gefahr der Überprävention;541
7.2.5.3.3;3. Die optimale Prävention bei postmortalen Verletzungen des kommerziellen Persönlichkeitsrechts;543
7.2.6;F. Ein rechtsvergleichender Überblick;544
7.2.7;G. Ergebnis;552
7.3;Kapitel 3: Die Gewinnherausgabe im Kartelldeliktsrecht;562
7.3.1;A. Das Kartell(delikts)recht aus historischer Perspektive;566
7.3.1.1;I. Deutschland als „Land der Kartelle“;566
7.3.1.2;II. Die Kartellrechtsentwicklung nach dem Ersten Weltkrieg bis zum Untergang des Nationalsozialismus;568
7.3.1.3;III. Das alliierte Dekartellierungsrecht und die Entwicklung des GWB;569
7.3.2;B. Die Bedeutung der privaten Rechtsdurchsetzung des Kartellrechts bis zur 7. GWB-Novelle;573
7.3.3;C. Die Gründe für den geringen Zuspruch des damaligen Kartelldeliktsrechts;575
7.3.4;D. Die Änderungen des Kartelldeliktsrechts durch die 7. GWB­Novelle im Überblick;577
7.3.4.1;I. Der erweiterte Anwendungsbereich des § 33 GWB auf Verstöße gegen das europäische Kartellrecht;577
7.3.4.2;II. Die Aufgabe des Schutzgesetzerfordernisses, die Aktivlegitimation mittelbarer Abnehmer und der Einwand der Schadensabwälzung;578
7.3.4.3; III. Weitere wichtige Änderungen zwecks einer effizienteren Kartellrechtsdurchsetzung;582
7.3.5;E. Der neue vorteilsorientierte § 33 Abs. 3 S. 3 GWB;583
7.3.5.1;I. Die schwierige Ausgangslage bei der Schadensberechnung im Kartelldeliktsrecht;583
7.3.5.2;II. Die wechselhafte Gesetzgebungsgeschichte und die ambivalente gesetzgeberische Ratio des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB;585
7.3.6;F. Die Bewertung des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsaspekts;588
7.3.6.1;I. Der § 33 Abs. 3 S. 3 GWB zwischen kompensatorischer Gewinnberücksichtigung, präventiver Gewinnabschöpfung und Schadenszuschlag;588
7.3.6.1.1;1. Kompensatorische Gewinnberücksichtigung;589
7.3.6.1.2;2. Präventive Gewinnabschöpfung;590
7.3.6.1.3;3. Schadenszuschlag;590
7.3.6.1.4;4. Der Gedanke der präventiven Gewinnabschöpfung und kartellrechtliche Verhaltenspflichten;591
7.3.6.1.5;5. Die Systemgerechtigkeit des § 33 Abs. 3 S. 3 GWB als kompensatorische Gewinnberücksichtigung;595
7.3.6.2;II. Die Bestimmung des zu berücksichtigenden Gewinnanteils: Gesamtgewinn oder kartellbedingter Mehrgewinn;596
7.3.7;G. Ein rechtsvergleichender Überblick;600
7.3.8;H. Ergebnis;603
8;4. Teil: Die Konturen einer präventiven Gewinnabschöpfung – Conclusio;608
8.1;A. Die Ausrichtung der Gewinnabschöpfung auf die Verhinderung effizienter Rechtsbrüche;608
8.2;B. Der optimale Anwendungsbereich der präventiven Gewinnabschöpfung;610
8.2.1;I. Die präventive Gewinnabschöpfung bei Verletzung absoluter Rechtspositionen;610
8.2.1.1;1. Immaterialgüterrechte, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz und kommerzielles Persönlichkeitsrecht;610
8.2.1.2;2. Ideelles Perönlichkeitsrecht;611
8.2.1.2.1;a. Die Verletzung des ideellen Persönlichkeitsrechts;611
8.2.1.2.2;b. Die Notwendigkeit einer präventiven Gewinnabschöpfung für postmortale Verletzungen des ideellen Persönlichkeitsrechts;613
8.2.1.3;3. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen absoluter Rechtspositionen;613
8.2.2;II. Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes;615
8.2.2.1;1. Verletzung der kartellrechtlichen Verhaltenspflichten;615
8.2.2.2;2. Die Perspektive einer allgemeinen präventiven Gewinnabschöpfung bei Verletzungen von Verhaltenspflichten des Marktes;617
8.3;C. Die dogmatische Verortung der präventiven Gewinnabschöpfung;619
8.4;D. Die optimale Ausgestaltung der präventiven Gewinnabschöpfung;622
8.4.1;I. Die Frage des Vermengungsverbots;622
8.4.2;II. Keine Begrenzung auf schwerwiegende und nicht anders ausgleichbare Eingriffe;622
8.4.3;III. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch das Erfordernis des nicht ausschließbaren konkreten Schadens;623
8.4.4;IV. Die Bestimmung des abzuschöpfenden Gewinns als zentrales Präventionselement;624
8.4.4.1;1. Die Nichtberücksichtigung sämtlicher Gemeinkosten bei der Gewinnberechnung;626
8.4.4.2;2. Die Bestimmung des herauszugebenden Gewinnanteils;627
8.4.5;V. Keine Restanbindung an den Ausgleichsgedanken durch Kontrollüberlegungen bei der Gewinnberechnung;627
8.4.6;VI. Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung;628
8.4.7;VII. Die Überprüfung der Verletzerangaben durch unabhängige Wirtschaftsprüfer;629
8.4.8;VIII. Der Verschuldensmaßstab für eine optimal präventiv ausgerichtete Gewinnabschöpfung;630
8.5;E. Das Stufenmodell als Folge der Etablierung der präventiven Gewinnabschöpfung;633
8.6;F. Die Umsetzung einer präventiv optimal austarierten Gewinnabschöpfung;634
8.6.1;I. De lege lata;634
8.6.2;II. De lege ferenda;637
9;Literaturverzeichnis;644
10;Entscheidungsverzeichnis;698
10.1;Deutschland;698
10.1.1;Bundesverfassungsgericht;698
10.1.2;Reichsoberhandelsgericht;699
10.1.3;Reichsgericht;699
10.1.4;Bundesgerichtshof;700
10.1.5;Bundesarbeitsgericht;702
10.1.6;Oberlandesgerichte;702
10.1.7;Landgerichte;703
10.1.8;Kammergericht;703
10.1.9;Amtsgerichte;703
10.2;Internationale Gerichte;703
10.2.1;Europäischer Gerichtshof;703
10.2.2;Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte;704
10.3;Ausland;705
10.3.1;England;705
10.3.2;Frankreich;705
10.3.3;Niederlande;705
10.3.4;Schweiz;705
10.3.5;USA;705
11;Stichwortverzeichnis;708


Janssen, André
Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Nimwegen; 2001 Promotion; 2014 Habilitation; seit 2015 Professor an der City University Hong Kong.


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